03.07.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 116 / Tagesordnungspunkt 31

Peter WeißCDU/CSU - Rentenversicherungsrecht

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Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Natürlich macht es Spaß, im Parlament eine Rede mit Unterhaltungswert zu hören. Aber auch zum Inhalt hätte man von den Grünen gerne etwas erfahren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Sie haben einen schönen Satz an den Anfang Ihres Antrags gestellt:

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Vollkommen richtig. Das ist auch unser Ziel. Ich glaube, das entspricht dem modernen Menschen. Wir wollen mehr Flexibilität. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich vorstellen, länger als nur bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten, andere wollen das nicht.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Können das nicht! Oft!)

Wir wollen es jedem ermöglichen, dass er das, was er möchte, für sich realisieren kann.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, dann machen Sie es doch!)

Herr Kurth, wenn Sie nun dieser Regierung und der Großen Koalition in dieser Frage Führungsversagen vorhalten, dann muss ich sagen: Offensichtlich ist die demenzielle Erkrankung, sprich: die Altersverwirrung, bei den Grünen weit vorangeschritten.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, na, na! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das hat doch sogar der Kollege Linnemann eben bestätigt!)

Warum? Am 1. Juli war es ein Jahr her, seit das Rentenpaket der Großen Koalition in Kraft getreten ist. Zu diesem Rentenpaket gehört eine ganz entscheidende Gesetzesänderung, die wir miteinander durchgesetzt haben, nämlich die Änderung des § 41 Satz 3 des Sozialgesetzbuches VI. Darin heißt es jetzt – das möchte ich jetzt gerne vorlesen –:

– also der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer –

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das die Flexirente?)

Das heißt, wir haben eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie dies wollen, das Arbeitsverhältnis deutlich über die Regelaltersgrenze hinaus fortsetzen können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Das ist die Flexibilisierung, die wir geschaffen haben. Insofern ist die Flexirente nicht etwa ein Fantasiegebilde, sie ist vielmehr seit einem Jahr gesetzlich in Kraft.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Ein weiterer Punkt: Auch die Deutsche Rentenversicherung hat reagiert. Bis vor kurzem hat jemand, der kurz vor dem Renteneintritt stand, einen netten Brief von der Rentenversicherung bekommen, in dem es sinngemäß hieß: Sie erreichen demnächst die Regelaltersgrenze. Wir empfehlen Ihnen, einen Rentenantrag zu stellen. – Das haben die meisten so verstanden: Jetzt muss ich aber schnell einen Antrag auf Rente stellen.

In dem neuen Schreiben, das seit dem 1. Januar dieses Jahres an die künftigen Rentnerinnen und Rentner versandt wird, heißt es: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie einen Antrag bei Erreichen der Regelaltersgrenze stellen können. – Es heißt also nicht „müssen“, sondern „können“. Es folgt eine Aufklärung darüber, was es bedeutet, wenn man zum Beispiel seinen Rentenantrag nicht bei Erreichen der Regelaltersgrenze stellt, sondern weiterarbeitet. Das ist bisher verschwiegen worden.

Für jedes Jahr, das ein Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze länger arbeitet, steigert sich sein Rentenanspruch um 6 Prozent. Das ist eine ordentliche Zahl. Dies zeigt: Länger arbeiten lohnt sich auch durch mehr Rente.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE], an Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] gewandt: Das reicht, Herr Kollege Kurth! Das reicht völlig! Mehr brauchen wir nicht!)

Was noch nicht ausreichend geregelt ist – darauf weist der Antrag der Grünen in der Tat hin –, was aber nicht durch den Gesetzgeber geregelt werden kann, ist die Tatsache, dass die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht durch ein Gesetz geregelt ist, sondern durch den Arbeitsvertrag. Entweder bezieht er sich auf einen Manteltarifvertrag, oder in dem Arbeitsvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass das Arbeitsverhältnis automatisch ohne Kündigung mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet.

