Karamba DiabySPD - Deutsches Institut für Menschenrechte
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Endlich bringen wir das Gesetz über das Deutsche Institut für Menschenrechte auf den Weg. Ich danke Bundesjustizminister Heiko Maas für sein Engagement in dieser Frage. Bereits im Oktober 2014 hatte er einen Gesetzentwurf vorgelegt. Aus SPD-Sicht hätte das Institut damit wie bisher weiterarbeiten können; aber die Union bescherte uns eine Zitterpartie. Erst nach zähen Verhandlungen ist es uns endlich gelungen, ganz im Sinne der Pariser Prinzipien das Deutsche Institut für Menschenrechte auf gesetzlicher Grundlage abzusichern.
(Beifall bei der SPD)
Damit erhalten wir die Unabhängigkeit des Instituts und seinen A-Status.
(Michael Brand [CDU/CSU]: Das ist aber kein SPD-Projekt!)
Das ist gut für Deutschland, meine Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Deutsche Institut für Menschenrechte ist ein Glücksfall für unsere Demokratie.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Es leistet unabhängige Arbeit, die sich vor allem kritisch mit der Lage der Menschenrechte in unserem Land auseinandersetzt. Hierfür möchte ich zwei Beispiele aufgreifen. Das erste Beispiel betrifft den Begriff „Rasse“ in deutschen Gesetzestexten. Im Jahr 2010 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte ein Gutachten veröffentlicht. Darin wird der Gesetzgeber aufgefordert, in deutschen Rechtstexten auf den Begriff „Rasse“ zugunsten einer Formulierung zu verzichten, die das Verbot rassistischer Benachteiligung abdeckt.
Erlauben Sie mir, aus diesem Gutachten zu zitieren:
Daher empfiehlt das Institut – ich zitiere weiter –
(Beifall bei der SPD)
Wem das nicht einleuchtet, der soll mir bitte die Frage beantworten, welcher Rasse er denn angehört. Diese Frage muss beantwortet werden.
An diesem Beispiel können wir die Aufgabe des Instituts ablesen, nämlich wissenschaftliche Forschung, Politikberatung, Bildungsarbeit und Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte in unserem Land.
Erlauben Sie mir, zum zweiten Beispiel zu kommen, dem Thema Racial Profiling. Im Jahre 2013 veröffentlichte das Institut eine Studie mit dem Titel „‚Racial Profiling‘ – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz“. Die Studie enthält Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei.
Meine persönliche Erfahrung mit Racial Profiling ist, von der Arbeit nach Hause zu fahren und als Einziger kontrolliert zu werden. Am 12. März 2014 um 19 Uhr fuhr ich nach der Arbeit von Magdeburg nach Halle und wurde als Einziger von mehreren Hundert Pendlerinnen und Pendlern beim Verlassen des Bahnhofs kontrolliert. Dem Beamten reichte weder mein biometrischer deutscher Personalausweis noch mein Stadtratsausweis. Nur weil ich das Glück hatte, einen Dienstausweis des Sozialministeriums des Landes Sachsen-Anhalt zu haben, durfte ich weiterlaufen.
Das ist meine Erfahrung mit Racial Profiling. Meine dunkle Hautfarbe und meine Augenfarbe, kurzum mein nicht weißes Aussehen, wurden als Kriterium für eine anlasslose Personenkontrolle herangezogen. In einem vielfältigen Land wie Deutschland mit einer solch langen Einwanderungsgeschichte soll man am Aussehen die deutsche Staatsbürgerschaft ablesen können? Wer das kann, sollte unter die Hellseher gehen.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE])
Ich habe mich in der Bundespolizei umgehört: Es gibt Beamte, die sagen, es gebe kein Racial Profiling, und es gibt jene, die argumentieren, dass das Aussehen gemäß § 22 Absatz 1 a Bundespolizeigesetz als Verdachtsmoment herangezogen werden darf. Hört man sich bei der Union zu diesem Thema um, erfährt man, dass allein die Thematisierung angeblich ein Generalverdacht gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ist. Das ist absurd, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Umso bedeutender ist das Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das uns, den Gesetzgeber, auffordert, zu handeln. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages geht in einer Ausarbeitung davon aus, dass Racial Profiling durch geltendes Recht verboten ist; Racial Profiling ist ein Ermessensfehler. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst in diesem Hause.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN sowie der Abg. Dr. Bärbel Kofler [SPD])
Das unabhängige Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte geht weiter und empfiehlt unter anderem, § 22 Absatz 1 a Bundespolizeigesetz zu streichen, denn:
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich komme langsam zum Ende. Frau Präsidentin hat schon angezeigt, dass ich aufhören soll. – Kein Zweifel: Racial Profiling ist illegal und diskriminierend. Daher kann niemand die Position einnehmen, es wäre derzeit zulässig.
(Michael Brand [CDU/CSU]: Wer tut das denn?)
Meine Damen und Herren, ich sagte es zu Beginn: Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist ein Glücksfall für unsere Demokratie. Ich freue mich also weiterhin über seine unabhängigen und kritischen Analysen und Empfehlungen und darüber, dass wir mit ihm zusammenarbeiten können.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)
Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin in der Debatte: Annette Groth für die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5268214 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 112 |
Tagesordnungspunkt | Deutsches Institut für Menschenrechte |