Volker BeckDIE GRÜNEN - Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war ein Beispiel für Feigheit vor der Wahrheit, wenn Koalitionsredner nicht Rede und Antwort stehen wollen zu der Frage
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Was wollten Sie denn fragen? Wir sind schon sehr gespannt!)
– das will ich gerade sagen; vielleicht kann der Anschlussredner das aufklären –, warum bestimmte Regelungen in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten sind, inwiefern das Recht da bereinigt wird, wie es in der Überschrift des Gesetzentwurfs heißt, und warum andere Regelungen darin fehlen. Es ist ja nicht so, dass dieses Gesetz konkurrenzlos ist. Sie haben es erwähnt: Ein Gesetzentwurf meiner Fraktion, der tatsächlich Schluss machen würde mit allen Rechtsungleichheiten zwischen der Lebenspartnerschaft und der Ehe, liegt seit einem Jahr im Rechtsausschuss. Sehen wir einmal von dem Streit beim Adoptionsrecht ab, bleiben trotzdem noch einige Fragen offen: Warum werden die Schutzrechte im Transsexuellengesetz, die für Ehegatten gelten, nicht auf Lebenspartner übertragen?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Petzold (Havelland) [DIE LINKE])
Warum wird bei der Einbürgerung des Lebenspartners eines Spätaussiedlers – das interessiert vielleicht Herrn Fabritius – ein anderes Recht angewandt, als wenn beide verheiratet wären?
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Welches Defizit haben homosexuelle Menschen, dass beim Sprengstoffgesetz für Ehegatten und Lebenspartner ein anderes Recht gelten soll?
(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist unglaublich!)
Haben Sie sich etwas dabei gedacht, oder haben Sie einfach den Überblick verloren?
Dass Sie den Überblick verloren haben, mag schon sein. Wir haben im Mai nachgefragt, ob die Bundesregierung weiß, wie oft das Lebenspartnerschaftsrecht seit 2001 geändert wurde. Die Bundesregierung konnte das nicht sagen. Mittlerweile wissen die Ressorts nicht mehr, wann und wo sie etwas angeglichen haben oder wo sie bei einer Reform etwas vergessen haben, was hinterher wieder angeglichen werden muss. Das zeigt: Das Herumdoktern am Lebenspartnerschaftsgesetz sollte ein Ende haben. Nehmen Sie sich an der großen Zahl der Länder ein Beispiel, und öffnen Sie die Ehe!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Das wäre ein Beitrag zur Entbürokratisierung, und das würden die Menschen verstehen. Wie wollen Sie eigentlich den vielen Menschen, die gerade zu uns kommen, erklären, was den Gesetzgeber getrieben hat, ein Lebenspartnerschaftsgesetz zu verabschieden, und was es beinhaltet?
(Dr. Sabine Sütterlin-Waack [CDU/CSU]: Die Flüchtlinge haben andere Probleme!)
Lassen Sie uns die Ehe öffnen. Jeder weiß, was darunter zu verstehen ist. Von Finnland bis Südafrika, von Kanada bis Argentinien gibt es die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Was läuft in diesem Land verkehrt, dass das bei uns nicht möglich sein soll?
Frau Kramp-Karrenbauer, Ihre Parteivorsitzende im Saarland, hat kürzlich vor Publikum erklärt, worum es geht. Ja, es ginge um Bauchgefühl. – Ich sage Ihnen: Es wäre ganz schön, Frau Merkel kaufte sich einen Kamillentee, widmete sich der Besserung ihrer Stimmung im Bauch
(Mechthild Rawert [SPD]: Magen!)
und sagte auch bei diesem Thema: Ja, gleiche Rechte für Lesben und Schwule, Respekt vor der Verschiedenheit der Menschen. Wir schaffen das.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Vielen Dank. – Als Nächster hat Alexander Hoffmann, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5850374 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 124 |
Tagesordnungspunkt | Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner |