Volker BeckDIE GRÜNEN - Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare
Ich wollte das eigentlich mit einer Zwischenfrage klären. – Herr Kollege Weinberg, das, was Sie bezüglich der Adoption geschildert haben, ist gar nicht mehr die zu klärende Frage.
(Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])
Homosexuelle Menschen waren individuell noch nie von der Einzeladoption ausgeschlossen. Das gilt jetzt auch für die Stiefkind- und Sukzessivadoption. Die gemeinschaftliche Elternschaft bei einem adoptierten Kind kann auch im Rahmen einer Sukzessivadoption über zwei Verwaltungsschritte – mit zwei Gutachten; dabei werden zweimal Gebühren gezahlt – hergestellt werden. Deshalb geht es nicht um die Frage: Sollen Kinder jetzt eher zu heterosexuellen Paaren, zu homosexuellen Paaren oder zu Einzelpersonen kommen? Die mit der Adoption betrauten Behörden sind ohnehin verpflichtet, bei jedem Kind immer individuell zu schauen, welche Konstellation die beste ist und welches Bewerberpaar die beste Umgebung für ein bestimmtes Kind bietet. Da darf nichts anderes als das Kindeswohl ausschlaggebend sein.
Die Frage, über die rechtlich noch zu entscheiden ist, ist die Frage der gemeinschaftlichen Adoption. Man sollte übrigens nicht von „Volladoption“ sprechen; das ist so ein Begriff wie „Totaladoption“, also ein Wortmonstrum, mit dem man die Frage zu denunzieren versucht. – Da geht es nur darum, in einem Verwaltungsakt gemeinschaftlich Eltern eines Kindes zu werden, das ohnehin in diese Lebenspartnerschaft hinein adoptiert wird.
(Beifall der Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])
Es gibt keinen guten Grund, das abzulehnen. Es ist sogar gegen das Kindeswohl gerichtet, wenn man das nicht erlaubt, weil es für die soziale Absicherung eines Kindes besser ist, dass von Anfang an zwei Elternteile gegenüber dem Kind sorgeberechtigt, sorgepflichtig und unterhaltspflichtig sind. Insofern schadet die jetzige Rechtssituation dem Kindeswohl.
Es geht nicht darum – Sie versuchen das in den Raum zu stellen –: Vorsicht, die Homosexuellen schnappen den Heteros jetzt alle Adoptivkinder weg! – Wenn das so wäre, dann wäre es jetzt schon so; aber es ist nicht so. Bei der konkreten Adoptionsentscheidung des Jugendamtes darf nur das Kindeswohl ausschlaggebend sein.
Die rechtliche Frage ist nur: Ist es möglich, von Anfang an gemeinsam Eltern zu sein, oder geht es nur nach einem oder anderthalb Jahren, in zwei Verwaltungsakten? Für Letzteres gibt es einfach keinen guten Grund. Deshalb reden Sie, wenn Sie über das Adoptionsrecht reden, immer über etwas ganz anderes als über die rechtliche Frage, die noch offen ist und über die zu entscheiden ist. Daran sehen Sie schon: Sie haben kein Argument dagegen. Also geben Sie sich einen Ruck!
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])
Vielen Dank. – Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat jetzt der Kollege Johannes Kahrs, SPD-Fraktion, das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5266437 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 112 |
Tagesordnungspunkt | Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare |