24.09.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 124 / Tagesordnungspunkt 9

Matthias W. BirkwaldDIE LINKE - Erziehungsleistungen und Mutterschutz in der Rente

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Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Herr Kollege Dr. Zimmer, zunächst zu Ihrem letzten Vorwurf, es handele sich um einen großen bürokratischen Aufwand: Ich habe unseren Gesetzentwurf natürlich dabei. Es handelt sich bei der Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch um fünf Zeilen. Fünf Zeilen! Das ist also eine ganz kleine Geschichte.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verwaltungsvollzug ist aber was anderes als Gesetzestext!)

Zweitens ist es völlig egal, wie viele Betroffene es gibt. Selbst wenn es so wenige wären, wie Sie behaupten, wäre das überhaupt kein Grund, die Gleichberechtigung von Mann und Frau außer Kraft zu setzen.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Soweit mir bekannt ist, können bisher nur Frauen die Kinder kriegen. Deswegen müssen viele Frauen vier Wochen länger arbeiten, wenn sie die Voraussetzungen für die Rente ab 63/65 erfüllen wollen. Das sind nicht so wenige; das Gesetz gilt ja erst seit dem 1. Juli vergangenen Jahres.

Sie können ja einmal in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Test machen. Lassen Sie da doch bitte einmal alle Frauen aufstehen, deren Kinder zwischen dem Ersten und dem Zehnten eines Monats geboren wurden. Sie werden feststellen, dass das ungefähr ein Drittel aller Mütter sind, die sich im Raum befinden. Sie werden weiter feststellen, dass dieses Problem in Zukunft aufwachsen wird; denn bis dato haben viele der Betroffenen überhaupt nicht gemerkt, dass ihnen dieser eine Monat fehlt, weil er bei den Renteninformationen oder auch bei den Rentenauskünften nicht auftaucht. Erst dann, wenn es in die Nähe des 63. Geburtstags geht, wird überlegt: Habe ich die erforderlichen Monate zusammen? – Wenn die Versicherten daraufhin die Renteninformationen durchsehen, fällt ihnen – und auch der Rentenversicherung – auf, dass der Monat fehlt.

Ich habe eben gesagt, dass ich den Betroffenen eine Stimme verleihen will. Deswegen lese ich das einmal kurz vor: Eine Grundschullehrerin aus den neuen Bundesländern hatte nach ihrem dreijährigen Studium an einem Institut für Lehrerbildung am 1. August 1969 ihre Arbeit im Schuldienst begonnen

(Dr. Martin Rosemann [SPD]: Das haben Sie schon vorgelesen!)

– nein, das habe ich noch nicht vorgelesen, Herr Dr. Rosemann – und aufgrund durchgängiger Beschäftigung am 31. Juli 2014 mit 64,5 Jahren die 45 Beitragsjahre voll. Infolge der Tatsache, dass ihre erste Schwangerschaftsfreistellung am 28. Februar 1971 begann und die Geburt am 11. April 1971 erfolgte, ist ihr der Monat März 1971 nicht als Wartezeit für die Rente 63/65 angerechnet wurden. Sie ist deshalb statt am 1. August 2014 erst am 1. September 2014 in den wohlverdienten Ruhestand nach den Bedingungen der Rente ab 63/65 gegangen.

Genau darum geht es. Sie sagen: Frauen sind Beschäftigte und Rentnerinnen zweiter Klasse. Sie dürfen für ein und dieselbe Rente vier Wochen länger arbeiten. – Das ist ungerecht.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Kollege Birkwald, für eine Kurzintervention haben Sie nur ein begrenztes Zeitfenster, und dieses ist ausgeschöpft.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ich bin schon fertig!)

– Prima.

Dann darf ich den Kollegen Dr. Zimmer fragen, ob er darauf erwidern möchte.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5849517
Wahlperiode 18
Sitzung 124
Tagesordnungspunkt Erziehungsleistungen und Mutterschutz in der Rente
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