08.09.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 119 / Einzelplan 07

Patrick SensburgCDU/CSU - Justiz und Verbraucherschutz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Ich teile die Zusammenfassung der Rede des Ministers durch meinen Vorredner nicht. Der Minister hat deutlich mehr ausgeführt. Herr Kollege Claus, Sie haben in Ihren sechs Minuten Redezeit so gut wie gar nichts zur Rechtspolitik und zur Verbraucherpolitik gesagt. Sie hätten die Zeit besser nutzen können. Von daher haben Sie Ihr Angebot, dass die Opposition konstruktiv mitarbeiten kann, durch Ihre Rede schon widerlegt. Schade eigentlich.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das Einzige, worin ich Ihnen zustimme, Herr Kollege Claus, ist die Analyse, dass der Haushalt des Einzelplans 07 in der Gesamtheit und im Volumen – es ist einer der kleinsten Haushalte – eine exzellente Rechtspolitik gewährleistet. Das hat der Einzelplan 07 schon in den letzten Jahren getan. Die Haushälter und der Minister haben auch diesmal wieder bewiesen, dass man mit wenig Geld, 736 Millionen Euro, und mit einer guten Deckungsquote, 525 Millionen Euro, Arbeit machen kann, die auch in anderen Ressorts als wichtig wahrgenommen wird. Wir haben eine Deckungsquote von 72 Prozent. Das ist etwas weniger als in den vorherigen Jahren. Da hatten wir Deckungsquoten von rund 83, 85 und 87 Prozent. Die Haushälter werden sicherlich noch ausführen, woran das vielleicht liegen mag. Aber man kann sagen: Der Justizhaushalt und jetzt auch der Verbraucherschutzhaushalt – daran müssen wir Juristen uns erst gewöhnen – leistet für alle Ressorts übergreifend eine wesentliche und exzellente Arbeit.

In der zweiten und dritten Lesung – das debattieren wir heute nicht – werden wir auch den Haushalt des Einzelplans 19 beschließen, den des Bundesverfassungsgerichts. Auch da zeigt sich die große Anerkennung für den Beitrag, den die Rechtspolitik und die Institutionen der Justiz leisten. Das Vertrauen in den Rechtsstaat ist ganz wichtig. Deswegen ist auch das Vertrauen in die Institutionen so wichtig.

Herr Kollege Claus, Sie haben eben die Diskussion um den Generalbundesanwalt angesprochen. Darauf möchte ich jetzt nicht näher eingehen.

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Warum eigentlich nicht?)

Ich glaube, wir müssen aber darüber nachdenken

(Zuruf des Abg. Harald Petzold (Havelland) [DIE LINKE])

– das können Sie ja gleich noch machen –, ob wir beispielsweise das Thema Weisungsrecht für beide Seiten verklaren

(Harald Petzold (Havelland) [DIE LINKE]: Abschaffen!)

und zum Beispiel die schriftliche Weisung regeln. Ich glaube, das täte beiden Seiten, Angewiesenem und Anweisendem, gut. Darüber sollten wir in der Justizpolitik einmal nachdenken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)

Um zum Inhalt zu kommen: Die Syndikusanwälte sind ein Thema, das uns in dieser Legislaturperiode intensiv beschäftigt hat und uns auch weiter beschäftigen sollte. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2014 haben wir in der ersten Lesung im Juni dieses Jahres breit darüber debattiert. Wir haben am 1. Juli 2015 eine Anhörung durchgeführt. Es gibt aber noch viele offene Fragen, die beantwortet werden müssen. Dabei geht es um die Haftpflichtversicherung, die Gleichstellung der Syndikusanwälte mit anderen Rechtsanwälten und um die Frage: Greift die Berufshaftpflicht, oder greift möglicherweise die Firmenhaftpflicht? All das muss geklärt werden. Ich glaube, hier eilt die Zeit.

Die Rechtsanwälte befinden sich seit inzwischen über einem Jahr in einem unklaren Zustand. Hier müssen wir sehr zeitnah Lösungen finden. Herr Minister, lassen Sie sich nicht ausschließlich von Ihrem Ministerium beraten, sondern gehen Sie voran, und lösen Sie dieses Problem gemeinsam mit uns. Die Anwälte in unserem Land werden es Ihnen danken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das ist alles abgesprochen mit den Anwälten!)

Wir kommen zum Thema StPO-Reform. Ein wesentlicher Baustein in dieser Legislaturperiode wird die Reform der Strafprozessordnung sein. Ich glaube, das ist eines der großen Vorhaben dieser Regierungszeit. Wir wollen die StPO reformieren: vom Ermittlungsverfahren über das Zwischenverfahren bis zum Hauptverfahren. Das Rechtsmittelverfahren und das Vollstreckungsverfahren sollen eingeschlossen sein. Wir wollen also einen großen Wurf.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie dazu mal ein bisschen was Konkreteres!)

Man hört aber aus der Kommission, die beim Bundesjustizministerium arbeitet, dass viele Dinge gar nicht mehr eingeschlossen werden sollen, beispielsweise das Thema Berufung. Ich würde mir wünschen – die Länder haben hier ja Vorschläge gemacht –, dass es der Kommission gelingt, dort, wo keine eigenen Vorschläge eingebracht werden, zum Beispiel im Hinblick auf die Berufung, nichts auszuklammern. Wir sollten weiterhin versuchen, bei der StPO-Reform ein umfangreiches Paket zu schnüren und dieses auch zu verabschieden. Ziel sollte die Effizienzsteigerung im Bereich der Strafprozessordnung sein. Nach allem, was man von der Arbeit der Kommission hört, habe ich aber den Eindruck, das scheint nicht mehr gänzlich zu gelingen. Ich nenne drei Beispiele, von denen wir gehört haben.

Bei der Zeugen- und Beschuldigtenvernehmung soll es schon im Ermittlungsverfahren Videoaufzeichnungen geben. Ich glaube, das kann als Ziel so nicht bestehen bleiben. Wenn dies der Fall wäre, würde das zu mehr Arbeit und zu der Verpflichtung der Richter führen, sich später alle Videoaufzeichnungen anzusehen.

Auch in der Hauptverhandlung soll es umfassende Videodokumentationen geben. Videodokumentationen sind nichts Falsches; in vielen Bereichen, in denen sie Sinn ergeben, kennen wir sie schon. Aber umfangreiche Videodokumentationen halte ich für überflüssig.

Es muss auch nicht so sein, dass der Pflichtverteidiger immer schon ab der ersten Beschuldigtenvernehmung bestellt wird, und zwar auch dann, wenn das nicht gewollt ist. Auch dies würde zu mehr Aufwand führen.

Das sind Dinge, die man aus der Kommission hört. Darüber müssen wir, wenn es so weit ist, noch einmal intensiv sprechen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Herr Kollege Dr. Sensburg, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ströbele?

Ja, die hat er eben schon angekündigt. Ich weiß jetzt zwar nicht, zu welchem Punkt – es hat ein bisschen gedauert, bis die Frage kam –, aber Kollege Ströbele darf immer fragen.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Andere nicht?)

– Bei anderen überlege ich es mir manchmal. Sie, Frau Kollegin Högl, dürfen auch immer fragen.

Danke, Herr Kollege Sensburg. – Sie sagen das in fast jeder Rede, die Sie hier im Bundestag zur Rechtspolitik halten, und das sind ja nicht wenige. Können Sie ein bisschen konkreter sagen, wie Ihre Auffassung und die Auffassung der Union zur Reform der StPO ist? Sie haben zwar einige Punkte erwähnt. Aber sind Sie nun dafür, dass sich da etwas ändert, oder wird in den Gerichtssälen weiter so wie bisher protokolliert, dass also von einer Mitarbeiterin, einer Protokollführerin oder einem Protokollführer alle Viertelstunde ein halber Satz aufgeschrieben wird? Oder neigen Sie auch dem zu, dass man Hauptverhandlungen etwas vollständiger nachvollziehen können sollte, was gerade bei großen, langandauernden Prozessen von eminenter Bedeutung ist?

Herzlichen Dank, Herr Kollege Ströbele, für die Frage. – Der entscheidende Punkt ist – so lange debattieren wir das ja noch gar nicht; denn das ist das Kernthema dieser Legislaturperiode –,

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Seit zwei Jahren!)

dass wir das gesamte Strafverfahren wieder konsistent gestalten. Sie kennen die vielen Änderungen, die es seit der großen Reform in der Strafprozessordnung über die Jahre gab. Dort sind bestimmte punktuelle Stückwerke entstanden.

Das Strafverfahren beginnt gemäß der Strafprozessordnung beim Ermittlungsverfahren und endet beim Strafvollzug. Daran erkennen wir die Brüche, die über die Jahre entstanden sind. Deswegen ist es das erste Ziel – das haben wir mit dem Koalitionsvertrag, in dem die StPO-Reform enthalten ist, ebenfalls verfolgt –, Konsistenz und Effektivität zu erreichen. Ich hatte die Punkte angesprochen, die mir Sorgen machen und die nicht zur Effektivität beitragen, weil sie nur punktuelle Regelungen sind.

Konsistenz und Effektivität sind also der Oberbegriff. Darum gibt es ja auch die Expertenkommission beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Sie ist aus sehr guten Leuten zusammengesetzt und hat sich sehr viel Zeit genommen, um zu schauen, wo die Brüche in der Strafprozessordnung sind. Diese zu beheben, ist also das Ziel; das ist der gute Teil.

Jetzt hören wir aber – das werden Sie vielleicht auch gehört haben –, dass die Länder zum Beispiel Vorschläge zum Berufungsverfahren gemacht haben, die von der Kommission aber abgelehnt worden sind. Die Kommission scheint nicht genügend Zeit zu haben, um hier eigene Vorschläge zu entwickeln und einzubringen. Das würde ich mir aber wünschen; denn wenn bestimmte Bereiche vom Ermittlungsverfahren bis hin zum Berufungs- und Revisionsverfahren ausgeklammert werden, dann erreichen wir diese Konsistenz und Effektivität nicht mehr. Das ist aber unser Kernziel. Sobald die Kommission ihre Vorschläge vorlegt, werden wir sie uns im Rechtsausschuss sicherlich anschauen, darüber eine Diskussion führen und Verbesserungsvorschläge machen.

Sie kennen den Spruch: Kein Gesetz verlässt den Deutschen Bundestag so, wie es die Bundesregierung eingebracht hat. – Das hat sich gerade im Bereich der Justizpolitik in den letzten Jahren öfters gezeigt. Ich denke, gemeinsam können wir uns eine Effektivierung dieses Gesetzentwurfs und der Arbeit der Kommission vorstellen. – Danke schön, Herr Kollege Ströbele.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber immer noch keine konkrete Position!)

Ich komme zu einem weiteren Bereich, der uns besonders wichtig ist, nämlich zum Thema „Scharia-Recht“. Wir haben uns das – Herr Kollege Ströbele, das habe ich wirklich sehr oft angesprochen; auch in der letzten Legislaturperiode – genau angeschaut und festgestellt, dass es in manchen Bereichen wirklich einen eigenen Rechtsraum gibt, in dem versucht wird, eine andere Rechtskultur zu pflegen, wo also keine Gerichte, keine Schlichtungsstellen, keine Schiedsgerichtsbarkeiten und keine Mediationen genutzt werden, sondern wo sich etwas parallel entwickelt. Man spricht dementsprechend auch von Paralleljustiz.

Wir haben darüber öfters beraten. Auch im Justizministerium prüft eine eigene Stelle, wie die Situation aussieht. Ich glaube, wir müssen einmal schauen, ob es hier genügend Anhaltspunkte gibt, um rechtspolitisch tätig zu werden. Wenn ja, dann sollten wir das auch tun. Wenn es die aber nicht gibt, dann müssen wir das auch offen sagen. Deswegen ist es gut, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz diesen Bereich in den Fokus nimmt und hier Klarheit schafft. Wir würden uns wünschen, diese Ergebnisse gemeinsam zu diskutieren.

Weitere wichtige Themen sind die organisierte Kriminalität und die Gewinnabschöpfung. Das haben wir auch schon diskutiert, als es um das Scharia-Recht ging. Ich glaube, durch das Abschöpfen der Gewinne werden wir vielen das Wasser abgraben und die Problembereiche austrocknen. Wir müssen darüber nachdenken, ob die Gewinnabschöpfung so geregelt werden kann, dass wir die treffen, die wir treffen wollen, und dass wir die Bereiche, die möglicherweise im Verdacht sind, nicht unter einen Generalverdacht stellen. Deswegen müssen wir genau hinschauen, ob uns bei der Gewinnabschöpfung die Beweislastumkehr weiterhilft, um die Bereiche austrocknen zu können, die innerhalb der organisierten Kriminalität tätig sind und hohe Gewinne machen. Dadurch können wir einen Beitrag dazu leisten, die organisierte Kriminalität einzudämmen.

Der nächste Bereich, den ich ansprechen möchte, ist die Cyberkriminalität. Herr Bundesminister, Sie haben diesen Bereich auch schon angesprochen und gesagt: „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“, was ich für richtig halte. Wir erleben, dass viele Delikte speziell im Internet stattfinden. Dort sind bestimmte Gruppen tätig. Daneben gibt es Delikte, die es auch im alltäglichen Leben gibt und speziell mithilfe des Internets verübt werden.

Wir haben das IT-Sicherheitsgesetz umzusetzen. Das wird uns schon viel bringen, aber es wird nicht der letzte Schritt sein, den wir machen müssen. Wir müssen das BSI stärken. Wir müssen auch die anderen Ämter stärken, die auf diesem Gebiet tätig sind. 50 Milliarden Euro beträgt der jährliche Schaden durch das Ausspähen unserer Wirtschaft im Bereich der Cyberkriminalität; das ist noch sehr zurückhaltend geschätzt. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, rechtspolitisch und unter Wahrung rechtsstaatlicher Ansätze auch hier einen Beitrag zu leisten. Wir haben einen Beitrag geleistet; auch das haben Sie angesprochen, Herr Minister.

Das Thema Mindestspeicherfristen ist kein leichtes Thema; das wissen wir. Über dieses Thema haben wir sehr oft debattiert und diskutiert. Im Rahmen der Anhörung am 21. September 2015 – ich freue mich, dass die Berichterstatter aller Fraktionen intensiv arbeiten, für uns ist das der Kollege Dr. Ullrich – werden wir eine Lösung finden, die den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts an Verfassungskonformität, aber auch den Ansprüchen des Europäischen Gerichtshofs Rechnung trägt.

Ich habe Ihnen das aktuelle Heft des BusinessMagazins BERLINboxx mitgebracht. Ich freue mich, dass der Justizsenator von Berlin mit der Überschrift zitiert wird: „Ich bin Verfechter der Verkehrsdatenspeicherung.“ Das ganze Heft ist mit „Industrie 4.0“ überschrieben. Es geht um Standortperspektiven. Wenn wir nicht erkennen, dass Sicherheit im Internet – dazu gehören auch Mindestspeicherfristen – mit Datenschutz und Offenheit gegenüber Medien einhergeht, dann werden wir den Standort Deutschland nicht sichern. Deshalb sind Mindestspeicherfristen nach meiner Meinung ein wesentlicher Bestandteil für den Industrie- und Internetstandort Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welcher Partei gehört der Justizsenator an?)

Lassen Sie mich noch zu zwei Punkten kommen, die mir wichtig sind.

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Die anderen nicht?)

Das eine Thema ist die außergerichtliche Streitbeilegung; das ist hier angesprochen worden. Ich glaube, wir haben gute Ansätze im Bereich des Verbraucherschutzes bei der Umsetzung zweier Gesetzgebungsakte aus Europa, der sogenannten ADR-Richtlinie und der sogenannten ODR-Verordnung. Es geht darum, Regelungen zu schaffen, mit denen Verbrauchern ein leichter Zugang zu außergerichtlicher Streitbeilegung ermöglicht wird. Es muss aber auch gelingen, die Wirtschaft mit den Kosten dieser Verfahren nicht allein zu lassen.

Vielleicht wäre es hier klug, einmal auf Bundesebene in der Art einer allgemeinen Schlichtungs- und Mediationsstelle ein Pilotprojekt zu initiieren – dazu müssten wir allerdings Gelder in den Haushalt einstellen – und dadurch eine Stelle zu etablieren. Voraussichtlich ist mit rund 12 000 Fällen zu rechnen. Das wird ein Kostenvolumen von 2,4  Millionen Euro haben. Das lässt sich aus dem derzeitigen Haushaltsplan nicht finanzieren. Von daher müssen wir in den Beratungen diskutieren, ob hier nicht ein weiterer Ansatz für eine allgemeine bundesweit tätige Schlichtungs- und Mediationsstelle möglich ist.

Ich sage extra „Mediationsstelle“, weil wir in der letzten Legislaturperiode das Mediationsgesetz verabschiedet haben und ich mir wünsche, dass diese Gesetze aufeinander abgestimmt werden, sodass wir in Deutschland neben Gerichtsbarkeit, Schiedsgerichtsbarkeit, Schlichtungsverfahren und Mediation nicht ein neues Verfahren mit Stellen etablieren, sondern dass wir hier Konsistenz erreichen. Darüber wird es noch Diskussionen geben. Aber ich glaube, dass sowohl das Ministerium als auch wir Abgeordnete aller Fraktionen im Deutschen Bundestag auf einem guten Weg sind.

Das letzte Thema, das mir wichtig ist – ich reiße es nur kurz an –, ist das Thema Insolvenzrecht. Es gibt hier drei große Bereiche: Delisting, Pensionsrückstellungen und Insolvenzanfechtungen. Hier wünsche ich mir, dass gerade im Bereich der Insolvenzanfechtungen, der für unsere Wirtschaft sehr wichtig ist, nicht darauf gewartet wird, ob sich die Rechtsprechung noch in eine andere Richtung entwickelt – die Firmen leiden tagtäglich unter dieser Situation –, sondern dass wir vonseiten der Politik gemeinsam mit Ihnen, Herr Minister, die Dinge anpacken. Unser Berichterstatter, Herr Kollege Hirte, hat hierzu viele Vorschläge gemacht. Ich wünsche mir, dass wir sie in den aktuellen Beratungen aufnehmen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit für so viele Themen. Herr Claus, Sie sehen, man kann sehr viele rechts- und verbraucherpolitische Themen ansprechen.

(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Bei 12 Minuten!)

Ich wünsche mir jetzt eine konsensorientierte Beratung und ein gutes Ergebnis.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Katja Keul für Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5752478
Wahlperiode 18
Sitzung 119
Tagesordnungspunkt Justiz und Verbraucherschutz
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