24.09.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 124 / Tagesordnungspunkt 8

Klaus-Peter FlosbachCDU/CSU - Anpassung des Bankenabwicklungsrechts an EU-Recht

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute, wie wir so schön sagen, über den letzten Teil der Bankenunion. Bankenunion bedeutet: Aufsicht in erster Linie über große internationale, systemrelevante Finanzunternehmen und auch deren Abwicklung, wenn sie in die Schieflage geraten.

Diese Maßnahme darf man aber niemals alleine sehen, sondern man muss sie in die 40 Maßnahmen einbetten, die wir in den letzten sieben Jahren umgesetzt haben, um den Finanzmarkt nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa zu stabilisieren und um das sicherzustellen, was unser Credo ist: Wir wollen nicht mehr, dass der Steuerzahler für Banken haftet, die in die Schieflage geraten. – Das ist der Kern.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Lieber Kollege Troost, ich bitte Sie, noch einmal in den Berichten der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung nachzusehen. Sie haben gerade nämlich davon gesprochen, was die damalige Krise alles ausgelöst hat.

Keine der Garantien, die wir damals durch den Soffin gegeben haben – der Gesamtumfang betrug 168 Milliarden Euro –, musste eingelöst werden.

(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

Unser größter Verlust war der Schuldenschnitt in Griechenland mit über 9 Milliarden Euro.

(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: So ist das! Genau!)

Viele Banken haben alles zurückgeführt. Das sollten wir hier erst einmal festhalten, bevor wir hier mit falschen Zahlen kommen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Aber bei der HRE stimmt das nicht! Die HRE ist immer noch mit 9 Milliarden dabei!)

Das Wichtigste für die Banken und für die Stabilisierung des Marktes ist ohne Zweifel, dass genügend Eigenkapital zur Verfügung steht. Ich bin auch froh, dass die G 20 im November festlegen wollen, wie viel Kapital die großen, systemrelevanten Banken vorhalten müssen und wie die Roadmap für die sogenannten Schattenbanken aussehen soll. Das ist wichtig für die gesamte Marktstabilität.

Für uns ist einfach wichtig, dass wir, wenn eine Bank wirklich in Schieflage gerät, wissen, wie abgewickelt wird. Da sind wir mit diesem Gesetzentwurf, mit der Umsetzung der Anpassung an die europäischen Vorgaben, ein wesentliches Stück weitergekommen.

(Beifall des Abg. Lothar Binding (Heidelberg) [SPD])

Dann wird, lieber Kollege Binding, eben nicht mehr zunächst der Steuerzahler herangezogen, sondern in erster Linie die Aktionäre selbst und das Eigenkapital in Höhe von 8 Prozent der Bilanzsumme. Dann sind die Gläubiger an der Reihe – die Größenordnung wird ja im Markt diskutiert; es geht um 600 Milliarden Euro Schuldtitel ‑; das ist die sogenannte Bail-in-Phase. Das heißt, sie können als haftendes Eigenkapital herangezogen werden. Erst dann kommt der gemeinsam von den Banken zu finanzierende Fonds in Höhe von 55 Milliarden Euro, der in der Tat erst im Aufbau begriffen ist.

Nun sage ich dem Kollegen Troost – weil er hier heute dargestellt hat, dass das alles nur ein Geschenk an die Banken gewesen ist – Folgendes: Sie haben eine Anfrage an das Ministerium gerichtet. Das habe ich mir natürlich genau angeguckt. In der Antwort steht ausdrücklich, dass die Nachhaftung nur für zwei Jahre besteht, weil erstens der Bundesrat das verlangt hat und weil zweitens erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, das noch länger auszuführen. Es war insofern kein Geschenk.

Außerdem gab es bei jeder Bank eine Begrenzung auf 20 Prozent ihres Jahresgewinns. Die zahlen natürlich erst einmal ihre normalen Steuern. Dann kommen noch einmal 20 Prozent darauf, und dieser Betrag ist nicht abzugsfähig.

(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Ja! Ist doch klar!)

Damit hat man auch die Belastung.

Deshalb bitte ich Sie als Nächstes: Gucken Sie sich einmal den Bericht der Bundesbank über die Rentabilität deutscher Banken an. Da werden wir gewarnt. Wir haben hier so viele Maßnahmen zur Regulierung der Banken durchgesetzt, dass die Bundesbank davor warnt und uns sagt, doch bitte aufzupassen, dass alles miteinander abgestimmt ist und wir nicht den Weg beschreiten, die Rentabilität in deutschen Banken total herunterzufahren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Die kann ich stunden, aber die muss ich doch nicht erlassen!)

Wir fragen natürlich: Reichen all diese Maßnahmen aus? Hier ist mehrfach der europäische Fonds angesprochen worden, der von den Banken bezahlt werden soll. Gut, das wissen wir einfach nicht. Wir wissen nur eines: Ein Grund der Krise war, dass Haftung und Verantwortung auseinandergefallen sind. Ich halte es für richtig, dass Deutschland auch in den Verhandlungen dafür gesorgt hat, dass nicht sofort der europäische Rettungsfonds, der ESM, wieder einspringt, wenn im Fonds nicht mehr genug Geld sein sollte; denn das wäre der falsche Weg. Es geht heute darum, die Risiken zu minimieren, nicht darum, sie auf die anderen Länder zu verteilen. Das wäre, Herr Troost, der falsche Weg. Den wollen wir nicht beschreiten, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Wir erleben in der Tat derzeit eine Asymmetrie; viele Länder haben die Bankenabwicklungsrichtlinien noch nicht umgesetzt. Wir sind in der Tat – der Kollege Brinkhaus hat das noch einmal dargelegt – immer die Ersten gewesen: beim Restrukturierungsgesetz und bei vielen anderen Maßnahmen. Wir sind die Schnellsten, um Stabilität in unserem Markt hinzubekommen. Deswegen ist es für mich auch äußerst wichtig, dass wir nicht auf die falschen Felder gehen, indem wir jetzt schon wieder vergemeinschaften wollen. Dazu kommt nun auch noch die sogenannte Einlagensicherung bei unseren Banken. Das betrifft insbesondere die Sparkassen und die Volksbanken. Es darf nicht sein, dass diese mit ihren Einlagen dafür geradestehen müssen, wenn in anderen Ländern Fehler passieren. Das machen wir auf jeden Fall nicht mit, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Herr Schick, Sie haben davon gesprochen, dass Sie keine Verordnung haben wollen, was die Mindestanforderung an das Risikomanagement angeht. Sie sagen hier – obwohl viele Länder eigene Verordnungen haben – in der jetzigen Phase, wo die europäische Abwicklung noch nicht steht, dass wir die deutsche Position jetzt aufgeben sollen. Dabei entscheidet es sich in den nächsten zwei Jahren, wie die Regeln auf europäischer Ebene sein werden. Damit würden Sie unsere Position völlig freigeben. Das werden Sie mit uns niemals machen können.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Sie haben gesagt, wir sollten in Deutschland nicht den Fehler machen, bei Abwicklungsanstalten Millionengehälter zu zahlen. In der Tat ist es so, dass wir in Deutschland zwei große Abwicklungsanstalten haben, die sogenannten Bad Banks, die derzeit Papiere in dreistelliger Milliardenhöhe verkaufen und sie in den Markt hineingeben. Sie machen das sehr erfolgreich. Bisher sind die Gehälter dort nicht über die Maßen hoch, sondern entsprechen in etwa dem, was Firmen, die in die Krise gekommen sind, an ihre Manager bezahlen.

Wir haben immer dafür plädiert, da keine Begrenzung einzuführen. Nach dem Vorschlag, der in Ihrem Antrag enthalten ist, hätte jeder Sparkassendirektor ein Mehrfaches an Rentenansprüchen gegenüber denjenigen, die hier für uns die Kastanien aus dem Feuer holen sollen, die für uns dreistellige Milliardenbeträge retten sollen. Wenn sie einen Fehler machen, dann gnade uns Gott. Wir müssen dafür sorgen, dass wir die besten Leute haben, die hinter diesem Staat stehen und diese schwierige Aufgabe übernehmen, sodass wir in Deutschland keine Verluste erleben.

Denken Sie bitte an Ihre Redezeit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, ich glaube, mit diesem Gesetzentwurf zum letzten Teil der Bankenunion tragen wir einen erheblichen Teil zur Stabilisierung der Märkte, zur Stabilisierung des Finanzsystems und dazu bei, dass der Steuerzahler nicht mehr herangezogen wird, wenn Banken in eine Schieflage geraten.

Vielen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5849478
Wahlperiode 18
Sitzung 124
Tagesordnungspunkt Anpassung des Bankenabwicklungsrechts an EU-Recht
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta