24.09.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 124 / Tagesordnungspunkt 11

Jörn WunderlichDIE LINKE - Angehörigenschmerzensgeld

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf den Rängen! Mit dem vorliegenden Antrag der Grünen wird die Bundesregierung aufgefordert, einen eigenen gesetzlichen Schmerzensgeldanspruch für Hinterbliebene zu schaffen. Dazu sollen die entsprechenden Paragrafen im BGB geändert werden. Im Falle der Gefährdungshaftung – die Kollegin Keul hat es ausgeführt – soll der gesetzliche Schadensersatzanspruch um ein Schmerzensgeld für Hinterbliebene erweitert werden, und im Opferentschädigungsgesetz soll ergänzt werden, dass Hinterbliebene im Falle der Zahlungsunfähigkeit auch einen Anspruch gegen den Staat geltend machen können. Es ist hier schon festgestellt worden: In diesem Antrag wird letztlich das gefordert, was im Koalitionsvertrag steht und was sich die Koalition vorgenommen hat. Denn auch die Koalition will diesen eigenständigen Schmerzensgeldanspruch beim Verlust eines nahen Angehörigen durch Verschulden eines Dritten.

Wer nach den Ausführungen meines werten Vorredners jetzt aber denkt, dass dieser Antrag hier einstimmig angenommen wird und die Bundesregierung schnell einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt, dem sage ich: Das wäre ja ein Novum. Es hieß ja schon: Es ist ein Antrag der Grünen. – Das wäre ja das erste Mal, dass ich hier erlebe, dass ein Antrag der Opposition zustimmend abgeschlossen wird.

(Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Das habe ich nicht gesagt!)

Ich meine, ihr überlegt euch ja jetzt schon, mit welcher Begründung ihr im Ausschuss diesen Antrag dann ablehnt, anstatt mal das Problem anzugehen.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Nein! Das wissen wir jetzt schon! – Beifall bei der LINKEN)

Die Standardbegründung ist dann immer: Wir brauchen eure Anträge nicht, wir lösen das selber. – Aber ihr macht es ja nicht. Im Koalitionsvertrag steht: Wir wollen das. – Zwischen Wollen und Tun klafft in dieser Koalition eine Kluft, die kein Mensch überspringen kann.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Problem ist erkannt, und es bleibt dabei: Es muss behoben werden. Wir wissen, wie die jetzige Rechtsprechung ist: sehr restriktiv. Es ist ja schon gesagt worden: Anspruch für Hinterbliebene gibt es nur bei einer traumatischen Schädigung der psychischen oder physischen Gesundheit, die medizinisch fassbar ist und deshalb Krankheitswert besitzt und über das normale Maß einer seelischen Erschütterung hinausgeht. Dieser Anspruch ist also ganz eng gefasst. Das ist es ja, was wir beheben wollen – alle miteinander hier im Hause.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Genau!)

Aber ihr macht es eben nicht. Denn, Kollege Fechner, im Juli, nach dem schweren und schlimmen Unfall in den Alpen, haben Sie selber noch gesagt: Das wollen wir machen.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Natürlich! – Dr. Matthias Bartke [SPD]: Alles zu seiner Zeit!)

Das ist auch schon zwei Monate her. Und was ist seither passiert? Nichts.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Sommerpause!)

Es heißt jetzt wieder: „Ja, wir machen“ und „bis zum Jahresende“. Das glaube ich wohl. Dann könnt ihr doch sagen: „Gut, wir stimmen dem Antrag zu“, und die Regierung legt das entsprechende Gesetz vor, das ja hier schon angekündigt wurde, das ich aber noch nicht sehe.

Deshalb ist es gut, dass die Grünen mit ihrem Antrag die Koalition noch einmal auffordern, ihrer eigenen Agenda endlich gerecht zu werden und den Schmerzensgeldanspruch endlich gesetzlich zu normieren.

(Beifall der Abg. Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Mir ist auch klar – das ist bereits gesagt worden –, dass Geld diese Verluste nicht ersetzen kann.

Auf eines muss ich noch hinweisen: Wie Sie alle wissen, gibt es im SGB II, im SGB XII und im Asylbewerberleistungsgesetz Regelungen, nach denen ein Anspruch auf Leistungen nur besteht, wenn nicht ausreichend Einnahmen oder Vermögen zur Verfügung stehen. Bei all diesen Transferleistungen gilt das sogenannte Zuflussprinzip. Wir müssen also bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes – ich spreche hier den Staatssekretär an, der mitten in der Arbeit ist, wie es heißt –

(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD – Christian Lange, Parl. Staatssekretär: So schlimm ist es auch wieder nicht!)

klarstellen, dass das Schmerzensgeld wegen eines Schadens, der kein Vermögensschaden nach § 253 Absatz 2 BGB ist, nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Wir müssen darauf achten, dass der gesetzliche Anspruch auf Schmerzensgeld für Hinterbliebene entweder im § 253 Absatz 2 BGB geregelt wird oder in den entsprechenden Transfergesetzen, damit es nachher nicht heißt: Du bist zwar ein Angehöriger und hast seelisches Leid, und wir versuchen, eine wie immer geartete Geldsumme an dich auszukehren, um dieses Leid ein wenig zu lindern. Aber es tut uns furchtbar leid, du bist arm und deshalb wird dieses Geld verrechnet. – Auch arme Menschen leiden und sollen eine entsprechende Entschädigung bekommen. Darauf müssen wir dringend achten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion erhält der Kollege Dr. Johannes Fechner das Wort.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5849832
Wahlperiode 18
Sitzung 124
Tagesordnungspunkt Angehörigenschmerzensgeld
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta