24.09.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 124 / Tagesordnungspunkt 18

Christian Lange - Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zum Ziel der vollständigen Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft.

(Volker Beck (Köln) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich dachte, es geht um Rechtsbereinigung!)

In gleichgeschlechtlichen Partnerschaften werden Werte gelebt, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Die Bundesregierung verfolgt daher das Ziel, bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und damit eine unterschiedliche Behandlung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen zu beenden. Dies umfasst insbesondere die Beseitigung rechtlicher Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften im Vergleich mit der Ehe schlechterstellen.

Lebenspartnerschaften – in kaum einem anderen Bereich des Rechts dürfte es in den letzten Jahren einen so erheblichen und rasanten gesellschaftlichen Wandel und, damit verbunden, eine Änderung des Rechts gegeben haben. Diese Entwicklung dauert noch an. Erst seit dem 1. August 2001 können gleichgeschlechtliche Paare durch Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen geben, nicht einmal zehn Jahre nach der ersatzlosen Aufhebung der Strafandrohung in § 175 Strafgesetzbuch. Um die Schlechterstellung von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern zu beseitigen, wurden in der Folgezeit weitere Anpassungen, unter anderem im Steuerrecht und im Beamtenrecht, vorgenommen. Noch immer gibt es jedoch im deutschen Recht Vorschriften, in denen Ehe und Lebenspartnerschaft unterschiedlich behandelt werden, ohne dass dafür ein überzeugender Grund ersichtlich wäre, und genau das wollen wir ändern.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Die Bundesregierung, meine Damen und Herren, hat nach der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Sukzessivadoption im letzten Jahr nunmehr den Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner auf den Weg gebracht.

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Beck?

Nein, das gestatte ich nicht; denn ich bringe den Gesetzentwurf der Bundesregierung ein.

(Volker Beck (Köln) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sollten hier mal erläutern, warum da was drinsteht und anderes nicht!)

Der Gesetzentwurf sieht gleichstellende Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen aus ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten vor. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere das Zivilrecht, das Sozialrecht und das Verfahrensrecht.

Ich möchte hervorheben, dass der Entwurf mehrere Änderungsvorschläge enthält, die durchaus sehr große praktische Auswirkungen entfalten, zum Beispiel die geplante Einführung einer Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland. Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit der Ausstellung einer Bescheinigung für gleichgeschlechtliche Paare vor, die im Ausland eine Partnerschaft auf Lebenszeit begründen wollen. Die Behörden einiger Staaten verlangen nämlich eine Bescheinigung einer deutschen Behörde, dass der Begründung einer Partnerschaft auf Lebenszeit kein rechtliches Hindernis entgegensteht. Eine deutsche Bescheinigung ist daher notwendig. Ihre Einführung entspricht nicht nur dem Wunsch der Betroffenen; auch die deutschen Auslandsvertretungen haben einen entsprechenden Bedarf mitgeteilt.

Als wichtigen Schritt auf dem Weg hin zur vollständigen Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft sehe ich ferner, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Gleichstellung im gesamten Mietrecht erreicht wird. Dann wird nämlich beim Tod eines Mieters dessen Lebenspartner ein vorrangiges Eintrittsrecht in das Mietverhältnis zustehen. Nach derzeitigem Recht hat nur ein Ehepartner ein solches vorrangiges Eintrittsrecht.

Sie sehen: Mit diesem Gesetzentwurf kommen wir auf dem Weg der vollständigen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe ein Stück weiter.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Volker Beck (Köln) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Ein Stück“ und „vollständig“! Die Formulierung ist ja kabarettreif!)

Deshalb, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Harald Petzold, Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5850316
Wahlperiode 18
Sitzung 124
Tagesordnungspunkt Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
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