02.07.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 115 / Tagesordnungspunkt 12

Volker BeckDIE GRÜNEN - Medizinische Versorgung für Asylsuchende

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst auf den Beginn der Debatte und die Rede von Frau Lindholz von der DU/SU-Fraktion zurückkommen. Das C haben Sie sich mit Ihrer Rede heute selber aberkannt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Maria Michalk [CDU/CSU]: So ein Quatsch! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Blödmann sondergleichen!)

Ihnen ist sicher die Geschichte vom barmherzigen Samariter bekannt, in der geschildert wird, wie jemand krank auf der Straße liegt. Ihre Rede symbolisierte den Priester, der an dem Patienten vorbeigegangen ist, und nicht den barmherzigen Samariter. Ich halte es für einen Skandal, was Sie hier erzählt haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Man kann doch nicht die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen instrumentalisieren, um Flüchtlinge von der Flucht nach Deutschland abzuschrecken.

(Andrea Lindholz [CDU/CSU]: Das ist eine Unverschämtheit!)

Das ist perfide.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Andrea Lindholz [CDU/CSU]: Darum geht es überhaupt nicht!)

Ich weiß, dass Sie in der CDU/CSU-Fraktion aus Prinzip keine Bundesverfassungsgerichtsurteile lesen. Aber diese Logik hat Ihnen das Bundesverfassungsgericht bei der Entscheidung zum Existenzminimum beim Asylbewerberleistungsgesetz bereits um die Ohren geschlagen. Damals ging es nicht um die Gesundheitsversorgung – das war nicht Gegenstand des Verfahrens –; aber Karlsruhe hat Ihnen klipp und klar gesagt: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das können Sie im Urteil nachlesen. Das lässt sich präziser nicht formulieren. Was, bitte schön, gehört zu einer menschenwürdigen Versorgung, wenn man krank ist? Dass man die gesundheitliche Versorgung bekommt, die in unserem Land üblich und möglich ist – nicht weniger.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Insofern haben Sie sich auch selber ein bisschen in die Tasche gelogen, Frau Rawert – ich weiß ja, Sie meinen es eigentlich gut –; denn die Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz besagt eben, das Leistungsspektrum solle auf die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt werden. Damit gelten die in § 4 und § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes verankerten Einschränkungen der gesundheitlichen Leistungen für die ersten 15 Monate Aufenthalt in Deutschland einfach weiter. Das halte ich für inakzeptabel.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Das ist ein Rückfall hinter die Vereinbarung vom November letzten Jahres im Bundesrat. Da hieß es noch:

Wo ist denn dieser Gesetzentwurf?

(Beifall der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Mechthild Rawert [SPD]: Keine Panik! Er wird kommen! –Zuruf von der CDU/CSU: Wir waren beschäftigt!)

– Ja, Sie waren mit dem Innenministerium beschäftigt; ich weiß. Sie waren mit Themen wie Ausreisegewahrsam, neuen Fluchtgründen, Wiedereinreisesperren und dergleichen beschäftigt, und vor lauter Abschotterei sind Sie zu Ihren Hausaufgaben nicht gekommen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Es geht aber nicht nur darum, dass Sie da den Bundesrat beschissen haben. Es geht auch darum, dass Sie europäisches Recht nicht umsetzen. Es gibt eine Richtlinie des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen. Danach muss der Mitgliedstaat – Artikel 19 Absatz 2 – „Antragstellern mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe“ – in Klammern: auch Psychotherapien bei traumatisierten Personen – „einschließlich erforderlichenfalls einer geeigneten psychologischen Betreuung“ gewährleisten.

Herr Kollege Beck.

Lassen Sie mich das noch kurz ausführen; dann bin ich am Ende meiner Rede.

Sagen wir einmal so: Ihre Redezeit im Plenum ist schon länger zu Ende. Aber wenn Sie versprechen, den Satz kurz zu machen, dann erlaube ich es.

Manchmal erleichtert ja auch ein Blick in die Richtlinie die Rechtsfindung:

(Maria Michalk [CDU/CSU]: Herr Beck, Sie sind schon zwei Minuten drüber! Ich habe auf die Uhr geschaut!)

Das betrifft Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen.

Nichts davon ist umgesetzt. Die Umsetzungsfrist endet im Juli dieses Jahres. Es gibt keinen Referentenentwurf. Es gibt keinen Gesetzentwurf. Die humanitären Aufgaben lassen Sie einfach liegen. Gleichzeitig schwadronieren Sie lieber davon, dass eine schlechte gesundheitliche Versorgung bei der Abschottung hilfreich ist. Ich finde, diese Logik ist perfide und einer christlichen Partei auf jeden Fall nicht angemessen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unwürdig!)

Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Roy Kühne, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5349434
Wahlperiode 18
Sitzung 115
Tagesordnungspunkt Medizinische Versorgung für Asylsuchende
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