03.07.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 116 / Tagesordnungspunkt 33

Sigrid HupachDIE LINKE - Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Vorstellung des Berichts zum Anerkennungsgesetz 2015 feiert die Bundesregierung das Gesetz als großen Erfolg. Warum eigentlich? Weil gerade 26 500 Menschen in Deutschland einen Antrag auf Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse gestellt haben? Doch wohl eher nicht! Ich teile also nicht ganz das Lobeslied von Staatssekretär Müller.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Nicht überraschend!)

Die Bundesregierung versprach doch, dass damit etwa 300 000 Menschen geholfen werden kann. Das Ergebnis ist also unbefriedigend, auch angesichts des großen Interesses, das 1 Million Zugriffe auf die Datenbanken zur Anerkennung von Abschlüssen zeigt. Oder ist es etwa ein Erfolg, dass dieses Gesetz weiterhin vorrangig ein Ärzteanerkennungsgesetz ist? Immerhin entfallen 62,9 Prozent aller Verfahren auf die Referenzberufe Ärztin und Arzt sowie andere Gesundheitsberufe. Das hilft zwar dem deutschen Gesundheitssystem, ist aber gleichzeitig Ausdruck der Konstruktionsfehler dieses Gesetzes auf der einen Seite und der Ausbildungspolitik in Deutschland auf der anderen Seite.

(Beifall bei der LINKEN)

Die überwiegende Mehrheit der anerkannten Berufsabschlüsse entfällt auf bundesweit reglementierte Berufe. Doch schon bei der Altenpflege gestaltet sich die Sache schwieriger oder bei den Hochschulabschlüssen, die zu keinem reglementierten Beruf führen, wie zum Beispiel bei den Ingenieurberufen. Einerseits hat die Bundesregierung erst in diesen Tagen beim MINT-Gipfel die fehlenden Fachkräfte gerade auf naturwissenschaftlich-technischen Berufsfeldern beklagt. Das Handwerk sowie die klein- und mittelständische Wirtschaft werden völlig zu Recht als Rückgrat der deutschen Wirtschaft bezeichnet. Andererseits wird die Chance leichtfertig vertan, dem großen Fachkräftemangel in diesen Bereichen durch Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu begegnen. Beim Beruf Erzieherin/Erzieher sind die Ausbildungswege und die pädagogischen Anforderungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Ausländische Fachkräfte haben es bei der Anerkennung besonders schwer.

(Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Das ist aber Ländergesetzgebung! Das haben Sie zu Recht gesagt!)

– Darauf komme ich gleich zu sprechen.

Der Unsinn wird an folgendem Beispiel deutlich. In Frankreich werden Lehrkräfte der frühkindlichen Bildung an Hochschulen als Lehrkräfte für die École Maternelle ausgebildet. In der frühkindlichen Bildung werden sie aber in einigen Bundesländern nicht als Fachkräfte zugelassen, weil sie in ihrer Ausbildung den „Landesbildungsplan elementar“ nicht kennengelernt haben. In den gleichen Ländern werden aber im Land ausgebildete Sozialpädagogen als Fachkräfte anerkannt, obwohl sie während ihres Studiums auch nichts von dem frühkindlichen Landesbildungsplan erfahren haben. Kindereinrichtungen mit bilingualem Konzept müssen daher entweder auf Muttersprachler verzichten oder sie als Nichtfachkräfte prekär absichern. Auch bei bundesrechtlich geregelten Berufen kann die Anerkennung von Land zu Land unterschiedlich sein. Das beweist einmal mehr die Unsinnigkeit des Kooperationsverbotes. Das könnten wir regeln.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Das ist aber ein heftiger Schlenker gewesen!)

Der sich entwickelnde Anerkennungstourismus zwischen den Bundesländern kann doch nicht wirklich Ziel dieses Gesetzes sein. Wir brauchen hier dringend einheitliche Anerkennungsverfahren.

(Beifall bei der LINKEN – Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Das liegt an den Bundesländern, Frau Hupach! Damit muss sich die KMK auseinandersetzen!)

Auf noch einen Aspekt möchte ich hinweisen. Die fehlende Anerkennung der Berufe des dualen Systems hat auch deutliche Auswirkungen auf die tarifgerechte Bezahlung. Es wäre ein klares Bekenntnis zu guten und gerechten Löhnen für gute Arbeit – wie dies die Sozialpartner gemeinsam mit uns Linken fordern –,

(Lachen des Abg. Dr. Thomas Feist [CDU/ CSU])

wenn es gelänge, mit einem in diesem Punkt verbesserten Anerkennungsgesetz gerade die Anerkennung der Berufe des dualen Systems zu erreichen.

Ob jemand seinen im Ausland erworbenen Abschluss hier in Deutschland anerkannt bekommt, ist aber auch eine Frage der Kosten. Diese variieren zwischen den Bundesländern und den unterschiedlichen Berufsarten teilweise sehr erheblich. Im Kammerbereich zum Beispiel schwanken sie zwischen 100 und 600 Euro. Diese Unterschiede sind doch nicht durch einen unterschiedlichen Aufwand zu erklären. Darüber hinaus steht zu befürchten, dass die Kosten für eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung sowie für die Analyse von Qualifikationen noch weitaus höher liegen. Das ist sicherlich kein Anreizsystem, es schreckt vielmehr ab.

Wir Linke kritisieren die Aussage im Gesetz und im Bericht, mit der Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuerst den Fachkräftemangel in Deutschland beseitigen zu wollen. Für uns stehen die Menschen im Mittelpunkt.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Was ist das für eine Logik? Das ist Dialektik 4.0!)

Das Gesetz setzt hier eindeutig die falschen Prämissen. Eine wirkliche Willkommenskultur sieht anders aus.

Wenn, wie die frühere Bundesministerin Frau Schavan sagte, die Anerkennung der Abschlüsse eine Frage der Gerechtigkeit und des Respekts vor der Qualifikation von Menschen ist, dann muss an diesem Gesetz und an der Anerkennungspraxis wohl noch heftig gearbeitet werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die SPD spricht jetzt der Kollege Dr. Karamba Diaby.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5355202
Wahlperiode 18
Sitzung 116
Tagesordnungspunkt Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
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