Erwin RüddelCDU/CSU - Hospiz- und Palliativversorgung
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfüllen wir ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Die Menschen in Deutschland erhalten Zugang zu einer besseren Hospizarbeit und zu einer flächendeckenden Pallia-tivversorgung. Wir wollen eine Kultur der Hilfe im Sterben anbieten, die es erlaubt, die letzte Lebensphase selbstbestimmt und bestmöglich begleitet zu verbringen.
Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz werden in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und in unseren Krankenhäusern spürbare Verbesserungen bei der Versorgung in der letzten Lebensphase verwirklicht. Das gilt für die ambulante Hospizversorgung ebenso wie für die Pflege in der häuslichen Umgebung und für die stationären Pflegeeinrichtungen.
Nicht zuletzt wird dieses Gesetz einen ganz wichtigen Beitrag zu dem leisten, was ich mal die „Runderneuerung der Pflege in der laufenden Legislaturperiode“ nennen möchte. Damit meine ich die beiden Pflegestärkungsgesetze, den Bürokratieabbau in der Pflege, die Neugestaltung des Pflege-TÜVs und die Reform der Ausbildung in den Pflegeberufen.
Tatsächlich hat die Pflegepolitik seit Einführung der staatlichen Pflegeversicherung noch nie so viel Aufmerksamkeit erhalten wie in dieser Legislaturperiode.
(Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie mal was zum Thema, Herr Rüddel!)
Ich erwähne in diesem Zusammenhang auch das Versorgungsstärkungsgesetz und das Präventionsgesetz.
(Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich fass es nicht!)
Alle beinhalten wichtige Elemente zur Verbesserung der Pflege in Deutschland.
Meine Damen und Herren, die Antwort auf die Nöte Schwerstkranker und Sterbender besteht in einer umfassenden ärztlichen, pflegerischen und psychosozialen Begleitung. Dazu ist es erforderlich, überall ausreichende Angebote der Palliativmedizin, der Palliativpflege und der hospizlichen Sterbebegleitung zu schaffen sowie umfassend über Versorgungsangebote in der letzten Lebensphase zu informieren.
Mir ist besonders wichtig, auch in ländlichen und strukturschwachen Regionen das Leistungsangebot auszubauen, die palliative Pflege in Heimen und in der häuslichen Umgebung zu stärken sowie insbesondere die Vernetzung und Kooperation zwischen den Akteuren voranzubringen.
Wir werden mit diesem Gesetz auch die ärztliche Versorgung bei der Sterbebegleitung in Pflegeheimen entscheidend verbessern; denn die Sterbebegleitung wird Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Über die Kooperation der Pflegeheime mit Hospiz- und Palliativnetzen wird öffentlich informiert. Außerdem fördern wir diese möglichst enge Zusammenarbeit der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner mit zusätzlichen Vergütungen.
Finanzielle Unterstützung gibt es auch für individuelle Beratungsangebote in Pflegeheimen zur medizinischen, pflegerischen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase. Die Kassen arbeiten dabei mit der Pflegeberatung, mit kommunalen Servicestellen oder mit vorhandenen Versorgungsnetzwerken zusammen.
Meine Damen und Herren, es geht darum, auf die Ängste und Bedürfnisse schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen bestmöglich einzugehen und sie nicht alleinzulassen. Deshalb möchte ich zum Schluss unseren Dank und unsere Hochachtung für die 80 000 Mitbürgerinnen und Mitbürger zum Ausdruck bringen, die in Deutschland ehrenamtlich in der Hospizbewegung engagiert sind.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Dem Wunsch der Hospiz- und Palliativverbände, diese unschätzbare Arbeit durch die Krankenkassen künftig stärker zu fördern, werden wir gerne nachkommen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5260775 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 111 |
Tagesordnungspunkt | Hospiz- und Palliativversorgung |