Metin HakverdiSPD - Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach guten Verhandlungen bringen wir heute das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz rechtzeitig vor Ablauf der Umsetzungsfrist zum Abschluss. Ich danke dem Kollegen Professor Hirte für die gute Zusammenarbeit. Ebenso möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fraktionen und im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz danken sowie zuletzt dem zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär Christian Lange.
(Beifall bei der SPD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein redaktioneller Hinweis. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle zunächst eine kleine Berichtigung in Artikel 7 des Gesetzentwurfs vorschlagen. Dafür gibt es einen einfachen Grund. Wir haben gestern im Rechtsausschuss beraten und unter anderem eine Übergangsvorschrift im Einführungsgesetz zum GmbH-Gesetz vorgesehen. Darin ist jedoch eine falsche Paragrafenbezeichnung enthalten. Anstatt, wie aufgeführt, als „§ 5“ müsste diese Übergangsvorschrift als „§ 6“ bezeichnet werden. Dies ist entsprechend im Artikel 7 zu korrigieren. Ich bitte Sie deshalb, gleich mit mir darüber zu entscheiden und den erforderlichen Fristverzicht zu erklären.
Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz setzen wir Vorgaben der EU eins zu eins um. Dadurch werden die Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die im europäischen Binnenmarkt agieren, weiter harmonisiert. Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz verfolgen wir zwei Ziele.
Erstens. Wir wollen die Bürokratielast der kleinen und mittelständischen Unternehmen bei Rechnungslegungsvorgaben reduzieren. Dafür haben wir die Schwelle für die Einstufung als mittelgroßes Unternehmen um über 20 Prozent angehoben. Der Mittelstand ist insbesondere in unserem Land der Motor unserer innovativen und wirtschaftlichen Kraft. Deshalb ist heute ein guter Tag für den Mittelstand in Deutschland.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Der Kreis der Unternehmen, die von dieser Privilegierung profitieren, wird jetzt größer.
Zweitens. Wir wollen mehr Transparenz bei den Unternehmen, die sich in der Rohstoffförderungsindustrie engagieren. Sie haben künftig in ihren Bilanzen offenzulegen, welche Mittel sie zu welchem Zweck staatlichen Stellen zuwenden. Das ist ein Beitrag zur Bekämpfung der weltweiten Korruption bei der Rohstoffförderung. Korruption ist die Geißel wirtschaftlicher Prosperität: Nicht diejenigen, die besonders gut sind, bekommen den Zuschlag, sondern diejenigen, die besonders gut bestechen. Mit der heute verabschiedeten Pflicht zur Veröffentlichung dieser Zahlungen wirken wir dieser Korruption entgegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir haben eine kritische europäische Öffentlichkeit, die auf einen Korruptionsverdacht sehr sensibel reagiert. Die Unternehmen werden es sich in Zukunft zweimal überlegen, ob sie unseriöse Geschäftspraktiken zum eigenen Gewinn nutzen.
In der öffentlichen Anhörung wurde kritisiert, dass das Bußgeld bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht zu gering sei. Das hat die Fraktion Die Linke veranlasst, einen Änderungsantrag zu stellen, nach dem der im Gesetzentwurf vorgesehene Bußgeldbetrag von 50 000 Euro auf dann 500 000 Euro angehoben werden soll. Warum 500 000 und nicht 1 Million Euro? Wo liegt denn nun die Schmerzgrenze für die Unternehmen in der Rohstoffindustrie? Mit welchem Betrag schrecken wir sie effektiv ab? Ich bin der Meinung, dass der Betrag von 50 000 Euro ausreicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, ich sage Ihnen auch, warum der Betrag ausreichend ist: Bei unterlassenen oder unvollständigen Berichten gibt es im HGB bereits jetzt ein Erzwingungsverfahren mit einem Ordnungsgeld von bis zu 25 000 Euro. Dieses Ordnungsgeld kann wiederholt festgesetzt werden, und zwar so lange, bis ein ordnungsgemäßer Bericht vorliegt. Insofern, glaube ich, ist der Tatbestand heute schon ausreichend geregelt. Ganz große Konzerne, um die es hier geht, werden in Zukunft über das Transparenzrichtlinie- Umsetzungsgesetz erfasst mit paralleler Regelung und Sanktionen. Diese Richtlinie werden wir zum 27. November dieses Jahres umsetzen. Wenn es kapitalmarktorientierte Unternehmen dann unterlassen, ihre Zahlungsberichte offenzulegen, oder ihre Offenlegung fehlerhaft ist, dann kann künftig die Höhe der Sanktionen bis zu 10 Millionen Euro betragen. Das sollte sicher genug abschrecken.
Zum Abschluss eine Bemerkung zu den Pensionsrückstellungen und dem Abzinsungssatz – das geht insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der Union –: Wir haben im Rechtsausschuss beim Justizministerium Prüfung beauftragt. Wir sehen dieser Prüfung sehr gern entgegen und werden dann gegebenenfalls noch einmal handeln.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Das Wort hat der Kollege Richard Pitterle für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5267891 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 112 |
Tagesordnungspunkt | Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz |