02.07.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 115 / Zusatzpunkt 6

Helmut BrandtCDU/CSU - Karenzzeit für Regierungsmitglieder

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eigentlich wohltuend, wenn man zu so später Stunde bei einem Gesetzentwurf, dessen Ausarbeitung man begleitet hat, feststellen kann, dass mit ihm dem Grunde nach alle mehr oder weniger einverstanden sind. Auch ich bin zufrieden, jetzt hier feststellen zu können, dass wir diesen Gesetzentwurf heute in zweiter und dritter Lesung beschließen werden.

Es war sicherlich – da gebe ich Frau Haßelmann durchaus recht – oft ein Ärgernis, dass, wenn Mitglieder der Regierung in ein privatwirtschaftliches Amt wechselten, dies, wie es heute gerne gemacht wird, skandalisiert wurde. Das war oft überflüssig und unbegründet. Wir hoffen, dass mit diesem Gesetz mehr Sachlichkeit eintritt, obwohl ich da meine Zweifel habe.

Die Bundesregierung hat diesen Entwurf erstellt. Wir haben ihn durch einen Änderungsantrag in einem Punkt noch leicht modifiziert, wie der Kollege Özdemir bereits dargestellt hat. Ich will zum Schluss noch einmal ganz kurz skizzieren, worum es ging. Zum einen ging es um den grundsätzlich legitimen Anspruch der Betroffenen, dass ihr Wechsel in einen anderen Beruf gewährleistet wird. Natürlich ging es auch darum, Transparenz zu schaffen, um keine öffentliche Kritik aufkommen zu lassen. Es ging auch um den Anspruch der Bundesregierung auf Wahrung ihres Ansehens. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird diesen Anforderungen durchaus gerecht.

Ich muss es ganz klar sagen: In Bezug auf ein Berufsausübungsverbot eine starre Regelung von 18 Monaten einzuführen, halte ich für den falschen Weg. Die Regierung muss die Möglichkeit haben, zu differenzieren. Es muss eine maximale Zeit geben; die ist nach unserer Auffassung mit 18 Monaten reichlich bemessen. Es muss aber auch die Möglichkeit geben, in geeigneten Fällen ein, wenn man so will, Berufsverbot von weniger als 18 Monaten zu verhängen.

Es gab eine Sachverständigenanhörung dazu. Man muss klar feststellen: Alle Sachverständigen haben den Gesetzentwurf im Grunde genommen gelobt. Keiner hat gesagt, dass er das Ziel verfehlt oder erhebliche Mängel hat. Natürlich hatte der eine oder andere Sachverständige Anregungen. Eine Anregung haben wir aufgenommen. Ich halte sie auch für sehr gut. Die Regierung muss, wie Herr Özdemir bereits dargestellt hat, wenn die Anzeige eines Regierungsmitgliedes kommt, wechseln zu wollen, einen Monat Zeit haben, um die Entscheidung vorzubereiten, ob dem Wechsel zugestimmt werden kann oder eine Karenzzeit verhängt werden muss. Ich bin von daher der Auffassung, dass wir hier einen sehr ausgewogenen Entwurf zur Abstimmung stellen.

Ganz zum Schluss noch zur Frage der Evaluierung. Wir werden es hier mit einer sehr begrenzten Zahl an Fällen zu tun haben; das hat die Vergangenheit gezeigt. Es muss die Frage gestellt werden: Wenn nicht wir als Bundestag, wer soll dann einschätzen können, ob die Abwägungen, die im Einzelfall von dem Sachverständigengremium und der Regierung getroffen worden sind, nachvollziehbar und richtig waren? Nur dann, wenn wir feststellen, dass da Mängel bestehen, würde sich eine Änderung aufdrängen. Dann wäre der Bundestag meines Erachtens gefordert, nachzujustieren und an dem Gesetz vielleicht noch etwas zu ändern. Wir brauchen aber beim besten Willen keine Klausel im Gesetz, die das zwingend vorschreibt.

Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5351052
Wahlperiode 18
Sitzung 115
Tagesordnungspunkt Karenzzeit für Regierungsmitglieder
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