Bernd FabritiusCDU/CSU - Beziehungen zu Namibia
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was vor nunmehr 111 Jahren im heutigen Namibia begann, ist sicher mehr als nur ein sehr trauriges Kapitel deutscher Kolonialgeschichte. Ein beachtlicher Teil der Historiker sowie letztlich die Aufzeichnungen der deutschen Kolonialherren selbst zeichnen ein brutales Bild des Grauens. Nachdem es zu einem Aufstand der unterdrückten Völker und des damaligen Deutsch‑Südwestafrikas kam, rächte sich die sogenannte deutsche Schutztruppe gnadenlos und rottete mit menschenverachtender Konsequenz beträchtliche Teile der Stämme aus.
Im vergangenen April haben wir in einer anderen Debatte hier im Haus über das erbarmungslose Vorgehen des Osmanischen Reiches gegen die Armenier vor 100 Jahren gesprochen. Dabei wurde festgehalten, dass die UN-Völkermordkonvention, die erst 1951 in Kraft getreten ist, selbstverständlich hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen nicht rückwirkend angewendet werden kann. Gleichzeitig haben wir aber einhellig bekräftigt, dass die in der Konvention enthaltene Definition von Völkermord keine zeitlich beschränkende Komponente beinhaltet. Deshalb haben wir damals klar gesagt, dass die an den Armeniern verübten Verbrechen den Tatbestand des Völkermordes erfüllen und daher selbstverständlich als Völkermord zu bezeichnen sind.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Volker Beck (Köln) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Lassen Sie es mich an dieser Stelle ganz klar sagen: Selbstverständlich muss bei Beurteilung der Verbrechen im damaligen Deutsch‑Südwestafrika derselbe Maßstab angelegt werden. Das Vorgehen der Kolonialtruppen unter dem berüchtigten General von Trotha erfüllt bei genauer Betrachtung und nach heutigen Erkenntnissen den gleichen Tatbestand und kann daher – so meine feste Überzeugung – ebenfalls als Völkermord bezeichnet werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Bereits in besagter Debatte im April habe ich daran erinnert, dass eine wahrheitsgetreue, kritische Auseinandersetzung mit der jeweils eigenen Geschichte Grundlage jedweder Versöhnung ist. Ein solcher Aufarbeitungsprozess ist in Bezug auf die Verbrechen, die an den Herero, Nama und anderen Völkern verübt wurden, seit längerem im Gange. Das eindeutige Bekenntnis zur deutschen Verantwortung hat auch der Bundestag bereits 1989 und 2004 bekräftigt, was Sie, Herr Kollege Jüttner, schon zu Recht erwähnt haben.
Nicht nur aus diesem Grund bin ich allerdings über den Zeitpunkt der Einbringung der Oppositionsanträge etwas verwundert. Auch die Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der Linken müssten wissen, dass derzeit ein Dialogprozess zwischen Deutschland und Namibia in die entscheidende Phase geht, in dem gemeinsam eine ganze Reihe der von Ihnen zu Recht – das betone ich – vorgebrachten Punkte thematisiert werden. Am Ende dieser intensiv und erfreulich konstruktiv geführten Gespräche soll ein würdiges Gedenken, ein würdiges Erinnern an die damaligen Verbrechen gefunden werden. Es wäre äußerst unklug – hier teile ich ebenfalls die Meinung des Kollegen Jüttner –, den Ergebnissen dieses Dialogprozesses vorzugreifen.
Ihre Anträge verwundern auch aus einem anderen Grund: Es gibt in Afrika nun wahrlich eine ganze Reihe akuter Probleme zu bewältigen. Von Somalia über Boko Haram bis hin zu den Nachwehen des sogenannten Arabischen Frühlings reicht die Bandbreite, um nur einige dieser Probleme zu nennen. In Europa wiederum stehen wir derzeit vor der größten Herausforderung für Staat und Gesellschaft seit Jahrzehnten. Die Asylkrise in Deutschland ist Symptom einer humanitären Katastrophe gigantischen Ausmaßes. Wir werden mit einer Völkerwanderung konfrontiert, auf die unser Asylrecht – als Individualanspruch für einzelne Personen und nicht für ganze Völker – nicht eingerichtet ist und die, wenn es so weitergeht, zu einem Kollaps staatlicher Systeme führen wird. Sie verweigern sich einer Realpolitik zu dieser Thematik, erschöpfen sich in Symbolpopulismus und beschäftigen uns mit solchen Anträgen, die nur eine weitere emotionale Betroffenheit befeuern sollen. Dem kann ich nicht zustimmen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das sind schon böse Unterstellungen! Das sind sehr mutwillige Unterstellungen!)
Was Sie in Ihren Anträgen leider auch ausblenden, auch wenn Sie, Herr Kollege Movassat, es vorhin zugegeben haben: Parallel zu dem angesprochenen Dialogprozess findet seit vielen Jahren gerade wegen der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia eine ausgeprägte Entwicklungszusammenarbeit statt. Diese ist integraler Bestandteil der besonderen Beziehungen beider Länder, was auch im Umfang der deutschen Leistungen deutlich zum Ausdruck kommt: Bis zum Jahr 2014 belief sich das Volumen der Entwicklungszusammenarbeit auf insgesamt über 800 Millionen Euro.
Ich bin der Bundesregierung sehr dankbar – damit komme ich zum Ende –, dass die bilateralen Beziehungen zu Namibia weiterhin so hohe Priorität genießen. Noch mehr freut es mich, dass in den vergangenen Jahren geradezu freundschaftliche Bande zwischen unseren beiden Ländern aufgebaut werden konnten. Gerade deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass der laufende Dialogprozess zeitnah und vor allem mit einem positiven Ergebnis im Sinne einer angemessenen Aufarbeitung abgeschlossen werden kann. Die Anträge der Opposition brauchen wir dazu nicht, erst recht nicht zum jetzigen Zeitpunkt.
Danke.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5850300 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 124 |
Tagesordnungspunkt | Beziehungen zu Namibia |