18.06.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 112 / Tagesordnungspunkt 7 + ZP 1

Alexander HoffmannCDU/CSU - Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir dieses Thema jetzt jede Woche debattieren, dann ist das parlamentarisch durchaus in Ordnung. Nur möchte ich anknüpfen an die Diskussion in der letzten Woche, die mir insgesamt etwas zu emotional und unsachlich gewesen ist.

(Johannes Kahrs [SPD]: Das ist ja auch ein emotionales Thema!)

Von Herrn Hofreiter habe ich heute gehört, wir hätten keine Ahnung, wir seien von einer herzlosen Haltung geprägt,

(Johannes Kahrs [SPD]: Genau!)

wir seien homophob oder nicht aufgeklärt. Ich sage Ihnen auch jetzt wieder, dass ich nicht glaube, dass Sie dem Thema mit diesen persönlichen Angriffen einen Gefallen tun.

(Beifall bei der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Das scheint ja gar nicht zu helfen bei Ihnen!)

Ich bin froh über die heutige Debatte, weil sie mir die Gelegenheit gibt, den einen oder anderen Aspekt zu vertiefen, wozu ich letzte Woche aufgrund der Fünf- Minuten-Regel keine Gelegenheit hatte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, zunächst einmal ein Blick auf die tatsächliche Ebene. Ich kann nachvollziehen, wenn Sie sagen: Wir wollen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen, um jeglicher Diskriminierungsgefahr vorzubeugen. – Ich kann auch nachvollziehen, wenn Sie sagen: Wenn in einem Lebenslauf oder in einer Bewerbung „verpartnert“ statt „verheiratet“ steht, dann könnte das bei einem intoleranten Arbeitgeber, bei einem intoleranten Personalchef schon der erste Ansatzpunkt für eine Diskriminierung sein. – Wir sind – auch das will ich vorwegschicken – beieinander. Auch wir wollen in diesen Fällen keine Diskriminierung.

Wir unterscheiden uns allerdings grundlegend bei der Frage, wie wir diese Herausforderung, dieses Problem lösen wollen. Ich glaube nämlich, Gleichmacherei oder Vereinheitlichung – ohne das werten zu wollen – ist der falsche Ansatz.

(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht nicht um Gleichmacherei! Es geht um gleiche Rechte! – Johannes Kahrs [SPD]: Es geht um Gleichberechtigung, nicht Gleichmacherei!)

– Dazu komme ich gleich. – Unser gemeinsames Ziel ist doch, dass wir die Engstirnigkeit aus den Köpfen bekommen. Wir wollen Toleranz in den Köpfen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Na ja! – Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Wir wollen Akzeptanz!)

Ihre Argumentation ist nichts anderes als ein Rückzug oder eine Kapitulation vor Intoleranz. Wie sieht denn die Situation tatsächlich aus? Wenn Sie die Bezeichnung ändern, sodass das nicht im Lebenslauf steht, dann enthalten Sie diese Information intoleranten oder engstirnigen Personalchefs eigentlich nur vor. Wenn man dann im Betrieb ist und drei Wochen später mit dem Partner zum Grillfest eingeladen ist oder auf dem Marktplatz Arbeitskollegen begegnet, dann bricht doch genau dieses Thema wieder auf.

(Zuruf des Abg. Johannes Kahrs [SPD])

Das heißt, Sie ändern in den Köpfen gar nichts, sondern Sie verschieben die Offenlegung nur nach hinten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Herr Kollege Hoffmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Beck?

Ja natürlich, gern.

Bitte schön.

Bevor wir jetzt hier darüber reden, ob wir der Toleranz einen Gefallen tun, wenn man sich auf Personaldokumenten und Zeugnissen über die Lebenspartnerschaft outet, möchte ich eine praktische Frage an Sie stellen. Es geht um ein Problem, das mir bis vor kurzem auch nicht bewusst war.

Was würden Sie einem deutschen verpartnerten Paar raten, das in die USA oder nach Südafrika oder nach Argentinien ausreist, in ein Land, das die Lebenspartnerschaft nicht kennt und auch nicht anerkennt, aber die gleichgeschlechtliche Ehe hat? Die Rechtssituation ist so: Wenn dort ein solches Paar als Paar anerkannt werden will, um etwa Familiennachzug zu ermöglichen, wenn nur der eine einen Arbeitsplatz hat, dann muss es heiraten. Das geht aber nicht, weil die beiden gar nicht ledig sind; sie sind nämlich verpartnert. Das steht in den deutschen Dokumenten. Dann müssen sie sich eigentlich de lege lata erst einmal scheiden lassen, nach dem Trennungsjahr, und müssen in dem Land wieder heiraten. Gut, dass wir nicht mehr das Zerrüttungsprinzip, sondern nur noch das Trennungsjahr haben. Kein Familienrichter würde sonst glauben, dass ein Paar sich scheiden lassen will, um wieder zu heiraten.

Was ist Ihr praktischer Rat an dieses Paar? Wie kommen die Menschen dazu, dass in dem Land, in dem sie aus Arbeitsplatzgründen leben wollen oder leben müssen, ihre Partnerschaft weiter anerkannt wird? Wie vermeiden Sie, dass die Menschen, die zusammenbleiben wollen, für eine Trennung zum Familiengericht gehen müssen?

(Zuruf des Abg. Johannes Kahrs [SPD])

Danke für die Frage, Kollege Beck. – Die Antwort ist, dass die einzige Lösung dieses Problems doch nicht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn die Alternative?)

Man kann das heute in völkerrechtlichen Verträgen vereinbaren.

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Genau! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen Sie mit 20 Ländern völkerrechtliche Verträge abschließen?)

Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn Sie hypothetische Fälle bilden – –

(Zuruf von der SPD: Es ist albern, was Sie gerade sagen!)

– Das haben wir in anderen Rechtsbereichen genauso. Das haben wir im Adoptionsrecht. Da gibt es ganze Listen mit Ländern, mit denen eine Vereinbarung unterzeichnet ist.

(Mechthild Rawert [SPD]: Wie lange müssen Paare denn noch darauf warten!)

Sie nehmen einen hypothetischen Fall, den ich genauso gut umgekehrt formulieren kann.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den habe ich aus meiner Abgeordnetensprechstunde und hatte keine Antwort!)

Es gibt auch noch Länder, in denen Homosexualität strafbar ist. Das sind hier keine tauglichen Beispiele.

(Johannes Kahrs [SPD]: Was? – Mechthild Rawert [SPD]: Gute Frage! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben also keine Antwort auf das Problem!)

– Doch, ich hatte eine; aber das ist vielleicht nicht die, die Sie hören wollen, Herr Beck.

Wenn wir es jetzt an der Bezeichnung festmachen, frage ich: Wo führt das letztendlich hin? Kommen wir dann zu gleichen Bezeichnungen auch in anderen Bereichen? Kommen wir dann zu anonymen Bewerbungen? Ich meine, auch die Argumentation ließe sich hören, dass es ein Ansatzpunkt für die Diskriminierung sein könnte, wenn jemand in einer Bewerbung liest, dass es sich um eine Frau handelt oder der Name ausländisch klingt. Ich glaube, dass das der falsche Weg zur Beseitigung von Engstirnigkeit ist. Das haben doch die letzten zehn Jahre gezeigt. Wenn wir einmal zehn Jahre zurückgehen und vergleichen, wie damals über dieses Thema diskutiert und auch gedacht wurde und wie es heute in den Köpfen aussieht, dann können wir ermessen, wo wir in zehn Jahren sein werden.

(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie? Noch zehn Jahre?)

Ich will Ihnen auch sagen, dass meine Wahrnehmung die ist, dass die Sternstunden der Homosexualität und der Gleichstellung immer Szenarien gewesen sind, in denen sich Menschen offen zu ihrer Homosexualität bekannt haben. Nehmen Sie Thomas Hitzlsperger. Nehmen Sie Klaus Wowereit. Ich glaube, dass wir der Bevölkerung mehr zutrauen sollten. Das schreiben Sie ja auch dankenswerterweise in Ihrem Antrag. Da kommt der Satz vor: „In der Bevölkerung wird heute nicht mehr zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft unterschieden.“ Deswegen glaube ich, dass wir heute keine so weitreichende Regelung brauchen.

Nun noch ein Blick auf die juristische Ebene:

Dieser Satz stammt nicht von mir, sondern er stammt vom Bundesverfassungsgericht. Er ist auch nicht von 1980, 1990 oder 2000, sondern er ist vom 7. Mai 2013. Das Bundesverfassungsgericht hat ihn formuliert im Zusammenhang mit der Grundsatzentscheidung zum Ehegattensplitting. Interessant ist zudem, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Satz fast gebetsmühlenartig immer wieder bei Grundsatzentscheidungen zur Gleichstellung wiederholt.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist Ihnen die Nichtannahmeentscheidung von 1993 geläufig? – Mechthild Rawert [SPD]: Da gibt es auch noch einen Nachfolgesatz!)

– Ich habe doch jetzt eine aus dem Jahr 2013 zitiert.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, da zitieren sie das auch! Aber sie sagen: Wandel ist möglich!)

Kollege Fechner, ich war vorhin schon überrascht, als Sie gesagt haben, Sie teilen nicht die Auffassung, dass da eine Grundgesetzänderung erforderlich ist. Denn das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem ja bekanntermaßen ein SPD-Minister vorsteht, kommt genau zu dieser Einschätzung.

(Johannes Kahrs [SPD]: Quatsch!)

Es ist nämlich selbst der Auffassung, dass für eine Öffnung der Ehe

(Johannes Kahrs [SPD]: Das ist doch bodenloser Unsinn!)

für gleichgeschlechtliche Partnerschaften eine Grundgesetzänderung in Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes erforderlich wäre. Auch das, Kollege Kahrs, sage ich, weil Sie gerade so dazwischengeredet haben.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat Herr Lange in der Fragestunde zurückgewiesen! Da haben Sie sich bloß vertan!)

– Kollege Beck, ich wundere mich, dass Sie jetzt mit mir darüber diskutieren. Das ist das Resultat einer Kleinen Anfrage vom 16. April 2015.

(Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Da steht das ausdrücklich drin. Die liegt Ihnen auch vor. Deswegen lasse ich die Frage jetzt auch nicht zu; denn wenn wir über eindeutige Schriftlichkeiten diskutieren, dann wird es irgendwann anstrengend.

Insofern muss man sagen: Wenn die Einschätzung klar ist, auch vom Justizministerium, dass wir hier das Grundgesetz ändern müssen, dann wundere ich mich natürlich schon, warum Sie heute den Versuch unternehmen, mit einer einfachgesetzlichen Regelung diese Veränderungen herbeizuführen.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe letzte Woche gesagt:

(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sondern durch gleiche Rechte!)

– jetzt kommt es, Frau Roth, weil Sie von gleichen Rechten sprechen –

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unverschämtheit!)

Dann haben Sie, Kollege Beck, dazwischengerufen: „Und Artikel 3 gebietet, sie gleich zu behandeln! Gutes Beispiel!“ Genau das ist der Punkt. Männer und Frauen sind unterschiedlich. Sie sind unterschiedlich zu bezeichnen, aber sie sind gleich zu behandeln. Das gilt letztendlich auch für die Ehe und für die gleichgeschlechtliche Partnerschaft.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber bei der Ehe sind es keine Menschen, sondern es ist eine Verbindung von zwei Menschen!)

Es gibt kein Geschlecht erster Ordnung und kein Geschlecht zweiter Ordnung,

(Johannes Kahrs [SPD]: Die Rede zeigt, wie man sich intellektuell verlaufen kann!)

und es gibt auch keine Liebe erster Klasse und keine Liebe zweiter Klasse.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Das war eine Rede dritter Klasse!)

Vielen Dank. – Nächster Redner für die SPD-Fraktion ist Dr. Karl-Heinz Brunner.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5266402
Wahlperiode 18
Sitzung 112
Tagesordnungspunkt Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta