Nina ScheerSPD - Subventionen für Atomkraftwerke in der EU
Sehr geehrte Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute darüber zu entscheiden, ob sich die Bundesregierung mittels Klage gegen eine Entscheidung der EU-Kommission wenden soll. Diese Entscheidung betrifft die Genehmigung einer Beihilfe vonseiten der Briten zugunsten des Neubaus des recht großen Atomkraftwerks Hinkley Point C. Ich möchte an dieser Stelle vorweg betonen, dass die Beihilfe vonseiten der Briten gewährt würde. Es handelt sich also nicht um europäisches Geld, sondern ausschließlich um eine britische Entscheidung.
Der Förderrahmen, den die Briten für Hinkley Point C vorsehen, ist ziemlich üppig ausgestaltet. Er umfasst drei wesentliche Säulen: eine Vergütung, die auf 35 Jahre angelegt ist, Garantien und einen Inflationsausgleich sowie eine Versteinerung der Förderbedingungen. Selbst wenn irgendwann politisch anders entschieden würde, will der britische Staat heutzutage sicherstellen, dass die Förderbedingungen aufrechterhalten werden. Damit handelt es sich zweifellos um eine Beihilfe. Bei der Bewertung der Anträge, mit denen die Bundesrepublik aufgefordert werden soll, gegen diese Beihilfeentscheidung zu klagen, ist unbestritten, dass es sich um eine Beihilfe handelt.
Ich möchte ganz deutlich sagen: Für mich ist ebenfalls unbestritten, dass es sich hier um ein unverantwortliches Projekt der Briten handelt.
(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich erinnere an die Erfahrungen mit Tschernobyl und Fukushima. Wir wissen, dass die Atomenergie absolut unrentabel und teurer ist als erneuerbare Energien und dass die Endlagerfrage weltweit nicht gelöst ist. Es ist eine Hochrisikotechnologie. Insofern halte ich es für richtig und den einzig wahren Weg, für den sich Deutschland entschieden hat, nämlich einen ganz klaren Ausstieg aus der Atomenergie zu wählen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Nun stellt sich aber die Frage, worauf sich diese Klage gründet. Die Klage wäre dann gerechtfertigt, wenn es sich um eine zweifelsohne rechtswidrige Beihilfeentscheidung, also um eine offensichtlich rechtsfehlerhafte Beihilfeentscheidung handeln würde. Das europäische Recht sieht für wettbewerbliche Verzerrungen, die hier auch zu erwarten sind, einen weiten Ermessensspielraum vor. Die Kommission hat einen weiten Ermessensspielraum, wenn sie zu bewerten hat, ob Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen als beihilferechtswidrig einzustufen sind.
Nach der Prüfung, die wir hier vorgenommen haben – auch vonseiten der Bundesregierung wird das so eingeschätzt –, liegt eine solche offenkundig rechtsfehlerhafte Beihilfeentscheidung nicht vor. Ich möchte aber dazu sagen, dass, wenn man sich die Begründung anschaut, natürlich schon auffällt, dass es unterschiedliche Argumentationen und Bewertungen auch im Verhältnis zu den erneuerbaren Energien gibt. Man kann ganz deutlich erkennen, dass bei erneuerbaren Energien vonseiten der Kommission bisher – etwa in Gestalt der EU-Beihilfeleitlinien – restriktivere Förderrahmen als opportun bezeichnet wurden als jetzt im Rahmen der Beihilfeentscheidung bezüglich Hinkley Point C.
Aber auch daraus muss man nicht zwingend folgern, dass diese Entscheidung nun offensichtlich rechtsfehlerhaft ist, sondern man kann auch zu dem Schluss kommen, dass dieser Gestaltungsrahmen, den die Kommission jetzt für Hinkley Point C ansetzt, zulässig ist. Aber dann muss er natürlich auch zulässig für erneuerbare Energien sein. Genau an dieser Stelle beginnt die Frage politisch zu werden. Es ist die Frage, ob die Kommission bei einer Entscheidung, die einen sehr weiten Gestaltungsspielraum für eine wettbewerblich eingreifende Maßnahme eines Staates vorsieht, vonseiten eines anderen Staates angehalten werden soll, dem jeweiligen Mitgliedstaat auf die Finger zu hauen und zu sagen: „Das ist ein zu weiter Beihilfebegriff, das muss restriktiver gehandhabt werden“, oder ob ein Staat sagt: „Nein, wir nehmen das zur Kenntnis; hier ist ein weiterer Gestaltungsspielraum in Anspruch genommen worden, aber das muss bitteschön zukünftig auch für erneuerbare Energien gelten.“
(Beifall bei der SPD)
Ich plädiere dafür, genau dies zum Maßstab zu nehmen und die deutschen Bemühungen, auch in Europa auf einen Atomausstieg hinzuwirken, zu verstärken. Das ist dringend erforderlich. Wir brauchen dringend den europäischen Atomausstieg. Das muss auch zum Maßstab genommen werden, wenn es um die Bewertung der erneuerbaren Energien geht. Hier darf nicht vonseiten der Europäischen Kommission mit zweierlei Maß gemessen werden. Diese Entscheidung der Europäischen Kommission bedeutet für mich eindeutig, dass hiermit ein neuer Rechtsrahmen und neue Bewertungskriterien für erneuerbare Energien gesetzt wurden.
Noch zu erwähnen ist, was allerdings nicht beihilferechtlich relevant ist, aber eben in diesen Kontext der politischen Entscheidung passt, den ich gerade erwähnt habe, dass diese Entscheidung, die die Briten gefällt haben, eine Entscheidung ist, die den nationalen Energiemix betrifft. Auch Deutschland hat immer sehr großen Wert darauf gelegt, dass man frei in der Entscheidung ist, den nationalen Energiemix zu gestalten.
Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union besagt, dass die Gestaltung des nationalen Energiemixes in der Gestaltungshoheit der jeweiligen Mitgliedstaaten liegt. Deutschland hat sich immer darauf berufen, auch wenn es um den Förderrahmen für erneuerbare Energien ging, dass diese Gestaltung das Recht der Mitgliedstaaten ist. Ich möchte auch daran festhalten und finde es richtig, dass wir diesen Artikel 194 haben und dass das das Recht der Mitgliedstaaten ist. Anders wäre es nicht möglich gewesen, dass Deutschland in der Energiewende eine solch herausragende Pionierrolle eingenommen hat.
(Beifall bei der SPD)
Was daraus folgt, habe ich schon vorangestellt. Ich meine, wir müssen auch aufgrund dieser Entscheidung dringend darauf hinwirken, dass europäisch ein Atomausstieg erfolgt und dass irgendwann eine politische Entscheidung in Richtung Atomausstieg getroffen wird. Deutschland hat sich hier auch schon positioniert. Bundesminister Sigmar Gabriel hat klar gesagt: Es soll keine Förderungen von Atomenergie mit europäischen öffentlichen Geldern geben, auch nicht im Rahmen der Europäischen Energieunion. Diese Aussage ist ganz klar. Insofern ist es unsere Aufgabe, einerseits auf den europäischen Atomausstieg hinzuarbeiten und andererseits die Maßgaben für die Förderung erneuerbarer Energien zu schaffen.
Abschließend – mein letzter Satz –: Wenn Deutschland nicht klagt, heißt das eben nicht, dass wir diese Entscheidung der Briten für gut halten. Ich habe erläutert, was diese Nichtklageerhebung zu bedeuten hat. Ich möchte hier noch einmal darauf hinweisen: Wir brauchen einen europäischen Atomausstieg.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU] und Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])
Vielen Dank. – Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt geben: abgegebene Stimmen 593. Mit Ja haben gestimmt 115, mit Nein haben gestimmt 477, Enthaltungen 1.
Nächster Redner ist der Kollege Hubertus Zdebel, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5350874 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 115 |
Tagesordnungspunkt | Subventionen für Atomkraftwerke in der EU |