02.07.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 115 / Tagesordnungspunkt 8

Steffen-Claudio LemmeSPD - Wohngeldrecht und Wohnraumförderung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Debatte über die Wohngeldreform sprechen wir viel über Zahlen. 870 000 ist beispielsweise die Anzahl der Haushalte, die von der längst überfälligen Anpassung des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung profitieren werden. 27 000 davon sind Haushalte von Alleinerziehenden, 320 000 von ihnen erhalten wieder oder zum ersten Mal Wohngeld, und 90 000 werden nicht mehr länger auf die Sozialhilfe angewiesen sein. Als Haushaltspolitiker füge ich noch zwei letzte Zahlen an: 730 Millionen Euro stellt der Bund im kommenden Jahr für das Wohngeld bereit, ein Plus von 100 Millionen Euro gegenüber dem Finanzplan.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Jetzt möchte ich keine Zahlen mehr nennen; denn eigentlich müsste die Debatte unter der Überschrift „Arm trotz Arbeit“ stehen. Schließlich reden wir vor allem über berufstätige Bürgerinnen und Bürger, die trotz Arbeit zu wenig verdienen, um sich eine vernünftige Wohnung leisten zu können, oder die aus ihrem gewohnten Umfeld in Randgebiete verdrängt werden. Wir reden über ältere Menschen, die ein langes, hartes Arbeitsleben hinter sich gebracht haben und mit einer Rente auskommen müssen, die ihnen nach Abzug der Miete kaum noch etwas zum Leben übrig lässt. Und wir reden über Familien, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihr bescheidenes Eigenheim weiter zu finanzieren. Bei der Wohngeldreform, die wir Sozialdemokraten jetzt nach sieben Jahren Durststrecke auf den Weg bringen, geht es um Unterstützung für ein menschenwürdiges Leben.

(Beifall bei der SPD)

Diese Wohngeldreform kann nur ein erster Schritt sein. Selbstverständlich dürfen wir bis zur nächsten Reform keine weiteren sieben Jahre vergehen lassen; ein viel zu langer Zeitraum, in dem zahlreiche Menschen die Unterstützung wieder verlieren. Deshalb sollen die Mietenstufen und die Wohngeldhöhe künftig nicht mehr alle vier, sondern alle zwei Jahre überprüft werden. Außerdem haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem Bund und Länder zur Prüfung einer Klimakomponente im Wohngeld aufgefordert werden.

(Beifall bei der SPD – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht prüfen, einfach machen!)

Das Leben in energetisch saniertem Wohnraum darf aufgrund der höheren Kaltmieten nicht nur Besserverdienenden vorbehalten sein.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Mit der Berücksichtigung einer Klimakomponente beim Wohngeld könnten wir Investitionen in die Energieeffizienz befördern, unseren nationalen CO 2 -Minderungszielen näherkommen und die soziale Durchmischung in den Wohnquartieren stärken.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr regiert doch! Macht es doch einfach!)

Wir müssen dem Effekt entgegentreten, dass zahlreiche Geringverdiener schon nach kürzester Zeit aus dem Bezug von Wohngeld in die Grundsicherung zurückfallen. Deshalb wollen wir, dass Modelle für eine automatische Anpassung des Wohngeldes untersucht werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anhebung des Wohngeldes ist wie der gesetzliche Mindestlohn oder die Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende notwendig, um Armut trotz Arbeit zu bekämpfen. Ich hoffe, die Bürgerinnen und Bürger wissen, welche Fraktion den Vorschlag zur Entlastung in den Deutschen Bundestag eingebracht hat.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Dr. Anja Weisgerber von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5349954
Wahlperiode 18
Sitzung 115
Tagesordnungspunkt Wohngeldrecht und Wohnraumförderung
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