18.06.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 112 / Tagesordnungspunkt 19

Bernd FabritiusCDU/CSU - Deutsches Institut für Menschenrechte

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste, besonders aus der Landeshauptstadt München! Bereits Ende Februar dieses Jahres habe ich an dieser Stelle deutlich gemacht, dass wir das Deutsche Institut für Menschenrechte genau den Pariser Prinzipien entsprechend aufstellen und mit einer stabilen Grundlage versehen wollen. So hatten wir es bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, und unter genau diesen Vorzeichen verliefen auch die Gespräche innerhalb der Koalition. Ich habe damals auch darauf hingewiesen, dass bei einem solchen Vorhaben selbstverständlich Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen muss. Es freut mich, dass wir heute einen Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen können, der genau das erfüllt. Unser Gesetz stärkt die Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte entsprechend den Pariser Prinzipien und schreibt seine Unabhängigkeit fest.

Lieber Herr Kollege Diaby, die Art und Weise, wie Sie heute Abend in Ihrer Rede Racial Profiling derart dezidiert angesprochen haben, halte ich für eine ungerechte Unterstellung gegenüber der Polizei in der Bundesrepublik Deutschland.

(Frank Schwabe [SPD]: Er hat doch gesagt, dass die das nicht macht! Das sollten Sie im Protokoll nachlesen, Herr Kollege! – Dr. Karamba Diaby [SPD]: Das habe ich nicht gesagt! Nehmen Sie das sofort zurück!)

Das ist ein Kollektivverdacht, den Sie heute formuliert haben.

(Dr. Karamba Diaby [SPD]: Ich wiederhole noch einmal: Ich habe das nicht gesagt!)

Ich weiß aus meiner eigenen Tätigkeit als Strafverteidiger, dass die Polizei mit anlassbezogenen Fahndungsrastern arbeitet. Können Sie ausschließen, dass bei dem Vorfall, den Sie geschildert haben, ein solcher konkreter Fahndungsverdacht bestand?

(Dr. Karamba Diaby [SPD]: Ja, ich bin ein Verbrecher! Danke schön! – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Schönrederei!)

Die von Ihnen, Herr Kollege Koenigs, im Verfahren unermüdlich vorgetragene Zeitnot hat sich ja zum Glück auch in Luft aufgelöst, nachdem unser Institut uns unmittelbar nach der Einigung über den Gesetzentwurf postwendend mitgeteilt hat, Eile bestehe gerade nicht, weil das ICC seine Entscheidung zur Re-Akkreditierung des Instituts erwartungsgemäß erst im Herbst dieses Jahres, also nach der Sommerpause, treffen wird. Ich finde das bedauerlich.

Ungeachtet seiner aus menschenrechtlicher Sicht doch eher begrenzten Aussagekraft war es uns selbstverständlich ein Anliegen, den A-Status des Institutes zu erhalten. Wenn auch entsprechende Einrichtungen beispielsweise in Aserbaidschan, in Russland, in Uganda den A-Status zugesprochen bekommen, kann dessen ideeller Mehrwert zwar nicht so groß sein, wie teilweise mit viel emotionaler Entrüstung ob der behaupteten Gefährdung vorgetragen wurde.

Es war uns allerdings wichtig, dass unser Institut seine Arbeit weiterhin im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zur Geltung bringen kann und den vollen Entscheidungsspielraum behält. Dafür fordern die Pariser Prinzipien nicht nur eine stabile gesetzliche Grundlage, sondern auch die Garantie einer pluralistischen Vertretung relevanter gesellschaftlicher Kräfte in den Gremien des Menschenrechtsinstituts. Dies war lange Zeit in der Opposition umstritten und ein Schwachpunkt, der vom Unterausschuss für Akkreditierung des ICC in seinem Bericht vom Herbst 2008 deutlich gerügt worden ist. Unser Gesetzentwurf trägt dem nun Rechnung und stellt sicher, dass sich die gesamte Bandbreite der Gesellschaft in den Gremien des Instituts widerspiegeln kann.

Neben der Sicherstellung der Unabhängigkeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte haben wir eine einheitliche Finanzierung der Einrichtung aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages geschaffen. Die zuvor unübersichtliche Ausstattung des Instituts aus den Haushalten vier verschiedener Ministerien wurde zusammengeführt und transparent gestaltet.

Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen, der uns bei diesem Vorhaben besonders wichtig war. Es ist die Multiperspektivität, der Blick auf die Menschenrechtssituation anderer Länder. Die nationalen Menschenrechtsinstitute sind vornehmlich geschaffen worden, um die Lage im eigenen Land eingehend zu beleuchten. Das ist auch richtig so. Aber selbstverständlich darf dabei der Blick in andere Länder nicht vollständig ausgeblendet werden. Ich möchte nur drei Beispiele nennen:

Man stelle sich vor, wir diskutieren über die Etablierung von nicht nur ökologisch, sondern auch ethisch einwandfreien Lieferketten quer über den Globus – ohne dabei die Menschenrechtssituation in den jeweiligen Ländern zu berücksichtigen.

Und wie sollen wir bei so relevanten Aufgaben wie der Bekämpfung des Asylmissbrauchs Entscheidungen etwa darüber treffen, ob die Rückführung abgelehnter Bewerber in bestimmte Staaten möglich ist, wenn wir gegenüber der dortigen Menschenrechtssituation blind bleiben?

Wie sollen wir Entwicklungspolitik in fernen Regionen menschenrechtsfördernd gestalten, ohne uns auf die Expertise unseres Institutes verlassen zu können?

Dafür, meine Damen und Herren, wollen wir ein Menschenrechtsinstitut mit einem weiten Blick auch über den eigenen Tellerrand hinaus, und genau das verwirklichen wir mit dem Gesetz.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich freue mich sehr, dass wir all das erreicht haben und das Deutsche Institut für Menschenrechte mit unserer heutigen Entscheidung gemäß den Pariser Prinzipien auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen. Ich gehe daher auch fest davon aus, dass der Unterausschuss für Akkreditierung des ICC auf seiner Sitzung im kommenden Herbst das Institut mit dem A-Status reakkreditieren wird.

Ich wünsche unserem Institut alles Gute und bin auf den Output, den wir mit diesem Gesetz nun ermöglichen, richtig gespannt.

Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Wort zu einer Kurzintervention hat Herr Dr. Diaby.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5268231
Wahlperiode 18
Sitzung 112
Tagesordnungspunkt Deutsches Institut für Menschenrechte
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