Norbert MüllerDIE LINKE - Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Tribünen! Die Koalition hat sich seit der ersten Lesung des Antrages auf Sicherstellung der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch leider nicht bewegt. Die berechtigten Forderungen und Kritiken aus den Verbänden, vom Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs und die Hinweise der gemeinsam agierenden Opposition aus Grünen und Linken wurden von Ihnen schlicht ignoriert. Mit dem hier vorliegenden Antrag schaffen Sie einen zahnlosen Tiger. Das Traurige ist: Das wissen Sie auch. Es wurde Ihnen oft genug gesagt.
Sie bleiben weit unter Ihren Möglichkeiten. Da Sie sich guten Argumenten verweigern, lässt das den Schluss zu, dass Sie keine vollumfassende Aufklärung wollen, jedenfalls keine, die besonders auffällt, und das müssen Sie am Ende auch verantworten.
(Christina Schwarzer [CDU/CSU]: Das ist eine Frechheit!)
Ich erkläre Ihnen gern noch einmal, warum Sie mit diesem Antrag einen Fehler begehen und warum Linke und Grüne einen eigenen gemeinsamen Antrag einbringen mussten. Aufklärung sexuellen Kindesmissbrauchs erfordert Überparteilichkeit und Unabhängigkeit, und hierfür bedarf es einer gesetzlichen Grundlage.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Organisationen, in denen sich Täterinnen und Täter – es waren überwiegend Täter – manchmal über Jahrzehnte ungehindert bewegen konnten, stoßen bei der Aufklärung von innen heraus selbst bei bestem Willen – auch das haben wir erlebt – schnell an ihre Grenzen. Sie neigen zu Verzögerungen und zu Vertuschungen. Das haben wir bei den Kirchen gesehen, die mehrere Anläufe gebraucht haben – nicht nur in Deutschland –, oder bei der Odenwaldschule. Aufklärung muss ab einem bestimmten Härtegrad unabhängig geschehen, und das geht eben nur von außen.
Die Koalition hat die Kooperationsangebote von Linken und Grünen ausgeschlagen – wir haben sie im Februar nochmals unterbreitet – und damit die Chance vertan, eine parteiübergreifende Position zusammen mit dem Unabhängigen Beauftragten zu suchen und zu finden. Wir bedauern das. Wir wollen den Aufklärern der Kommission echte Ermittlungsinstrumente an die Hand geben: Akteneinsicht und das Recht zur Vorladung von Zeugen. Wir sehen, dass Täter in betroffenen Organisationen sich der internen Anhörung in der Vergangenheit verweigert haben. Wenn die Aufarbeitungskommission klare Ermittlungskompetenzen bekäme – das geht nur mit einer gesetzlichen Grundlage –, könnten sich Zeugen nicht mehr so leicht entziehen.
Der CDU/CSU und der SPD geht es um eine billige Variante der Aufklärung – billig im doppelten Wortsinn: Es soll möglichst wenig kosten – das merken wir jetzt bei dem Verschiebebahnhof in der Frage, von welchem Ministerium wie viel Geld kommt; stattdessen sollten Sie nach einem halben Jahr der Diskussion darüber, wie die finanziellen Grundlagen sichergestellt werden sollen, endlich einen konkreten Vorschlag auf den Tisch legen –, und die Ergebnisse sollen auch bitte nicht zu unbequem werden. Eine Aufarbeitungskommission muss aber unbequem sein, auch wenn uns das in Einzelfällen möglicherweise nicht gefällt.
(Beifall bei der LINKEN)
Dafür darf auf keinen Fall Zeit- und Legitimationsdruck aufgebaut werden, gerade dann, wenn der Politik nahestehende Institutionen betroffen sind. Deshalb ist es erforderlich, die Aufarbeitungskommission auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und sie unbefristet arbeiten zu lassen. Ich begrüße den Vorschlag, auch die Amtszeit des Unabhängigen Beauftragten nicht irgendwann zu beenden, nach einem Bericht, sondern die Institution unbefristet arbeiten zu lassen. Das ist, finde ich, eine gute Idee. Aber warum sollte man ausgerechnet die Aufarbeitungskommission, Kollegin Rüthrich, befristen? Dafür gibt es überhaupt keinen sachlichen Grund.
Aufklärung geht nur umfassend. Hierfür ist eine zusätzliche, langfristige und angemessene Finanzierung vonnöten. Klar ist auch: Das Thema darf bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen nicht der schwarzen Null untergeordnet werden. Hier darf es kein Geschacher um die eine oder andere Million geben.
Den Umgang der Koalition mit uns Linken, aber auch mit den Grünen und dem Unabhängigen Beauftragten halte ich für einen unfreundlichen und unkollegialen Akt. Uns wurde an einem Mittwochabend im Januar ein substanzloser Antrag vorgelegt, der schon kurz darauf im Plenum verhandelt wurde. Das mag im parlamentarischen Verfahren völlig üblich sein – das machen alle Fraktionen im Parlament; das ist nicht ungewöhnlich –, aber bei dem gemeinsam formulierten Willen, sexuellen Missbrauch aufzuklären und Missbrauchsstrukturen in der Gesellschaft aufzudecken – dieser Wille ist im Januar von allen Rednern formuliert worden –, ist es völlig unangemessen, so ein eigenbrötlerisches Vorgehen durchzuziehen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Maik Beermann [CDU/CSU]: Da gibt es halt unterschiedliche Auffassungen!)
Ich halte das insbesondere gegenüber den Opfern für einen Affront.
Eigentlich wäre es angemessen, diesen dünnen Antrag aus den genannten Gründen abzulehnen. Aber das werden wir aus Respekt vor den Opfern und aus Respekt vor der herausragenden Arbeit von Herrn Rörig und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – ich finde es übrigens sehr gut, dass sie auch heute wieder hier sind – nicht machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass die heutige Debatte von einer breiten interessierten Öffentlichkeit aus engagierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Pädagoginnen und Pädagogen und vor allen Dingen von Opfern sexuellen Missbrauchs verfolgt wird. Sie sollten sich bewusst machen, dass diese Menschen zur Kenntnis nehmen, dass der hier von der Koalition vorgelegte Antrag, dieser Beschluss, einen bitteren Beigeschmack verursacht.
Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass der erklärte Wille zur Aufklärung – ich habe es auszuführen versucht – nicht so umfassend ernst gemeint ist, wie wir uns das gewünscht hätten. Also überzeugen Sie uns vom Gegenteil! Lassen Sie Ihren Worten Taten folgen, damit der Schleier des Verschweigens und Vergessens von sexuellem Kindesmissbrauch sich nicht wieder ausbreitet. Vielleicht versuchen Sie es in Zukunft wieder, wie in der Vergangenheit bereits geübt, fraktionsübergreifend im Deutschen Bundestag.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Christina Schwarzer von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5350072 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 115 |
Tagesordnungspunkt | Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch |