Kerstin KassnerDIE LINKE - Unterstützung der Kommunen
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach fast zwei Jahren hier im Deutschen Bundestag gibt es viele Dinge, an die ich mich gewöhnt habe, vielleicht auch daran, dass ich hier über einen Antrag sprechen muss, den ich erst vorgestern Abend erhalten habe. Aber daran, dass wir erst heute, sechs Monate nachdem sich das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ an uns gewandt hat, darüber debattieren und noch nicht einmal wissen, wie die Lösung des Problems tatsächlich aussehen kann, werde und will ich mich nie gewöhnen.
(Beifall bei der LINKEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich zu dem Antrag der Regierungsfraktionen komme, möchte ich noch einmal kurz auf die zwei Anträge, die meine Fraktion gestellt hat, eingehen.
Zum einen haben wir auf der Drucksache 18/3413 ein kommunales Mitwirkungsrecht eingefordert. Dabei geht es darum, dass das Mitspracherecht der Kommunen deutlich erweitert wird. Nicht nur ein Anhörungsrecht soll ihnen gewährt werden, sondern ein wirkliches Mitwirkungsrecht. Das geht von eigenen Vorschlägen bis hin zur tatsächlichen Mitarbeit an den Gesetzesentwürfen. Wie man so etwas beispielsweise regeln könnte, haben wir in unserer Fraktion eingeführt: Bei uns gibt es einen Kommunal-TÜV. Bei jedem Vorhaben, das aus den einzelnen Arbeitskreisen – also gewissermaßen vergleichbar mit den Ministerien – kommt, muss die Auswirkung auf die Kommunen zwingend geprüft werden.
(Lothar Binding (Heidelberg) [SPD]: Das ist doch selbstverständlich!)
Damit kommen am Ende Bewertungen zustande, die uns erlauben, zu entscheiden, was den Kommunen hilft oder was sie belastet. Ich denke, dies wäre ein gutes Modell, das man auch in der Bundespolitik umsetzen könnte.
(Beifall bei der LINKEN)
Der zweite Vorschlag betrifft das Eisenbahnkreuzungsgesetz. Auf Drucksache 18/3051 haben wir den Vorschlag wiederholt, die Kommunen von den sich daraus ergebenden Kosten zu befreien. Allein das, was jetzt im Bundeshaushalt steht, belastet die Kommunen im Jahr 2016 mit über 50 Millionen Euro. Das ist Geld, das den Kommunen für andere Aufgaben fehlt. Deshalb fordern wir, dass die Kommunen von den sich aus dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ergebenden Kosten befreit werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, komme ich zu dem Antrag der Koalition. Hier lautet das Motto: „Für gleichwertige Lebensverhältnisse – Kommunalfreundliche Politik des Bundes konsequent fortsetzen“.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau! – Zurufe von der SPD: Genau!)
Ja, da frage ich mich: Ist das, was von Ihnen getan wird, denn wirklich konsequent kommunalfreundlich? Es werden viele Gelder in Aussicht gestellt, zum Beispiel werden ab 2018 Kosten, die sich aus dem Teilhaberecht ergeben, übernommen. Aber jetzt und hier fehlt es Kommunen am Nötigsten. Nicht zuletzt deswegen haben sich 63 Kommunen aus sieben Ländern, Herr Kauder, die 10 Millionen Menschen unseres Landes vertreten, zusammengeschlossen – völlig parteiübergreifend –, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Der Weg hierher fiel ihnen sicherlich nicht leicht, aber die Situation macht unkonventionelle Maßnahmen einfach notwendig.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich sage Ihnen hier ja nichts, was meiner Fraktion oder den Kollegen dort oben auf der Besuchertribüne eingefallen ist. Wenn Sie das KfW-Kommunalpanel oder die regelmäßig von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichten Kommunalen Finanzreports aufmerksam studieren, dann stellen Sie fest, dass die Disparität wirklich so groß ist, dass man grundsätzlich etwas an der Situation der Kommunen ändern muss; denn sonst geht die Schere weiter und weiter auseinander: Diejenigen, die Schulden haben, werden immer ärmer, und diejenigen, die ausreichend Geld haben – das sind inzwischen immerhin 20 Prozent, es waren mal 13 Prozent –, werden immer reicher. Das ist schön für die Kommunen, die Geld haben, aber schlecht für unsere Gesellschaft. Der erste Teil des Titels Ihres Antrages – wir wollen uns noch mal daran erinnern – lautete ja: „Für gleichwertige Lebensverhältnisse“. Um sie zu erreichen, müssen wir etwas gegen die vorhandene Disparität tun.
Im Moment ist es so: Es gibt Gemeinden mit großer Steuerkraft, und es gibt Gemeinden mit geringer Steuerkraft. Kurz ein Beispiel: Der Kreis München – es wird Sie nicht überraschen – verfügt über eine Steuereinnahmekraft von 3 440 Euro pro Einwohner. Der Kreis Vorpommern-Greifswald aus meinem Heimatland verfügt über 518 Euro Steuereinnahmen pro Einwohner. Das ist knapp ein Siebtel davon.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Da muss man auch nicht so viele S-Bahnen bauen! Mann, Mann, Mann!)
Umgekehrt sind die Ausgaben pro Kopf in diesem Kreis sehr hoch. Wir haben dort nämlich nach wie vor etwa 18 Prozent Arbeitslosigkeit. Das zieht hohe Kosten nach sich, zum Beispiel im Bereich Kosten der Unterkunft. Auch dazu habe ich ein paar Beispiele mitgebracht: Die Pro-Kopf-Ausgaben im Bereich Kosten der Unterkunft liegen in Mecklenburg-Vorpommern bei 244 Euro, in Bayern bei 78 Euro. Und wie sind die Kreise belastet? Zum Beispiel der Kreis Rostock mit 324 Euro und der Kreis Unterallgäu mit 19 Euro pro Einwohner.
Das heißt, nicht nur die Einnahmeseite ist unterschiedlich strukturiert – von den Schlüsselzuweisungen der Länder an die Kreise habe ich da noch gar nicht gesprochen –, sondern auch die Ausgaben sind ungleichmäßig verteilt. Dort, wo schon wenig ist, ist viel zu leisten.
Wir wollen auch an die Kosten der Grundsicherung im Alter erinnern. Auch daran haben viele der jetzt schwach aufgestellten Kreise tatsächlich noch lange zu knabbern, weil sie nämlich über viele Jahre hinweg die Kosten dieser Leistungen alleine tragen mussten. Noch etwas – nur mal so für den Hinterkopf –: Die Kreise, in denen viele Menschen Grundsicherung im Alter bekommen, müssen auch zukünftig die Kosten für das Personal tragen, das für die Bewilligung dieser Leistung zuständig ist; denn diese werden nicht vom Bund übernommen. Die Kreise, in denen es viele Menschen gibt, die eine Grundsicherung im Alter bekommen, brauchen also auch viele Menschen, die die entsprechenden Anträge bearbeiten und hoffentlich bewilligen. Diese Kosten bleiben wieder bei den Kommunen hängen. Das ist auch bei anderen Aufgaben so. – Das nur für den Hinterkopf.
Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass wir hier unsere Aufgabe gemeinsam wahrnehmen, dass wir für einen Ausgleich sorgen, dass wir diese Disparität nicht fortschreiben, sondern gemeinsam Wege finden, um sie aufzulösen. Das ist eine Aufgabe, die der Bund natürlich gemeinsam mit den Kreisen angehen sollte; auch die Länder sollten eingebunden werden. Es ist eine wirkliche Gemeinschaftsaufgabe, die wir gemeinsam zu lösen haben. Denn wir sind es den Bürgerinnen und Bürgern, die in diesen Kreisen wohnen, wirklich schuldig.
Damit bin ich bei der Asyl- und Flüchtlingspolitik. In allen Kreisen wird wirklich eine hervorragende Arbeit geleistet. Man hilft sich gegenseitig, man geht unkonventionelle Wege. Ich denke, wir dürfen es nicht zulassen, dass die schwierigen Herausforderungen zulasten der Bürgerinnen und Bürger gehen. Das würde ein ungutes Klima schaffen.
Lasst uns deshalb gemeinsam diese Aufgabe in Angriff nehmen – im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen. Sie haben es verdient.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Bernhard Daldrup, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5848384 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 124 |
Tagesordnungspunkt | Unterstützung der Kommunen |