03.07.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 116 / Tagesordnungspunkt 32

Eva HöglSPD - Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes

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Sehr geehrter Herr Präsident! Einen schönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meine Rede mit einem ausdrücklichen Lob beginnen, und zwar mit einem Lob für unsere Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, na!)

Sie leisten jeden Tag hervorragende Arbeit, und sie sind im Großen und Ganzen exzellent aufgestellt.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zwölf Jahre Totalversagen!)

Das gilt für Polizei, Justiz und Verfassungsschutz.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Die Menschen, die in diesen Behörden arbeiten, verhindern jeden Tag Straftaten. Sie ermitteln Täter und klären auf. Täter werden auch verurteilt. Ich finde, es gehört zu dieser Debatte auch dazu, dafür ganz herzlich Danke zu sagen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Ja, es gab ein flächendeckendes Versagen. Es gab Fehler und Versäumnisse. Ich möchte das noch einmal darlegen, weil das der Grund ist, warum wir heute Morgen diese Debatte über den Reformprozess im Verfassungsschutz führen. Der 4. November 2011 stellte eine Zäsur für Polizei, Verfassungsschutz und Justiz sowie die Politik im Bund und in den Ländern dar. Der NSU enttarnte sich in Eisenach, und in den Tagen danach traten nach und nach – wir alle erinnern uns daran – die Verbindungen zutage. Der ganze Schrecken wurde deutlich. Wir alle hatten das nicht vermutet: zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und mehr als ein Dutzend Banküberfälle. Fast 14 Jahre lang zog die rechtsextreme Terrorgruppe NSU völlig unerkannt eine Schneise der Gewalt und des rassistischen Hasses durch Deutschland. Zu keinem einzigen Zeitpunkt – das ist das Erschreckende an dieser Erkenntnis – wurde eine Verbindung zwischen den 1998 in Jena untergetauchten Rechtsextremisten sowie der Mordserie und den Sprengstoffanschlägen hergestellt. Das zeigt: Es muss etwas schiefgelaufen sein. Sonst wären die Täter gefasst worden und wären die Taten aufgeklärt worden. Damit hat sich der NSU- Untersuchungsausschuss 20 Monate lang befasst.

Wir sind der Frage nachgegangen: Wie konnte das passieren? Wie konnte es passieren, dass ein rechtsextremes Netzwerk mit der Unterstützung Gleichgesinnter in Deutschland 14 Jahre lang unbehelligt lebt und Morde begeht? Wie konnte es vor allen Dingen passieren, dass die Sicherheitsbehörden zu keinem einzigen Zeitpunkt auf die Spur der Täter kamen? Wir hatten im Untersuchungsausschuss die Aufgabe – das hat unseren Blick gelenkt –, nach Fehlern, Versäumnissen und Versagen zu suchen und dann Erklärungen dafür zu geben und Vorschläge zu machen, aus denen hervorgeht, was wir verbessern müssen. Wir haben herausgearbeitet, dass es sich um das Versäumnis einzelner Personen an ihrem Arbeitsplatz handelte. Diejenigen, die damit befasst waren, haben nicht gut gearbeitet. Aber was uns hauptsächlich beschäftigt, sind die systematischen Fehler und das systematische Versagen.

Wir befassen uns heute Morgen mit dem Verfassungsschutz. In diesem Zusammenhang sind drei Themen anzusprechen, die wir herausgearbeitet, analysiert und im Gesetzentwurf aufgegriffen haben. Das Erste ist die fehlende Zusammenarbeit. Wir haben flächendeckend – von Nord nach Süd, von Ost nach West – festgestellt, dass die Verfassungsschutzbehörden nicht ausreichend zusammengearbeitet haben, und zwar weder zwischen den Bundesländern noch untereinander noch zwischen Bund und Ländern und auch nicht innerhalb der Bundesländer mit anderen Behörden, insbesondere mit der Polizei nicht, beispielsweise in Bayern und Hessen. Ich nenne diese Bundesländer exemplarisch, weil es dort besonders augenfällig war. Ich gehe so weit, zu sagen: Die rechtsextremen Terroristen haben sich den Föderalismus zunutze gemacht. Sie haben genau die Schwäche in der Zusammenarbeit ausgenutzt. Das ist ein Kardinalfehler, den wir herausgearbeitet haben.

Der zweite Punkt ist – dieser ist genauso erschreckend –: Wir mussten feststellen, dass der Verfassungsschutz überhaupt nicht ausreichend aufgestellt ist, um Rechtsextremismus zu analysieren. Der Rechtsextremismus wurde verharmlost und bagatellisiert. Von Anfang an wurde die Gefährlichkeit des Rechtsextremismus völlig falsch eingeschätzt. Es wurde nicht gesehen, dass der Rechtsextremismus eine Gefahr für unsere Demokratie ist. Das begann schon 1998 in Jena und setzte sich fort. Ich will ein Beispiel nennen, weil wir genau das bei der Reform bedenken müssen. Es gab eine ganz fatale Fehleinschätzung in den Jahren 2003 und 2004 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es hat damals das Terrortrio zwar erwähnt, aber noch nicht als solches erkannt. Es hatte also das Terrortrio noch auf dem Schirm. Es kam zu dem Ergebnis: Ja, die drei Rechtsextremisten aus Jena sind abgetaucht. Wir wissen nicht, wo sie sind. Sie sind auf der Flucht, aber sie verüben erkennbar keine Gewalttaten und haben bisher noch keine Straftaten begangen. – Da hatte das Terrortrio bereits vier Menschen ermordet und sieben Überfälle begangen.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und sind die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen worden?)

Das war eine ganz fatale Fehleinschätzung. Deswegen kam der Untersuchungsausschuss zu dem Ergebnis, dass es hier tatsächlich an der erforderlichen Analysekompetenz ganz unbestreitbar mangelte und der Verfassungsschutz hier versagt hat.

Dritter Punkt: die Praxis der V-Leute. Das ist kein einfaches Thema. Das diskutieren wir zu Recht streitig. V-Leute sind keine netten Menschen.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wissen wir nicht, ob die nett sind!)

Wir möchten mit ihnen nicht zu Hause auf dem Sofa sitzen. Wir haben in puncto V-Leute viel herausgearbeitet und Kritik vorgetragen. Ich komme zu dem Ergebnis: Bei den V-Leuten gab es viel Aufwand, viel Geld ist geflossen, und wenige Informationen hat es gegeben.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und jetzt weiter so! Vielen Dank, Frau Högl! – Zuruf von der LINKEN: Und jetzt fließt noch mehr Geld!)

– Ich komme dazu. – Es ist kein einfaches Thema. Ich sage gleich, warum wir trotzdem V-Leute brauchen.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf den Kniff der Geschichte warten wir gespannt!)

Im NSU-Untersuchungsausschuss haben wir festgestellt, dass Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis standen.

Ich nenne drei Beispiele und sage Ihnen gleich, warum diese drei Beispiele mit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich wären. „ Piatto“, der V-Mann aus Brandenburg, ein wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Gefängnis verurteilter Straftäter, wurde aus dem Strafvollzug heraus vom brandenburgischen Verfassungsschutz angeworben. Dieser verurteilte Gewaltverbrecher bekam dann diverse Erleichterungen und wurde auch vorzeitig aus der Haft entlassen. Ein erschreckendes Beispiel.

Das zweite Beispiel ist Tino Brandt, allen bestens bekannt, ein vom Thüringer Verfassungsschutz geführter V-Mann. Er hat rund 200 000 D-Mark während seiner Zeit als V-Mann als Vergütung für seine Tätigkeit bekommen. Dieses Geld hat er – so sagt er selbst, und das ist auch nachgewiesen worden – in den „Thüringer Heimatschutz“ gesteckt und damit den Rechtsextremismus in Thüringen und weit darüber hinaus gestärkt und unterstützt.

(Herbert Behrens [DIE LINKE]: Und was ist die Konsequenz daraus?)

Das dritte Beispiel ist der Fall „Corelli“, der uns hier noch immer beschäftigt. Auch „Corelli“ ist ein Beispiel dafür, wie V-Leute nicht ausgewählt werden dürfen, nicht geführt werden dürfen, nicht eingesetzt werden dürfen. Viel Geld ist geflossen. Er wurde immer tiefer in die rechtsextreme Szene gedrückt und wurde nie zum Ausstieg motiviert.

Jetzt spreche ich die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen an. Wir sind uns völlig einig in der Analyse. Es gab ein völliges Versagen an dieser Stelle. Es gab massive Missstände.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deswegen haben Sie sie auch gelobt!)

Ich zitiere aus Ihrem Antrag: Wir brauchen eine Zäsur, wir brauchen einen Neustart, und wir brauchen eine grundlegende Reform. – Da haben wir hier Einigkeit im Deutschen Bundestag.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht so! – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Doch nicht mit dem Gesetz!)

– Jetzt bin ich dran.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir streiten uns darüber, ob wir die richtigen Konsequenzen ziehen, und wir sind uneinig – das waren wir schon im NSU-Untersuchungsausschuss – bei der Frage des Umgangs mit dem Verfassungsschutz. Ich sage: Ja, dieses Gesetz ist ein richtiger und wichtiger Schritt im Prozess der Reform des Verfassungsschutzes.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Leider nein!)

Wir brauchen den Verfassungsschutz, und wir stärken mit diesem Gesetz den Verfassungsschutz. Ich will Sie alle nur ermuntern, einmal einen Blick in den Verfassungsschutzbericht 2014 zu werfen, der diese Woche vom Innenminister vorgestellt wurde.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr freundlich!)

Rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten haben den höchsten Stand seit 2008 erreicht. Sie sind um 23,6 Prozent gestiegen. Wir sind bedroht von Spionageangriffen, sogenannten Cyberangriffen, und von internationalem Terror. Wir haben gerade gestern in der Aktuellen Stunde darüber diskutiert. Auch gewaltbereiter Linksextremismus macht uns Sorgen.

Ich sage Ihnen ganz klar – das geht an die Adresse der Linken und Grünen –: Diese Aufgaben können wir nicht mit einer neuen Inlandsaufklärung erledigen, wie Sie von den Grünen das fordern, oder mit einer Bundesstiftung oder einer Koordinierungsstelle, wie Sie von den Linken es vorschlagen. Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz für diese Aufgaben.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Deswegen stärken wir mit diesem Gesetz den Verfassungsschutz. Das ist genau der richtige Ansatz, und das ist die richtige Konsequenz aus dem Versagen, das wir im Zusammenhang mit dem NSU aufgedeckt haben. Wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit. Es war der Kardinalfehler im Hinblick auf den NSU, dass es keine ausreichende Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gab; ich habe das dargestellt. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir jetzt das Bundesamt für Verfassungsschutz stärken, die Zentralstelle ausbauen und eine bessere Zusammenarbeit mit den Landesbehörden organisieren. Das ist eine ganz wichtige Konsequenz.

Das Zweite ist die Analysekompetenz; da komme ich auf die Bedenken in Sachen Datenschutz zu sprechen. Herr de Maizière hat es eben schon richtig gesagt: Wir haben bei der Beschäftigung mit dem NSU festgestellt, dass die Informationen nicht richtig ausgewertet wurden, dass nicht genügend Informationen vorlagen und dass deswegen die Analyse des Rechtsextremismus fehlerhaft und, wie ich eben schon gesagt habe, sogar bagatellisierend war. Deswegen bauen wir NADIS aus. Es ist genau die richtige Konsequenz, NADIS jetzt analysefähig zu machen. Dass wir diese Daten nutzbar machen, ist genau die richtige Konsequenz aus den Erkenntnissen der Beschäftigung mit dem NSU.

Ich sage Ihnen ganz offen: Ich bin dafür, dass Daten ausgetauscht werden können, dass sie dann aber einem hohen Schutz und einer nur eingeschränkten Möglichkeit des Zugriffs durch bestimmte Personen unterliegen. Aber dass die Daten genutzt werden müssen, das halte ich für den absolut richtigen Schritt.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Ich komme zu dem sensiblen Thema V-Leute. Ich habe eben schon angedeutet: Das ist kein einfaches Thema. Aber wir haben uns entschieden, und das aus guten Gründen, auf den Einsatz von V-Leuten nicht zu verzichten. Ein Einsatz von menschlichen Quellen ist nach wie vor ein wichtiges Instrument der nachrichtendienstlichen Aufklärung. Diese Quellen sind nicht ohne Weiteres zu ersetzen. Deswegen ist es ein großer Schritt nach vorne, dass wir den Einsatz von V-Leuten aus der Grauzone herausholen. Wir regeln ihn erstmals klar gesetzlich.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie schreiben das auf, was Sie vorher kritisiert haben!)