Es wäre wünschenswert, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften in ihren Manteltarifverträgen oder unsere Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in ihren Musterarbeitsverträgen, die sie den Mitgliedsbetrieben an die Hand geben, die Regelungen, die wir ins Sozialgesetzbuch VI aufgenommen haben, übernehmen würden, um klarzumachen: Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, vor seinem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben mit dem Arbeitgeber frei darüber zu verhandeln, ob er den Arbeitsvertrag über die Regelaltersgrenze hinaus verlängert. Das ist eine Aufgabe, die Gewerkschaften und Arbeitgeber in der Tat noch zu leisten haben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, seit der Debatte über das Rentenpaket der Großen Koalition und auch danach haben wir erlebt, dass vor allem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Maßnahmenkatalog scharf kritisiert, die Nachhaltigkeit der Finanzierung unserer gesetzlichen Rente infrage gestellt

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ja! Alles zu Recht!)

und vor allen Dingen eine deutliche Polemik gegen die sogenannte abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren geführt hat. Nun wundere ich mich sehr, dass der Antrag der Grünen Folgendes vorsieht: Künftig soll man die Rente ab 60 beantragen können.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!)

Was ist das für ein rentenpolitischer Zickzackkurs? Gegen die Rente mit 63 wird polemisiert, und jetzt wird die Rente ab 60 beantragt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit vollen Abschlägen! Mit Abschlägen!)

Lieber Kollege Weiß, darf der Kollege Kurth eine Zwischenfrage stellen?

(Zuruf von der CDU/CSU: Er hat doch gerade geredet! – Gegenruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Aber nicht dazu! – Gegenruf der Abg. Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber bitte! Manche Dinge muss man inhaltlich klarstellen!)

Bitte schön.

Herr Weiß, eines muss ich klarstellen. Ich habe fast vermutet, dass Sie der Versuchung nicht widerstehen können, unseren Antrag unvollständig wiederzugeben, um den Eindruck zu erwecken, dass wir ein neues Frühverrentungsfenster öffnen. Ich habe vorhin ausdrücklich gesagt, dass das nicht unser Ziel ist. Unser Vorschlag, es zu ermöglichen, die Teilrente früher zu beziehen, wird sich im Gegensatz zur Rente mit 63 und zur Mütterrente nicht negativ auf die Rentenkasse auswirken, weil die vollen Abschläge wirksam werden; das ist der entscheidende Punkt. Zusätzlich sehen wir für gesundheitlich Beeinträchtigte die Möglichkeit vor – darauf wird Herr Strengmann-Kuhn nachher noch näher eingehen –, diese Abschläge auszugleichen. Ansonsten werden mit dem, was wir vorschlagen, die Rentenkasse sowie die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht belastet. Sind Sie bereit, das zur Kenntnis zu nehmen?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Martin Rosemann [SPD]: „… einer vollen Altersrente“ steht da!)

Herr Kollege Kurth, das heutige Recht sieht wie folgt aus – um das allen Zuhörerinnen und Zuhörern zu erklären –: Ab dem Erreichen des 63. Lebensjahres kann ich vorzeitig in Rente gehen. Ich kann aber auch, wenn ich will, eine Teilrente beantragen, zum Beispiel zu 50 Prozent in Rente gehen und zu 50 Prozent weiterarbeiten. Diese Grenze von 63 bleibt auch dann bestehen, wenn wir die Regelaltersgrenze von 67 haben. Es gibt eine vierjährige Übergangszeit, in der Flexibilität herrscht. In der Tat: Auf diese Rente werden im Vergleich zu dem, was sich erreichen lässt, wenn man erst mit 67 in Rente geht, Abschläge erhoben.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Horrende Abschläge!)

Sie wollen diese Möglichkeit nun auf einen Zeitraum von 60 bis 67 ausdehnen.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Entschuldigung, aber das bedeutet die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Dabei haben Sie bei der Rente mit 63 gegen die Regelung polemisiert, die wir geschaffen haben.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist kostenneutral! Es geht darum, länger zu arbeiten!)

– Das ist doch für die Rentenkasse egal.

Das Zweite ist: Die Abschläge bedeuten zwar, dass das für die Rentenkasse am Schluss pari aufgeht. Aber richtig ist auch: Zuerst einmal muss die Rentenversicherung für mehrere Jahre diese vorzeitige Rente mit hohen Summen vorfinanzieren. Diese Belastung der Rentenkasse erzeugen Sie.

Das Dritte, was Sie vorschlagen, ist, dass wir bestimmten Beschäftigtengruppen diese Abschläge durch Steuergelder ausgleichen sollen.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur gesundheitlich Beeinträchtigten! Sie reden schon wieder nicht vollständig!)

Da frage ich mich: Was ist das für eine Gerechtigkeit gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern? Der eine hat Abschläge bei der Rente hinzunehmen, die ihm ein Leben lang bleiben, während dem anderen seine Abschläge durch Steuermittel ausgeglichen werden. Herr Kollege Kurth, was Sie hier vorschlagen, bedeutet, dass Sie für eine neue Ungerechtigkeit im Rentensystem sorgen und zwei Klassen von Rentnerinnen und Rentnern schaffen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, falsch!)

Wenn die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Wichtigkeit der Nachhaltigkeit der Staatsfinanzen und der Rentenfinanzierung hinweist und mahnt, darauf zu achten, dass die Rentenversicherung generationenübergreifend sicher finanziert ist, dann kann sie keinen solchen Vorschlag wie den heutigen machen; denn das widerspricht jedem Nachhaltigkeitsgesichtspunkt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Interessant ist: Als es um das Rentenpaket der Großen Koalition vor einem Jahr ging, war es die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die mit Nachfragen ohne Ende die exakte Finanzierung dargelegt haben wollte. Seither stellt sie praktisch jede Woche eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag, in deren Mittelpunkt die Fragen stehen: Wie steht es um das Finanzierungstableau? Welche Kosten sind entstanden? – Aber heute wird uns ein Antrag vorgelegt, der keine einzige Kostenberechnung enthält. Das ist nicht solide. Über Geld sprechen die Grünen nicht. Geld gibt es offensichtlich wie Heu.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Das ist doch Unsinn!)

– Entschuldigung. Wenn ein solcher Antrag mit einer ganzen Reihe rentenpolitischer Maßnahmen – Garantierente ab 60 und Ausgleich durch Steuermittel – vorgelegt wird, dann kann man verlangen, dass er auch ein solides Finanzierungstableau enthält. Aber das fehlt völlig. Ein Antrag ohne Finanzierungsgrundlage ist wertlos.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagt der Richtige, der die Rentenkasse plündert!)

– Zu diesem Zuruf „die Rentenkasse plündern“: Die Plünderer der Rentenkasse sind die Grünen, wenn wir den vorliegenden Antrag annehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

In der Tat ist es erfreulich, dass die längere Lebenserwartung der Menschen in unserem Land, die ja weiter ansteigt, dazu führt, dass immer mehr Menschen bereit und in der Lage sind, länger zu arbeiten. Das hat wiederum dazu geführt, dass sich die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den letzten Jahren deutlich verbessert hat. Es ist nicht nur der Anteil der Beschäftigten zwischen 60 und 65 Jahren stark gestiegen, sodass mittlerweile 35 Prozent von ihnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sondern auch bei den über 65-Jährigen sind mittlerweile fast 9 Prozent in sozialversicherungspflichtiger Arbeit. Damit liegen wir Deutsche übrigens im europäischen Vergleich ganz vorne. Das ist ein erfreuliches Ergebnis.

Wir als Koalition wollen diesen Trend weiter beflügeln. Richtig ist: Ein Instrument ist die Teilrente, die heute bereits ab 63 Jahren bezogen werden kann. Sie hat allerdings ein Hindernis, nämlich eine sehr komplizierte Regelung zu den Hinzuverdienstgrenzen. Wir sind uns einig, dass diese Hinzuverdienstgrenzen reformiert werden müssen.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und wie?)

Das wäre ein wichtiger Beitrag, um den Gesamtkomplex der Flexibilisierung beim Renteneintritt zu vervollständigen. Den ersten großen und entscheidenden Schritt haben wir mit der Reform, die wir vor einem Jahr beschlossen haben, gemacht; der zweite Schritt, die Reform der Hinzuverdienstgrenzen, wird folgen.

Herr Kurth hat ja so grundsätzlich angefangen. Was die Grünen heute vorlegen, ist kein rentenpolitisches Konzept, sondern eine rentenpolitische Irrfahrt, zumindest ein rentenpolitischer Zickzackkurs, weil sie das, was sie gestern verkündet haben, heute wieder infrage stellen.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind ja bloß neidisch!)

Im Vergleich dazu ist die Rentenpolitik der Großen Koalition von Solidität und Seriosität gekennzeichnet. In diesem Sinne wollen wir weitermachen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Und die Erde ist eine Scheibe, ja!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt der Kollege Matthias W. Birkwald.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5354957
Wahlperiode 18
Sitzung 116
Tagesordnungspunkt Rentenversicherungsrecht
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