03.07.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 116 / Tagesordnungspunkt 33

Stefan Müller - Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor rund drei Jahren, am 1. April 2012 – das war kein Aprilscherz –, ist das sogenannte Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Wir haben damals eine, wie ich finde, gute rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass im Ausland erworbene Abschlüsse in Deutschland einfacher anerkannt werden können und wir damit Migrantinnen und Migranten besser in den Arbeitsmarkt integrieren können.

Eines kann man feststellen: Dieses Gesetz hat in der Bevölkerung ein Umdenken in der Form bewirkt, dass die ausländischen Qualifikationen Zugewanderter als Potenzial wahrgenommen werden.

(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Umdenken auch bei der CSU?)

Das Bild hat sich gewandelt: weg von den unterstützungsbedürftigen Migranten, hin zu einem Menschen, der eine Chance für unser Land bietet. Viele Menschen in Deutschland sehen jetzt mit mehr Respekt und Wertschätzung auf die Qualifikationen und Lebensleistungen Zugewanderter. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das ist eine positive Wirkung dieses Gesetzes.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Herr Mutlu, falls es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen ist: Auch die CSU hat damals zugestimmt. Deswegen ist es wahrscheinlich ein so gutes Gesetz und auch so erfolgreich geworden.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man kann es noch besser machen!)

Gerade gestern hat der Bundestag die Zuwanderungsmöglichkeiten im Rahmen der Anerkennung ausländischer Qualifikationen weiter verbessert. Das Gesetz zum Bleiberecht enthält einen neuen Aufenthaltstitel zur Durchführung von Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen sowie von Sprachkursen, die dazu dienen, in Deutschland die volle Anerkennung solcher Abschlüsse zu erhalten. Darüber hinaus haben wir klargestellt, dass während der Berufsausbildung keine Abschiebung erfolgt. Auch das schafft Perspektive und Planungssicherheit für die jungen Menschen, aber eben auch für die Betriebe in unserem Land.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass sich das Anerkennungsgesetz von Anfang an als Instrument der Fachkräftesicherung etabliert hat. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes bis Ende 2013 wurden insgesamt rund 26 500 Anträge gestellt. Ich meine, das ist bei einem neuen Gesetz durchaus beachtlich.

Noch erfreulicher ist die Tatsache, dass die allermeisten Anträge bereits beschieden wurden, und zwar positiv. Gerade einmal 4 Prozent der Anträge wurden gänzlich abgelehnt. Fast 80 Prozent der Anträge betrafen reglementierte Berufe, insbesondere im medizinischen Bereich, in dem es nachgewiesenermaßen einen großen Fachkräftebedarf gibt. Erfreulich finde ich auch, dass bei den dualen Ausbildungsberufen im gewerblich-technischen, im kaufmännischen oder im handwerklichen Bereich die Anerkennungszahlen ebenfalls weiter steigen.

Auch das Interesse an der Anerkennung steigt weiter. Das sehen wir an der Nachfrage in unserem Anerkennungsportal. Wenn Sie es sich ansehen wollen: www. anerkennung-in-deutschland.de. Sie können gleich nachschauen – die Möglichkeit haben Sie ja – und sich informieren, ob das, was ich sage, stimmt. Es ist tatsächlich richtig: Die Zahl der Besucher hat sich seit 2012 jedes Jahr verdoppelt. Insgesamt waren es bisher rund 2,7 Millionen, die sich über dieses Anerkennungsportal über die Möglichkeiten, ihren Abschluss in Deutschland anerkennen zu lassen, informiert haben. Ich sagte: Die Zahl ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen, was mit Sicherheit auch damit zu tun hat, dass dieses Informationsangebot mittlerweile in acht Sprachen angeboten wird und wir im Ausland sehr erfolgreich dafür werben.

Die Aufzählung ließe sich fortsetzen. Es gibt eine stärkere Nachfrage nach persönlicher Beratung durch die Hotline genauso wie nach Beratung in den Beratungsstellen im Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts dieser Nachfrage und dem offensichtlich großen Interesse, was dieses Instrument der Anerkennung angeht, war es umso wichtiger, dass die Länder beim sogenannten Flüchtlingsgipfel am 18. Juni – auf Drängen der Bundeskanzlerin – zugesagt haben, mehr eigenes Personal für die Bearbeitung der Anerkennungsverfahren zur Verfügung zu stellen. Es sollen nicht nur die für die Anerkennung zuständigen Stellen adäquat ausgestattet werden, sondern es soll auch endlich die seit langem geforderte Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe bei der ZAB bzw. der KMK eingerichtet werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Ich sage „endlich“, weil dieser Prozess nun schon sehr lange dauert, und ich hoffe, dass das jetzt auch rasch umgesetzt werden kann.

(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat Sie denn daran gehindert?)

