Norbert Lammert - Sterbebegleitung
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Dr. Harald Terpe und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz)
c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Renate Künast, Dr. Petra Sitte, Kai Gehring, Luise Amtsberg und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung
d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer, Hubert Hüppe und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Tagesordnungspunkt setzen wir die Arbeit an einem der sicherlich anspruchsvollsten und zugleich schwierigsten Gesetzgebungsprojekte dieser Legislaturperiode fort. Im November vergangenen Jahres haben wir uns in einer vierstündigen Orientierungsdebatte mit der Frage auseinandergesetzt, wie der Staat seine unaufgebbare Verpflichtung zum Schutz des Lebens und zum Schutz der Menschenwürde auch und gerade gegenüber dem sterbenden Menschen wahrnehmen kann. Daraus sind die vier Gesetzentwürfe entstanden, in deren Beratung wir heute eintreten.
Die Antworten auf diese Frage kann nur jeder Abgeordnete für sich selber finden. Die Fraktionen haben daher wie die Bundesregierung von vornherein darauf verzichtet, eigene Gesetzentwürfe vorzulegen, und es stattdessen jedem einzelnen, jeder einzelnen Abgeordneten überlassen, fraktionsübergreifend seine eigene Position zu formulieren und dafür jeweils Unterstützung zu gewinnen.
Ich trage das insbesondere auch für unsere Besucherinnen und Besucher und die Zuhörer bei den elektronischen Medien vor, weil sich daraus ein etwas unüblicher Debattenablauf ergibt. Die Aufteilung der nach der interfraktionellen Vereinbarung vorgesehenen Debattenzeit von 120 Minuten soll sich im Wesentlichen nach dem Stärkeverhältnis der Anzahl der Unterzeichner der jeweiligen vier Gesetzentwürfe richten. Das ist, wie Sie alle wissen, eine Abweichung von unserem sonstigen Verfahren, die aber diesem Thema und der geschilderten Entstehung dieser Gesetzentwürfe Rechnung trägt.
Die vier von mir zu Beginn genannten Gesetzentwürfe haben genügend Unterstützung gefunden, um nach unserer Geschäftsordnung heute in erster Lesung beraten werden zu können. An diese heutige Debatte wird sich eine intensive Befassung in den Ausschüssen anschließen, bevor wir dann im Herbst dieses Jahres werden entscheiden müssen, ob und gegebenenfalls welche Ergänzungen oder Korrekturen der geltenden Rechtslage erfolgen sollen.
Ich will ergänzend darauf hinweisen, dass es die Vereinbarung gibt, dass die Reden der Kolleginnen und Kollegen, deren Redewunsch im Rahmen dieser zwei Stunden nicht berücksichtigt werden kann, in einem einer Redezeit von fünf Minuten entsprechenden Umfang zu Protokoll gegeben werden können. Ich vermute, dass Sie auch mit dieser Vereinbarung einverstanden sind. – Das ist offensichtlich der Fall. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort als erstem Redner dem Kollegen Michael Brand.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5345928 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 115 |
Tagesordnungspunkt | Sterbebegleitung |