Arnold VaatzCDU/CSU - Sterbebegleitung
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Johannes, ich möchte deinen Gedanken aufgreifen. Wir befassen uns heute mit einer Regelung, deren Qualität sich nicht danach bemisst, ob sie in philosophischen Salons oder in juristischen Seminaren Bestand hat. Vielmehr muss sie sich am Kranken- bzw. Totenbett bewähren; das ist der Auftrag.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Wie wollen wir beurteilen, wie sich eine solche Regelung in den letzten Momenten des Lebens eines Menschen auswirkt? Wir können hier nicht allgemeine Maßstäbe anlegen. Ich fordere daher jeden und jede hier auf, sich vorzustellen, dass er oder sie nach langem Siechtum oder nach der Prognose, dass nur noch wenige Tage bis zum Tod verbleiben, im Bett liegt, hilflos ist und nach langem Überlegen entscheidet: Ich möchte nicht qualvoll ersticken. Ich möchte mir nicht nachts die Schläuche aus den Adern herausreißen, in der Hoffnung, dass die Nachtschwester das nicht bemerkt. Vielmehr möchte ich einen leichten, absehbaren Tod, wenn es möglich ist. – In einer solchen Situation befinden sich die Betreffenden. Nicht ein Dritter hat sie dazu überredet, sich den Suizid zu wünschen. Vielmehr ist das ihre eigene Entscheidung.
Heute geht es darum, ob wir eine gesetzliche Lage schaffen, die ausschließlich dazu dient, Menschen, die die letzten Tage ihres Lebens vor sich haben, vor der Erfüllung ihres letzten Willens zu schützen, ihnen ihren letzten Willen zu verwehren. Ich bin der entschiedenen Ansicht, dass ich, wenn ich in eine solche Situation käme, niemals akzeptieren würde, dass ein Arzt zu mir sagt: Ich sehe zwar ein, dass du nicht mehr lange zu leben hast und eine qualvolle Zeit vor dir liegt, und kann auch nachempfinden, dass du dir einen schnellen und leichten Tod wünschst. Aber ich kann dir das nicht gewähren, weil ich nicht hundertprozentig sicher bin, ob ich am Ende nicht belangt werde. Außerdem habe ich Familie. Deinetwegen kann ich nicht meine gesamte berufliche Karriere riskieren. – Wir haben hier Ärzte gehört. Der eine sagte, dass die Situation gemäß dem Gesetzentwurf Brand rechtssicher ist. Der Kollege Lauterbach hat genau das bestritten. Ganz offensichtlich ist man unterschiedlicher Meinung. Demzufolge kann ich als Nichtjurist nicht sagen, wie die Ärzteschaft darauf allgemein reagiert. Aber ich bin entschieden dagegen, dass mir aus Karrieregründen die Erfüllung meines allerletzten Wunsches verwehrt wird.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich betrachte es als ein zentrales Recht des mündigen Menschen, dass er auch in einem solchen Moment selbst entscheiden kann, wie es mit ihm in einer solchen klar umrissenen Situation weitergeht.
Gleichzeitig rede ich aber nicht denen das Wort, die sagen, dass wir prinzipiell niemals Menschen vor sich selbst schützen müssen. Das müssen wir in manchen Fällen tun. Wir halten Kinder zurück, damit sie nicht über die Straße rennen und überfahren werden. Wir müssen etwas dafür tun, dass momentane Kränkungen, psychische Belastungen oder heilbare psychische Krankheiten nicht zum Selbstmord führen. Dafür sollten wir alles tun. Aber ich halte es für eine Grenzüberschreitung, wenn der Gesetzgeber für so aussichtslose Situationen wie die eben beschriebenen ein Gesetz schafft, das ausschließlich dazu dient, Menschen in ihren letzten Sekunden die Erfüllung ihres letzten, wohlüberlegten Willens zu verweigern. Demzufolge bitte ich um Zustimmung zu dem Antrag Hintze.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ulla Schmidt ist die nächste Rednerin.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Michael Frieser [CDU/CSU])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5348250 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 115 |
Tagesordnungspunkt | Sterbebegleitung |