Ingrid FischbachCDU/CSU - Gesundheitsförderung und Prävention
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! „ Das Präventionsgesetz kommt.“ So spontan habe ich vor zwölf Monaten auf eine Frage bei einer großen Veranstaltung geantwortet. Sie können sich vorstellen: Ich habe sehr viele ungläubige Blicke und auch Lacher auf meiner Seite gehabt, weil alle wussten: „Das ist eine Never-ending Story“, und ich wurde gefragt: Und Sie meinen, das bekommen Sie jetzt unter Dach und Fach? – Mein Optimismus hat sich ausgezahlt. Wir sind heute hier, um in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz zu beraten, das wirklich ein gutes Gesetz geworden ist.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Ich gebe zu: Es ist ein spät geborenes Kind, aber lieber spät geboren als gar nicht. Insofern freue ich mich, dass wir jetzt zum dritten Mal in diesem Haus das Präventionsgesetz beraten. Aber die Vorlage, die wir haben, ist so gut, dass ich sicher bin, dass diesmal alles klappen wird und auch der Bundesrat seine Zustimmung gibt.
Alle Beteiligten haben unterschiedliche Interessen verfolgt; gar keine Frage. Aber ich kann an dieser Stelle nur sagen: Die Zusammenarbeit war sehr gut, weil alle ein Ziel im Auge hatten, nämlich die Verabschiedung dieses Gesetzes. Deshalb möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich den Berichterstattern Rudolf Henke, Erich Irlstorfer und Helga Kühn-Mengel, aber auch Jens Spahn, Hilde Mattheis, Georg Nüßlein und Karl Lauterbach danken. Wir haben es in den Runden immer wieder geschafft, trotz kritischer Auseinandersetzungen in der Sache zu glätten. Deshalb ein ganz herzliches Dankeschön!
Ein großes Dankeschön gilt aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Abgeordnetenbüros und vor allen Dingen im Ministerium. Was das Ministerium in kürzester Zeit, unter Zeitdruck, in dem Stress immer wieder geleistet hat, was dort gearbeitet wurde, war mehr als das normale Maß. Deswegen an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an die Leitung des Ministeriums!
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist ein überfälliger Schritt; denn es geht den Weg, den wir gehen wollen, nämlich Krankheiten vorzubeugen und endlich förderliche Bedingungen für die Gesundheit zu gestalten. Besonders hervorheben möchte ich die Stärkung der Prävention in den Lebenswelten, die diesen Gesetzentwurf prägt. Wir wissen: Wir müssen dort ansetzen, wo die Menschen sind, wo sie zu Hause sind, wo sie sich aufhalten. Nur dann können wir sie mitnehmen. Sie kommen nicht dorthin, wohin wir wollen. Die Menschen, die heute schon Prävention betreiben, werden dies auch weiter tun, aber wir müssen auch die Menschen im Blick haben, die ungünstigere Gesundheitschancen haben. Deshalb ist es wichtig, dass wir in die Lebenswelten gehen, das heißt in die Kita, in den Kindergarten, in die Schule, in die Quartiere, in die Städte, in die Betriebe, aber auch in die Alten- und Pflegeheime. Gerade dort, wo Menschen direkt erreicht werden müssen, müssen – das ist ganz wichtig und auch ein Kennzeichen dieses Gesetzentwurfs – verlässliche und nachhaltige Strukturen aufgebaut werden und vorhanden sein.
Es braucht eine kluge und klug abgestimmte Gesamtstrategie, um dieses gute Gesetz dann auch umsetzen zu können. Wir werden erstmals in Deutschland eine nationale Präventionsstrategie haben, an der alle Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung beteiligt sind. Das ist wichtig; denn wir müssen die Ressourcen bündeln, und wir müssen die Aktivitäten in den Lebenswelten steuern.
Die zielgerichtete und effektive Koordinierung und Kooperation der Maßnahmen sind Voraussetzung für den Erfolg. Es gibt vieles, aber es muss koordiniert werden. Es muss zwischen den einzelnen Beteiligten kooperiert werden, damit wir genau das erreichen, was wir wollen, nämlich einen vernünftigen Weg in den Lebenswelten umsetzen zu können. Es ist wichtig, dass bewährte Angebote und Strukturen erhalten bleiben, weiterentwickelt werden, angepasst werden und dass dort, wo es nötig ist, auch neue Wege gegangen werden. Darauf kommt es an.
Die Verhaltensprävention, meine Damen und Herren, findet sich in dem Gesetz an vielen Stellen. Ich möchte zwei Bereiche nennen, einmal die Fortentwicklung der Früherkennungsuntersuchungen und zum anderen die Stärkung des Impfwesens.
Bei den Früherkennungsuntersuchungen soll jetzt ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und auch auf Risikofaktoren in den Familien gerichtet werden. Das heißt, man nimmt nicht nur das Kind als solches in den Blick, sondern auch das Umfeld und die Strukturen, die es prägen werden. Das ist wichtig, um Krankheiten, die es in der Familie gibt, früh genug vorbeugen zu können, dem Kind Schutz zu geben und ihm zu helfen.
Bei den Impfungen gehen wir von der Erkenntnis aus, dass der effektivste Schutz gerade bei übertragbaren Krankheiten immer noch die Impfung ist. Das ist Primärprävention. Deshalb haben wir ein Konzept entwickelt, mit dessen Regelungen das Impfen weitreichend gestärkt wird.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Statt einer Impfpflicht, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, setzen wir weiterhin auf Aufklärung, Information und natürlich auf mündige Bürgerinnen und Bürger.
Meine Damen und Herren, wenn man das umsetzen will, dann braucht es dazu Geld. Es ist klar, dass die Mittel, die bisher für Prävention ausgegeben wurden, nicht ausreichen. Deshalb werden die Mittel für die Prävention zukünftig auf mehr als eine halbe Milliarde Euro aufgestockt. Das heißt, die Krankenkassen und die Pflegekassen werden demnächst mehr als eine halbe Milliarde Euro für Prävention bereitstellen – und das insbesondere in den Lebenswelten; denn das ist der Hauptansatz unseres Gesetzentwurfs. Allerdings sind es Richtwerte und Mindestbeträge. Wenn die Krankenkassen bereit sind, mehr auszugeben, herzlich gern! Dann würden wir uns freuen. Wie gesagt, es sind nur Richtwerte und Mindestbeträge. Wir werden auch die gesundheitsbezogene Selbsthilfe stärken. Das heißt, hier werden wir den Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und den Selbsthilfekontaktstellen künftig etwa 30 Millionen Euro mehr zur Verfügung stellen.
Meine Damen und Herren, wir können gute Gesetze verabschieden. Wir können gute Bedingungen formulieren. Wenn es aber um die Umsetzung geht, dann kann die Politik das nicht alleine. Das heißt, wir alle müssen es tun. Und das werden wir tun müssen; denn der Prozess ist mit dem Gesetzentwurf nicht zu Ende, sondern er fängt jetzt erst an. Ich lade Sie alle dazu ein, mitzumachen. Ich glaube, es geht nur dann, wenn wir alle zusammen bereit sind, den Neuanfang zu wagen, um dann auch gemeinsam auf dem Erfolgskurs zu sein. In diesem Sinne: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu! Er ist gut, und er hilft den Menschen in unserem Land.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Die Kollegin Birgit Wöllert hat für die Fraktion Die Linke das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5267003 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 112 |
Tagesordnungspunkt | Gesundheitsförderung und Prävention |