Christian FlisekSPD - Verleihbarkeit digitaler Medien in Bibliotheken
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Hupach, offen gesprochen, ich begrüße es außerordentlich, dass sich auch die Linke um ein modernes Urheberrecht im digitalen Zeitalter bemüht. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Ich begrüße es aber umso mehr, dass vor allen Dingen die Koalition und hier insbesondere Bundesjustizminister Heiko Maas dem urheberrechtlichen Stillstand insbesondere der letzten Legislaturperiode ein Ende setzt und sich mit einer sehr klar umrissenen urheberrechtlichen Agenda mit uns gemeinsam aufmacht, den modernen Rechtsrahmen für den Kreativstandort Deutschland zu setzen.
(Beifall bei der SPD)
Man muss kein Prophet sein, um festzustellen, dass die nächsten Monate für alle urheberrechtlich Interessierten in diesem Hause sehr intensiv sein werden. Der Bundesjustizminister hat jetzt innerhalb kurzer Zeit zwei Referentenentwürfe vorgestellt. Das eine ist ein Referentenentwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz. Damit wird in Umsetzung einer EU-Richtlinie das Wahrnehmungsgesetz, der Rechtsrahmen der Verwertungsgesellschaften, komplett auf neue Füße gestellt. Insbesondere werden die Abgabe für Geräte und Speichermedien und der damit verbundene Prozess der Tariffindung straffer gefasst; er wird effizienter gestaltet. Das sind sehr gute Signale an die Branche.
Lieber Herr Dr. Heck, Sie haben eingangs Ihrer Rede Friedrich Schiller angesprochen. Wir werden vor allen Dingen die Schillers des 21. Jahrhunderts in ihrer Position stärken. Wir werden nämlich dafür sorgen, dass das Urhebervertragsrecht weiterentwickelt wird, modern weiterentwickelt wird. Wir werden insbesondere dafür sorgen, dass Urheber aus ihrer Einzelkämpferstellung herausgeholt werden. Wir werden gemeinsame Vergütungsregelungen stärken. Wir werden auch die kollektive Rechtsdurchsetzung stärken. Das ist ein gutes Zeichen für alle Kreativen in diesem Land.
Man kann also mit Fug und Recht sagen: Es tut sich einiges im Urheberrecht, meine Damen und Herren, und dabei wird es nicht bleiben. Der Bundesjustizminister hat am Montag dieser Woche beim Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München eine viel beachtete Rede zur Zukunft des Urheberrechts gehalten. Ich empfehle jedem die Lektüre. Er hat dort angekündigt, dass er in Kürze eine Studie von diesem Max-Planck-Institut vorlegen wird, die sich damit beschäftigt, wie wir es schaffen, die Nutzergewohnheiten, die in den nächsten 5, 10, 15 Jahren aufkommen werden, so in unserem Urheberrecht zu berücksichtigen, dass das Urheberrecht endlich einmal auf der Höhe der Zeit ist, dass wir also proaktiv tätig werden und nicht immer nur reaktiv den technischen Entwicklungen hinterherlaufen.
Wenn man sich vor allen Dingen mit der Methodik dieser Studie auseinandersetzt, erkennt man etwas sehr Beachtliches: Es werden – so ist es angekündigt – 40 hochinnovative Geschäftsmodelle von Start-ups empirisch analysiert, um genau diese modernen Nutzergewohnheiten einmal vor Augen zu haben. Ich glaube – das sage ich dann auch an die Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei –, das wird eine sehr gute empirische Grundlage sein, sodass wir dann gemeinsam in diesem Hause einmal eine grundsätzliche Debatte über den Modernisierungsbedarf des Urheberrechtsgesetzes führen können und bewerten können, wo wir tatsächlich einen Regelungsbedarf haben.
Es ist von meinen Kolleginnen und Kollegen schon angesprochen worden: Man muss sehr vorsichtig sein, wenn man zum Beispiel beim Erschöpfungsgrundsatz Hand anlegt. Das bezieht sich nicht nur auf die Bibliotheken oder auf Einzelproblemlagen. Das sind sehr grundsätzliche Normen, die eine Vielzahl von Fällen regeln. Da muss man mit Bedacht herangehen. Ich glaube, das Vorgehen des Bundesjustizministers bietet uns hierfür eine wirklich gute empirische Grundlage. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir noch in dieser Legislaturperiode hierzu weitere Vorschläge machen werden.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Dr. Volker Ullrich das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5850097 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 124 |
Tagesordnungspunkt | Verleihbarkeit digitaler Medien in Bibliotheken |