Wir regeln die Auswahl, wir regeln den Einsatz, wir regeln die Vergütung und wir regeln die weiteren Rahmenbedingungen für Vertrauensleute. Außerdem regeln wir die Befugnisse für verdeckte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ich will noch einmal ganz klar sagen: Wir legen fest, dass Personen, für die Geld oder Sachzuwendungen auf Dauer die Lebensgrundlage darstellen, als V-Leute nicht angeworben werden dürfen.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was sollen die mit dem Geld machen? Sollen die die Szene unterstützen?)

Ebenfalls nicht angeworben werden dürfen Personen, die an einem Aussteigerprogramm teilnehmen. Das heißt, der Fall Brandt und der Fall „Corelli“ wären nach Verabschiedung unseres Gesetzentwurfs überhaupt nicht mehr möglich. Das ist ein Riesenschritt nach vorne.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Wir regeln, Herr Ströbele – jetzt hören Sie gut zu –, dass das Anwerben von Personen, die bereits wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, künftig nicht mehr möglich ist. Das ist in unserem Gesetzentwurf klar geregelt.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wenn sie dann welche begehen im Dienst? Darum geht es! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vom Staat bezahlte Nazis! Das machen Sie!)

Wir schließen kategorisch, ohne Ausnahme, die Verpflichtung eines Mörders oder Totschlägers aus. Warum machen wir das? Damit der Fall „Piatto“ mit diesem Gesetz niemals wieder möglich sein wird.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit einem Brandstifter?)

Wir ziehen unmittelbar die Konsequenzen aus dem, was wir herausgearbeitet haben.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)

Die Strafbarkeit von V-Leuten ist und bleibt ein sensibler Punkt. Wir tun uns damit natürlich nicht leicht. Wir haben in diesem Gesetz erstmals die Strafbarkeit von V-Leuten geregelt,

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Nichtstrafbarkeit haben Sie geregelt!)

weil wir der Auffassung sind, dass wir auch das keinem Graubereich überlassen können, dass auch das ausdrücklich geregelt werden muss. Darüber, ob das sinnvoll ist, haben wir lange diskutiert. Aber es ist sinnvoll.

Wir haben klargestellt, dass es keinen Eingriff in Individualrechte geben darf – das ist eine ganz wichtige Einschränkung – und dass das Begehen einer Straftat selbstverständlich unerlässlich sein muss zum Erlangen einer Information. Es geht darum, dass wir eine Verbindung haben zwischen Qualität der Information und der zur Erlangung der Information begangenen Straftat. Außerdem gibt es eine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Ich finde – ich sage das für die SPD-Fraktion –, dass wir damit in einem sensiblen Punkt eine ganz klare und sehr gute Regelung gefunden haben. Ich kann Sie nur ermuntern, dieser Regelung zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Die Reform des Verfassungsschutzes muss weitergehen. Wir haben innerhalb der Behörden noch einiges vor. Wir müssen an einigen Punkten noch weiterarbeiten. Wir müssen etwa die Analysekompetenz des Personals stärken; die Herangehensweise an die Arbeit muss verbessert werden. Auf unserer Agenda steht vor allen Dingen außerdem die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle. Dazu werden wir in dieser Legislaturperiode noch einiges verabschieden. Ich hoffe jedenfalls, dass wir das zustande bringen. Aber schon dieser Gesetzentwurf enthält dazu einen wichtigen Punkt: Wir bekommen von der Bundesregierung einen Bericht über den Einsatz von V-Leuten, einen sogenannten Lagebericht.

(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dass man eine solche Selbstverständlichkeit ins Gesetz schreiben muss!)

Das versetzt uns in die Lage, den Verfassungsschutz deutlich besser zu kontrollieren, als es in der Vergangenheit der Fall war.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Mein Fazit ist: Es ist ein hervorragender Gesetzentwurf geworden. Wir stärken den Verfassungsschutz. Wir ziehen die Konsequenzen aus dem NSU-Desaster. Ich denke, dass wir damit ein deutliches Signal an alle senden, die von den NSU-Straftaten betroffen waren. Auch was die Opfer angeht, hoffe ich, dass wir mehr Vertrauen in unseren Rechtsstaat schaffen. Ich freue mich, wenn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Hans-Christian Ströbele erhält nun das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5352915
Wahlperiode 18
Sitzung 116
Tagesordnungspunkt Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes
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