24.09.2015 | Deutscher Bundestag / 18. EP / Session 124 / Tagesordnungspunkt 7

Paul LehriederCDU/CSU - Investitionen in Kindertagesstätten

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Frau Brantner, Sie haben in Ihrer Eingangsrede ausgeführt: Gute Förderung, Bildung und Betreuung sind für die Kinder wichtig. Ich will ausdrücklich betonen, dass eine gute Förderung und auch Bildung und Betreuung von ein- bis dreijährigen Kindern zu Hause von den Eltern, also von der Mutter, aber auch von der Schwiegermutter, von der Oma vorgenommen werden können. Ich bitte darum, dass man diese dogmatischen Grabenkämpfe allmählich einmal überwindet.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit Vätern und Opas? – Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben den Opa vergessen!)

– Der Opa kommt natürlich auch infrage, Frau Brantner. Danke für diesen Hinweis. Den Opa habe ich übersehen. Er kann das Kind genauso betreuen. Er kann genauso aus einem Buch vorlesen. Er kann dem Kind genauso gut die Welt erklären. Er kann genauso eine Eins-zu-eins-Betreuung des Kindes ermöglichen. In manchen Fällen ist das vielleicht sogar noch besser als ein Schlüssel von 1 : 6 oder 1 : 8, wie er in der Kita praktiziert wird.

(Sönke Rix [SPD]: Das ist gegenüber ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern unverschämt und anmaßend!)

Bitte, lassen Sie uns da alle abrüsten.

Das gilt insbesondere für den jungen Kollegen von der Linken. Herr Kollege Müller, Sie müssten es doch eigentlich besser wissen. Sie haben eben die sogenannte Herd- oder Fernhalteprämie thematisiert. Wir haben vor einem halben Jahr die Bertelsmann-Studie bekommen. In ihrem Rahmen wurden junge Eltern, junge Väter, junge Mütter, gefragt: Was macht Ihnen am meisten Sorge? Geäußert wurde nicht die Sorge, dass man für sein Kind keinen Kitaplatz oder nicht genug Elterngeld bekommt. Häufig wurde einfach die Sorge geäußert, etwas falsch zu machen. Wir dürfen uns nicht wundern, dass viele nicht mehr wissen, ob ihr Erziehungsmodell richtig ist, wenn wir über Jahre die jungen Eltern mit Kampfbegriffen verunsichern.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann lassen Sie es doch sein!)

Lassen wir den jungen Leuten wieder ein bisschen mehr Vertrauen zukommen! Lassen wir insbesondere den jungen Eltern die Wahlmöglichkeit! Nicht mehr und nicht weniger haben wir mit dem Betreuungsgeld geschaffen.

Ja, es wird ein Landesbetreuungsgeld auf jeden Fall in Bayern geben. Ich bin gespannt. Ich habe mir einmal die Zahlen herausgesucht. 105 000 berechtigte Familien sind es in Bayern, 104 000 in Nordrhein-Westfalen. Ich wünsche mir, dass die Kollegin Kraft in Nordrhein-Westfalen die Courage hat, diese 104 000 Eltern, die zu Hause erziehen wollen, weiterhin zu beglücken.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es ist also kein bayerisches Thema, Frau Kollegin Reimann. Es wurde immer gern so getan, als ob das Betreuungsgeld nur bayerischen Eltern zugutekommt. Nein, es kommt im selben Umfang nordrhein-westfälischen Vätern und Müttern zugute. Denen müssen Sie dann erklären: Für die Kitas hätten wir das Geld, aber für eure häusliche Betreuung, für diese 104 000 Familien, haben wir es nicht. – Ich freue mich darauf. Die Diskussion wird spannend werden.

(Max Straubinger [CDU/CSU]: So sind sie halt, die Sozis!)

Meine Damen und Herren, Investitionen in die Kinder sind Investitionen in eine gute Zukunft; darauf wurde von den Vorrednern schon hingewiesen. Den Grundstein für diese gute Zukunft legen wir unter anderem mit dem weiteren Ausbau der Betreuung für die Kleinsten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch auch – ich habe bereits darauf hingewiesen –, den Familien eine echte Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen zu geben

(Norbert Müller (Potsdam) [DIE LINKE]: Dann müssen Sie die erst einmal schaffen!)

– stellen Sie eine Frage; dann habe ich mehr Zeit, Herr Müller –, da wir nur so den verschiedenen Interessen der Familien gerecht werden.

„Für die Kinder ist das Beste gerade gut genug.“ Johann Wolfgang von Goethe hat das einst gesagt. Ich denke, die meisten hier werden dem zustimmen. Was aber ist das Beste? Das sollten Eltern individuell für ihr Kind entscheiden können.

Wir alle sind uns einig, dass uns die Thematik der Wahlfreiheit und der Unterstützung für Familien weiter intensiv beschäftigen wird und eine zentrale Rolle in der Familienpolitik in unserem Land einnimmt. Die freigewordenen Mittel aus dem Bundesbetreuungsgeld sollten jedoch nicht zweckentfremdet für anderweitige familienpolitische Maßnahmen verwendet werden. Fast 500 000 Familien in Deutschland – ich wiederhole es: eine halbe Million – beziehen bereits Leistungen aus dem Erfolgsmodell Betreuungsgeld. Ich habe darauf hingewiesen: In Nordrhein-Westfalen sind es 104 000. Das freut mich persönlich mit am meisten – neben der bayerischen Zahl natürlich.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist der Phantomschmerz!)

Es wäre ein verheerendes familienpolitisches Signal, Familien den Zugang zum Betreuungsgeld künftig zu verweigern. Ich plädiere daher dafür, die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel ungeschmälert den Ländern für eine Verbesserung der Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen, wobei den Ländern hinsichtlich der Verwendung eine eigene Schwerpunktsetzung obliegt – obliegen muss.

Die Länder – darauf hat das Bundesverfassungsgericht hingewiesen – sind dafür zuständig. Die Länder müssen letztendlich selbst entscheiden, ob sie die Erfolgsgeschichte des Betreuungsgeldes fortsetzen, indem sie den vielen Familien, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, die dringend benötigte finanzielle Unterstützung bei der Betreuung ihrer Kleinkinder gewähren oder nicht.

(Max Straubinger [CDU/CSU]: So ist es!)

Ich appelliere aber an die jeweiligen Landesregierungen, die Mittel dann dergestalt zu verwenden, dass ein Landesbetreuungsgeld, wie Bayern es schaffen wird, die Wahlfreiheit und Unterstützung der Familien weiterhin sicherstellt.

Das Bundesverfassungsgericht – darauf hat der Kollege Rief in seiner Weisheit völlig zu Recht hingewiesen – hat nicht über die Rechtmäßigkeit des Betreuungsgeldes an sich entschieden,

(Beifall der Abg. Barbara Lanzinger [CDU/CSU])

sondern sich lediglich hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundes geäußert und seine Entscheidung mit der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes begründet. Das heißt, der Bund ist nicht für die Einführung eines Betreuungsgeldes zuständig. Mit anderen Worten: Für die Einführung eines Betreuungsgeldes sind die Länder zuständig. Diese Verantwortung werden wir uns anschauen. – Ihr könnt ruhig klatschen. Ich denke, es wäre jetzt an der Zeit, Sylvia.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ob es richtig ist, Eltern, die ihre Kinder ausschließlich zu Hause betreuen, eine staatliche Anerkennung zukommen zu lassen, war ausdrücklich nicht Gegenstand der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht; ich war bei der Verhandlung in Karlsruhe.

Insofern halte ich die Einführung eines Landesbetreuungsgeldes für den richtigen Weg, Eltern auch weiterhin selbst entscheiden zu lassen, was das Beste für ihr Kind ist. Dieses Vertrauen in die jungen Eltern sollten wir haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Neben der Möglichkeit, von den öffentlichen Betreuungseinrichtungen Gebrauch zu machen, können sich die Familien somit auch entscheiden, ihr Kind selbst zu betreuen, ohne dabei – dank der finanziellen Unterstützung durch das Landesbetreuungsgeld – eine Benachteiligung erfahren zu müssen.

Im Übrigen möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass sich der Bund bereits in erheblichem Maße an der Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung beteiligt hat und in den nächsten Jahren auch weiter in erheblichem Maße beteiligen wird.

Es ist jetzt September 2015. Am 1. August 2013 trat der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für unter Dreijährige in Kraft. Ich kann mich noch gut erinnern an die letzte Große Koalition, 2005 bis 2009, in der unsere damalige Familienministerin, Frau Ursula von der Leyen, genau diese Diskussion mit uns geführt hat. Wir haben gesagt: Jawohl, wir machen das Elterngeld. Wir machen den Kitaausbau. Wir machen auch den Rechtsanspruch ab 2013. Ich war positiv überrascht, wie die Länder und Kommunen mitgezogen haben, sodass dieser Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz am 1. Januar 2013 in Kraft treten konnte. Dafür auch ein Lob an die Länder und Kommunen!

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Neben der größten kommunalen Entlastung durch die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Entlastung bei der Eingliederungshilfe im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes sorgt der Bund damit weiterhin für leistungsfähige Kommunen. Und wir haben vor zwei Stunden eine intensive Debatte im Bundestag über die Entlastung der Kommunen mit den Kommunalpolitikern geführt.

Mit dem Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung stockt der Bund das Sondervermögen zum Kindertagesbetreuungsausbau um 550 Millionen Euro auf rund eine 1 Milliarde Euro auf. Zudem erhalten die Länder in den Jahren 2017 und 2018 weitere 100 Millionen Euro zur Finanzierung der Betriebskosten für den Ausbau weiterer Betreuungsplätze.

Sehen Sie, Frau Brantner, wir passen auf, dass die Kitas weiterhin qualitativ und quantitativ ausgebaut werden können. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir derzeit über das Programm „KitaPlus“ für längere Öffnungszeiten von Kindertagesstätten diskutieren. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 werden jeweils 33 Millionen Euro – wenn man es zusammenrechnet, sind das 100 Millionen Euro – in den Qualitätsausbau und in die Verbesserung der Öffnungszeiten von Kitas investiert.

Frau Präsidentin, meine Redezeit läuft ab – ich hätte noch viel zu sagen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen gute Beschlüsse. Wie gesagt, wir werden den Antrag der Grünen – damit ich dazu auch etwas gesagt habe –, Frau Brantner, selbstverständlich ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Dr. Fritz Felgentreu, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)

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Agenda Item Investitionen in Kindertagesstätten
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