02.07.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 115 / Tagesordnungspunkt 5

Hermann GröheCDU/CSU - Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die rund 2 000 Krankenhäuser in unserem Land mit ihren gut 1,2 Millionen Beschäftigten leisten mit über 18 Millionen Behandlungen im Jahr einen herausragenden Beitrag für die Gesundheitsversorgung. Mit der Reform, die wir heute auf den Weg bringen, werden wir einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dies angesichts eines sich immer mehr beschleunigenden medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts und angesichts der demografischen Entwicklung für die Zukunft sicherzustellen. Diese Sicherstellung ist eine gemeinsame Aufgabe des Bundes und der Länder. Deswegen haben wir diese Reform bis hinein in den Gesetzentwurf gemeinsam in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe intensiv erarbeitet. Ich möchte auch an dieser Stelle den beteiligten Bundesländern für die überaus vertrauensvolle Zusammenarbeit ausdrücklich danken.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

So wie wir dieses Gesetzgebungsverfahren partnerschaftlich eingeleitet haben, so wollen wir es auch abschließen. Deswegen erwähne ich auch hier, dass wir seitens der Koalition gegenüber den Ländern zugesagt haben, vor der zweiten und dritten Lesung noch einmal über die Fassung, die dann hier zur Schlussabstimmung kommt, intensiv miteinander zu sprechen.

Mit unserer Krankenhausreform machen wir unsere Krankenhäuser fit für die Zukunft. Wir verbessern die finanzielle Ausstattung und sichern eine gut erreichbare Krankenhausmedizin gerade in der Grund- und Regelversorgung. Wir stärken die Qualitätsorientierung in der Krankenhausplanung und Vergütung. Wir stärken die Pflege im Krankenhaus, gerade die Stationspflege. Denn gute Pflege ist unverzichtbar für den Behandlungserfolg.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir unterstützen die Länder bei einer Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft mit Planungsinstrumenten und einem Strukturfonds. Wir verbessern die finanzielle Ausstattung und sichern gut erreichbare Krankenhausmedizin. Wenn es nach einem Unfall oder bei einem Schlaganfall schnell gehen muss, ist gute Erreichbarkeit ein Kriterium für gute Qualität. Wir stärken deswegen die Grund- und Regelversorgung beispielsweise durch eine verbesserte Notfallvergütung, durch eine bessere Berücksichtigung der Kostenentwicklung bei der Fallpauschalenkalkulation und durch Verbesserungen bei der Mengensteuerung. Wir verbessern schließlich den Sicherstellungszuschlag, wenn es darum geht, die Existenz eines Krankenhauses, das für die Versorgung einer Region notwendig ist, abzusichern.

Ich weiß, dass die Regelungen zu den zukünftigen Finanzierungsmechanismen manche Sorge ausgelöst haben: die Sorge der Krankenkassen, dass zu viel Geld fließt, die Sorge der Krankenhäuser, dass zu wenig Geld fließt. Ich denke, wir werden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Gelegenheit haben, in intensiven Gesprächen manche – auch manch übertriebene – Sorge auszuräumen und gegebenenfalls auch Veränderungen vorzunehmen, wenn sie unserem Ziel einer angemessenen Finanzierung, aber auch des Setzens von Anreizen für eine zukunftsfähige Strukturweiterentwicklung dienen. Wir stärken die Qualitätsorientierung. Besonders hohe Qualität soll zusätzlich vergütet werden, durch Zuschläge oder im Rahmen von Qualitätsverträgen. Das heißt aber auch, unzureichende Qualität muss Abschläge oder auch krankenhausplanerische Konsequenzen zur Folge haben.

Mit der Einführung des Ziels der patientengerechten sowie qualitativ hochwertigen Versorgung in der Krankenhausplanung stärken wir die Möglichkeit der Länder, eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft vorzunehmen. Ich setze darauf, dass diese neuen Instrumente mutig genutzt werden.

Dabei geht es vor allen Dingen um eine kluge Arbeitsteilung zwischen gut erreichbarer Grund- und Regelversorgung und einer Spezialisierung für hochkomplexe Behandlungsabläufe bei seltenen Erkrankungen, eine Arbeit, die nicht zuletzt die Spitzenmedizin in unseren Universitätskliniken leistet. Dafür werden wir in Zukunft den Zentren die Mehrleistung bzw. die besondere Leistung angemessen vergüten. Ich erwähne in diesem Zusammenhang, dass wir bereits im Versorgungsstärkungsgesetz durch die Neuregelung bei den Hochschulambulanzen diese besondere Bedeutung der Spitzenmedizin unserer Hochschulkliniken ausdrücklich gewürdigt haben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterstützen und stärken die Pflege, vor allem die Stationspflege. Unsere Pflegekräfte leisten eine für den Behandlungserfolg unverzichtbare Arbeit; dafür danke ich ihnen. Sie leisten eine Arbeit, die oftmals unter schwierigen Bedingungen stattfindet. Wir ergreifen Schritte, diese Situation zu verbessern. Bereits von 2009 bis 2011 gab es ein Pflegestellenförderprogramm. Nun wird ein weiteres derartiges Programm einen nächsten Schritt gehen.

Mir liegt aber auch daran, deutlich zu machen, dass wir ebenfalls verabredet haben, eine Expertenkommission einzuberufen, in der Expertinnen und Experten aus Praxis, Wissenschaft und Selbstverwaltung diskutieren und Vorschläge machen werden, ob durch das Fallpauschalensystem oder durch ausdifferenzierte Zusatzentgelte der erhöhte Pflegebedarf, beispielsweise von demenziell erkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patientinnen und Patienten, aber auch der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden kann. Ich beabsichtige, die Mitglieder dieser Kommission alsbald zu berufen, damit diese Kommission unmittelbar nach der Sommerpause ihre Arbeit aufnehmen kann.

Notwendig für zukunftssichere und gute Krankenhausmedizin sind ausreichende Investitionen in unsere Krankenhäuser. Dazu haben sich die Bundesländer in den Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausdrücklich bekannt. Ich erwarte, dass diesem Bekenntnis Taten folgen. Denn wenn über Behandlungsentgelte Investitionsmittel erwirtschaftet werden müssen, weil diese nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden, dann geht das nicht zuletzt zulasten der Pflege. Dies darf nicht sein.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Meine Damen und Herren, wir unterstützen zugleich die Länder bei der Aufgabe, durch Investitionen sicherzustellen, dass sich unsere Versorgungslandschaft klug weiterentwickelt. So werden wir den Ländern mit einem Strukturfonds zum Zweck der Verbesserung der Versorgungsstruktur, durch den Abbau von Überkapazitäten, aber auch durch die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen bei dieser Arbeit unter die Arme greifen.

Ich erwähne in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch das kommunale Förderprogramm mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro, das als ersten Förderzweck Investitionen in Krankenhäuser vorsieht. Das heißt, wir erwarten entsprechende Aktivitäten der Länder. Wir unterstützen sie dabei. Wir zeigen: Wir stehen gemeinsam in der Verantwortung für eine gute Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft in Deutschland.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt der Kollege Harald Weinberg.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5349103
Wahlperiode 18
Sitzung 115
Tagesordnungspunkt Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung
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