24.09.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 124 / Tagesordnungspunkt 18

Harald PetzoldDIE LINKE - Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Besucherinnen und Besucher! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner, wie er genannt wird, ist aus Sicht meiner Fraktion eine einzige Mogelpackung.

(Beifall bei der LINKEN)

Er täuscht etwas vor, was er im Endeffekt nicht einhält.

(Volker Beck (Köln) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er bereinigt!)

– Na ja. Volker, du wirst uns nachher noch ganz genau erklären, was er bereinigt. – Ich sage: Man könnte es auch Betrug nennen.

(Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD)

Es ist bezeichnend, dass sich Herr Staatssekretär Lange als Vertreter eines SPD-geführten Bundesministeriums hier weigert, eine Zwischenfrage zu dem Gesetzentwurf zuzulassen,

(Mechthild Rawert [SPD]: Ein bisschen auf dem Teppich bleiben! – Bernhard Kaster [CDU/CSU]: Das ist jedermanns Sache! – Volker Beck (Köln) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann hätte er die Hosen runterlassen müssen!)

weil nämlich die SPD im Wahlkampf versprochen hat: 100 Prozent Gleichstellung nur mit uns.

(Mechthild Rawert [SPD]: Das wollen wir immer noch!)

Jetzt wird wieder ein Gesetzentwurf vorgelegt, der nicht vollständig gleichstellt. Das ist ein Betrug an all denjenigen, die an die Umsetzung des Koalitionsvertrages glauben und auf das vertrauen, was dort zugesichert wird, dass nämlich bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden.

(Mechthild Rawert [SPD]: Daran arbeiten wir noch!)

Das wird mit diesem Gesetzentwurf nicht eingehalten. Ich frage Sie: Ist es Ihnen nicht peinlich, dass Sie die Umsetzung des Koalitionsvertrages nicht einmal von Ihrem SPD-geführten Bundesministerium einfordern, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD?

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Beck (Köln) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bankrotterklärung!)

An die Bundesregierung gerichtet, sage ich: Wir haben jetzt die Halbzeit der Wahlperiode. Sie feiern sich als Bundesregierung rauf und runter,

(Zurufe von der CDU/CSU: Zu Recht!)

aber kommen uns hier wieder mit einem Gesetzentwurf, den Sie noch dazu als großen Wurf feiern, der nicht gleichstellt – im Gegenteil. Sie schreiben ja selbst:

Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen von Vorschriften von geringerer praktischer Bedeutung.

Genau das ist es.

(Mechthild Rawert [SPD]: Mietrecht ist nicht so ohne!)

Die Bundesländer – wenigstens diejenigen mit Regierungsbeteiligung von SPD, Grünen und Linken – haben inzwischen begriffen, dass man das Problem mit einem einzigen Satz lösen könnte: der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Genau das hat die Linke bereits im Dezember 2013 mit einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, der seitdem im Rechtsausschuss zur Behandlung vorliegt, genauso wie es Bündnis 90/Die Grünen in diesem Sommer beantragt haben; ihr Gesetzentwurf liegt ebenfalls im Rechtsausschuss. Sie haben immer mit dem Verweis darauf, dass die Bundesregierung einen eigenen Gesetzentwurf einbringen wird, eine öffentliche Anhörung zu unseren Gesetzentwürfen verhindert oder verschoben,

(Dr. Sabine Sütterlin-Waack [CDU/CSU]: Kommt doch jetzt!)

und jetzt legen Sie hier einen solchen Witz vor.

(Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das ist ja eine Sauerei!)

Kommenden Freitag werden die Bundesländer uns wieder ins Stammbuch schreiben, was eigentlich verlangt wird, nämlich die volle rechtliche Gleichstellung. Die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – alles Bundesländer, in denen die Linke, die SPD und die Grünen an der Regierung beteiligt sind – werden einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Brandenburg wird dem als neuntes Bundesland ebenfalls zustimmen. Damit ist die Mehrheit gesichert. Dieser Gesetzentwurf ermöglicht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare durch Ergänzung des § 1353 des BGB.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn Sie hier im Bundestag die Abstimmung schon nicht freigeben, sodass jeder Abgeordnete nach seinem Gewissen abstimmen kann, dann nehmen Sie sich doch wenigstens ein Beispiel an dem Abstimmungsverhalten, das im Bundesrat gepflegt wird. Wenn sich dort eine Koalitionsregierung nicht einig ist, dann enthält sie sich. Enthalten Sie sich hier doch einfach der Stimme, wenn über die Gesetzentwürfe von Grünen und Linken abgestimmt wird! Dann reichen unsere Stimmen nämlich aus. Dann haben wir eine Mehrheit dafür, dass endlich gleichgestellt werden kann.

Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt Dr. Sabine Sütterlin-Waack.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5850317
Wahlperiode 18
Sitzung 124
Tagesordnungspunkt Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
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