Frank JungeSPD - Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, -geld, -zuschlag
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will eines voranstellen: Kluge Politik für Familien, für Mütter und Väter in diesem Land sorgt für eine familienfreundliche Infrastruktur, für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und trägt zur finanziellen Förderung und steuerlichen Entlastung bei. Ich sage das deshalb noch einmal so ausdrücklich, weil Eltern in unserem Land nur dann umfassend profitieren, wenn im Zusammenspiel dieser drei Komponenten ordentliche Politik gemacht wird. Wenn man sich jetzt noch einmal vor Augen führt, was diese Bundesregierung an Projekten auf den Weg gebracht hat, wenn man sich vor Augen führt, dass wir beim bundesweiten Kitaausbau und dem Ausbau der Ganztagsschulen vorangekommen sind, dass das Elterngeld Plus gekommen ist, der gesetzliche Mindestlohn und die Familienpflege auf den Weg gebracht worden sind, dann stellen wir alle fest, dass damit ja schon unglaublich viele Maßnahmen, die Familien dabei unterstützen, in den Arbeitsprozess einzusteigen und sich dort zu entwickeln, vorgenommen worden sind.
(Beifall bei der SPD)
Das, was wir heute hier beschließen können, ist ganz einfach die dritte Säule in diesem Paket, nämlich dafür zu sorgen, dass Eltern jetzt steuerlich entlastet und finanziell gefördert werden können. Dabei reden wir heute über ein Leistungspaket – es wurde schon gesagt –, das 5,3 Milliarden Euro schwer ist. Das muss man bei allen Wünschen für ein Mehr auch erst einmal zur Kenntnis nehmen. Ich finde, das Paket enthält Maßnahmen, die Familien und Eltern ausgewogen entlasten werden. Natürlich enthält das Paket auch Maßnahmen, die sich aus dem 10. Existenzminimumbericht ableiten lassen, nach dem wir den Grund- und den Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 erhöhen müssen. Aber parallel – das kam ja auch schon zur Sprache – erhöhen wir das Kindergeld; denn das Kindergeld ist für die Familien wichtig, die von dem erhöhten Kinderfreibetrag eben nicht profitieren. Wir erhöhen im Jahr 2016 auch den Kinderzuschlag, weil wir es als wichtige sozialpolitische Maßnahme ansehen, Familien im unteren Einkommensbereich zu entlasten.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Mein Hauptaugenmerk möchte ich heute aber auf die Entlastung der Alleinerziehenden richten. Deren Freibetrag liegt seit 2004 unverändert bei 1 308 Euro. Seitdem wurde dieser Freibetrag für diese immer größer werdende Gruppe unserer Gesellschaft in puncto steuerlicher Entlastung überhaupt nicht mehr angerührt, und das, obwohl sie als Einzelkämpfer in einem Alltag bestehen müssen, für den klassische Familien zu zweit einstehen. Als ob das nicht schon schwer genug wäre, steht 80 Prozent der Alleinerziehenden auch noch weniger als das mittlere Einkommen von Familien zur Verfügung. Wenn sie denn schon einmal besser verdienen, dann ist die Steuerlast für Alleinerziehende im Vergleich zu Paaren überproportional hoch, weil sie als Singles versteuert werden. Somit verdient das, was Alleinerziehende hier zu wuppen haben, was sie in unserer und für unsere Gesellschaft unter diesen Bedingungen zu leisten haben, aus meiner Sicht schon lange höchsten Respekt. Darum war es für die SPD höchste Zeit und unverzichtbar, hier endlich Maßnahmen zu entwickeln, die ausgesprochen dieser Zielgruppe zugutekommen.
(Beifall bei der SPD)
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir daher den steuerlichen Entlastungsbetrag um 600 Euro anheben. Wenn wir dazu noch in Betracht ziehen, dass wir den Entlastungbetrag ab dem zweiten Kind um weitere 240 Euro erhöhen, dann wird klar, welches Paket wir hier insbesondere für die Alleinerziehenden schnüren.
(Beifall bei der SPD)
Damit wird der Alltag für Mütter und Väter an dieser Stelle nicht einfacher, aber zwei Drittel aller Alleinerziehenden werden von diesen Maßnahmen profitieren. Alleine das, finde ich, ist es wert, dass wir hier diesen Schritt gehen.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Philipp Graf Lerchenfeld [CDU/CSU])
Im Ringen um einen Konsens ist es uns mit Blick auf das Jahr 2014 nicht gelungen – Herr Koob, ich sage das nicht mit einem Augenzwinkern, sondern mit einem kleinen Stirnrunzeln –, Sie als Kolleginnen und Kollegen von der Union von der Notwendigkeit zu überzeugen, die rückwirkende Anhebung des Kinderfreibetrags und des Kindergelds auf den Weg zu bringen. Ich bedaure das, weil ich glaube, dass wir uns damit angreifbar machen.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Nichtsdestotrotz liegt uns hier heute mit dem aktuellen Gesetzentwurf ein guter Kompromiss vor, den wir natürlich gerne mittragen. Er unterscheidet sich vom ursprünglichen Entwurf aus dem Finanzministerium dadurch, dass es der SPD gelungen ist, die weitreichende Entlastung der Alleinerziehenden aufzugreifen. Dabei war es uns ganz wichtig – das sage ich noch einmal –, dass wir in Bezug auf die Refinanzierung keine Mittel aus dem Familienministerium binden müssen,
(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 15 Millionen! Doch!)
die für Programme oder gesetzliche Leistungen festgeschrieben sind. So beinhaltet der aktuelle Gesetzentwurf, wie ich finde, ein Leistungspaket, das in seiner Gesamtheit Millionen Familien entlasten wird und dem größten Teil der Mütter und Väter wertvolle Dienste leisten wird.
(Beifall bei der SPD)
Deshalb will ich am Ende meiner Rede an die drei Säulen, die ich zu Beginn erwähnt habe, erinnern. Ich finde, wir haben heute die Möglichkeit, den finanzpolitischen Teil dazu auf den Weg zu bringen und damit zu untersetzen, dass diese Bundesregierung im Rahmen ihrer Familienpolitik auf einem guten Weg ist.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Norbert Müller von der Fraktion Die Linke das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5266198 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 112 |
Tagesordnungspunkt | Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, -geld, -zuschlag |