24.09.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 124 / Tagesordnungspunkt 4

Jutta KrellmannDIE LINKE - Befristete Arbeitsverhältnisse

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Vielen Dank, dass Sie mir noch einmal das Wort geben. – Ich muss sagen: Der Kollege Bernd Rützel

(Ulli Nissen [SPD]: Das war klasse, oder?)

hat mein Verständnis von der SPD wieder geradegerückt. Nach den anderen SPD-Rednern war ich ein bisschen am Zweifeln.

(Beifall bei der LINKEN – Ulli Nissen [SPD]: Na, na, na! Das müssen wir doch bestreiten!)

Im Grunde wollte ich gerne etwas zu Herrn Strebl sagen. Es ist ausdrücklich so, dass Ausbildungsverhältnisse nicht in den Statistiken enthalten sind, davon ausgenommen sind. Um Ausbildungsverhältnisse geht es auch nicht, wenn wir über sachgrundlose Befristungen reden. Das muss man einfach klarstellen, und das wollte ich klarstellen.

Ansonsten, Herr Strebl: Arbeitgeber haben die Möglichkeit, bei Arbeitsverhältnissen eine Probezeit von einem halben Jahr zu vereinbaren. In dieser Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen gekündigt werden; nur die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Das heißt mit anderen Worten: Jeder Arbeitgeber hat die Chance, bis zu einem halben Jahr zu überprüfen, ob ein Arbeitnehmer in Ordnung ist oder nicht. Ich persönlich kenne wenige Arbeitsplätze, bei denen es notwendig wäre, einen Arbeitnehmer über einen noch längeren Zeitraum zu beurteilen, um sagen zu können, ob er gut oder schlecht ist.

Deswegen braucht man die sachgrundlose Befristung einfach nicht. Und ein Arbeitsverhältnis an dieser Stelle auf zwei Jahre zu befristen, geht einfach nicht; das ist völlig überflüssig. Wenn so etwas doch passiert, und jemand sagt, dass er das braucht, dann würde ich sagen: Mensch, das ist aber eine faule Personalabteilung; das hätte die alles schon viel früher sehen und beurteilen können.

(Beifall bei der LINKEN)

Beschäftigte sind keine Beamten. Und auch wenn sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben, heißt das nicht, dass sie bis zu ihrem Lebensende in einem Betrieb beschäftigt sind, sondern auch dann gibt es immer die Möglichkeit, Kündigungen auszusprechen. Das alles ist eigentlich sauber geregelt. Das hat bis 1985 immer gut funktioniert. Seitdem ist das anders. Ich meine, solche Befristungen sind heute nicht nötig; das ist Missbrauch, insbesondere gegenüber der jungen Generation, die davon besonders betroffen ist.

Wenn man sagt, dass so viele ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben, dann ist das ja okay. Aber schauen Sie sich einmal die Situation der unter 25-Jährigen an! Da liegt doch das Problem. Die jungen Leute bekommen keine Chance. Deswegen ist unser Antrag notwendig.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5848351
Wahlperiode 18
Sitzung 124
Tagesordnungspunkt Befristete Arbeitsverhältnisse
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