Wir schaffen seitens der Bundesregierung auch weitere umfangreiche Möglichkeiten zum Beispiel für Nachqualifizierungen, wenn in einem Anerkennungsverfahren Defizite zwischen deutschen und ausländischen Abschlüssen festgestellt wurden. Wir werden im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ die Angebote für Anpassungsmaßnahmen und Sprachkurse weiterentwickeln.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Wir wollen damit die Chancen der Antragsteller auf eine volle Anerkennung verbessern und werden dafür in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt 188 Millionen Euro gemeinsam mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereitstellen.

Wie Sie sehen, nehmen wir das Thema sehr ernst, und wir wollen auch weiter daran arbeiten, in der Umsetzung und in den Verfahren noch deutliche Verbesserungen für die betroffenen Migrantinnen und Migranten zu erreichen.

(Dr. Daniela De Ridder [SPD]: Was klug und weise ist! – Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: So sind wir! – Gegenruf des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was überfällig ist!)

Genauere Ergebnisse und Erfahrungen zum gesamten Anerkennungsgeschehen können Sie dem Bericht zum Anerkennungsgesetz entnehmen, den das Bundeskabinett am 10. Juni beschlossen hat und der auch schon Gegenstand einer Regierungsbefragung war. Weil Sie alle ihn lesen konnten, will ich – das kann ich auch aus Zeitgründen nicht – nicht auf jeden einzelnen Punkt eingehen.

Ich will nur einen Punkt herausgreifen, den ich persönlich für außerordentlich spannend halte. Vielleicht wollen Sie es noch einmal nachlesen: Der Bericht enthält auch eine Darstellung aus der Perspektive der Betriebe. Eine repräsentative Befragung des Bundesinstituts für Berufsbildung bei 5 300 Betrieben hat gezeigt, dass es eine große Bereitschaft zur Rekrutierung ausländischer Fachkräfte in den Unternehmen gibt und – auch das ist entscheidend – eine große Bereitschaft, die jeweiligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann auch im Anerkennungsverfahren zu unterstützen.

Gleichwohl – das ist sicherlich auch Ergebnis der Gespräche, die Sie alle führen – gibt es noch die eine oder andere Hürde. In der Praxis werden erst wenige Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigt. Eine Erkenntnis, die man gewinnen kann, ist, dass es in den Unternehmen selbst noch an konkreten Informationen über die Möglichkeiten des Anerkennungsgesetzes mangelt und dass – ich will es einmal so formulieren – die nötige Sensibilisierung in den Unternehmen noch nicht vorhanden ist. Wir werden deshalb gemeinsam mit dem DIHK ein Projekt auflegen und anstoßen, mit dem wir Betriebe darüber informieren wollen, welche Möglichkeiten das Anerkennungsgesetz bietet.

Es geht heute speziell um eine Änderung des Anerkennungsgesetzes. Der Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten, setzt die Änderungen der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie um, die den Anwendungsbereich des BQFG und der Gewerbeordnung betreffen. Wir müssen sie bis zum 18. Januar 2016 in deutsches Recht übernehmen. Ich will hinzufügen, dass es sich um eher geringe Änderungen im Gesetz handelt, die die reglementierten Berufe betreffen. Es geht zum Beispiel um die Einführung einer Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Anträgen und Unterlagen innerhalb der EU und des europäischen Wirtschaftsraumes und um die Befassung des Einheitlichen Ansprechpartners, der schon durch die Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland geschaffen wurde, mit der Entgegennahme und Weitergabe von Anträgen und Unterlagen in einem Anerkennungsverfahren.

Jedenfalls werden durch diese Änderungen zur Anerkennung auch raschere Verfahren ermöglicht. Dadurch werden auch Hürden abgebaut. Wir versprechen uns davon des Weitern, dass die Mobilität zunimmt, die in Europa noch immer deutlich geringer ist als beispielsweise in den Vereinigten Staaten.

Die Umsetzung dieser Richtlinie macht – das will ich nur nachrichtlich hinzufügen – eine ganze Reihe von Änderungen in anderen berufsrechtlichen Fachgesetzen erforderlich. Die Bundesregierung wird die entsprechenden Änderungsgesetze zeitnah vorlegen.

Ich will abschließend hinzufügen, dass wir bei der Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfs sehr eng mit den Ländern zusammengearbeitet haben und mit den Ländern einen gemeinsamen Mustergesetzentwurf entwickelt haben, weil die Länder ihrerseits hier etwas umsetzen müssen. Wir haben das auch beim Anerkennungsgesetz gemacht. Der Mustergesetzentwurf entspricht im Wesentlichen dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf. Als ein Ergebnis der guten Kooperation und Zusammenarbeit mit den Ländern hat der Bundesrat am 12. Juni keine wesentlichen Einwände gegen diesen Gesetzentwurf erhoben.

In diesem Sinne hoffe ich auf eine wohlwollende und zustimmende Beratung im weiteren parlamentarischen Verfahren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Sigrid Hupach für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5355201
Wahlperiode 18
Sitzung 116
Tagesordnungspunkt Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
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