25.09.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 125 / Tagesordnungspunkt 22

Norbert MüllerDIE LINKE - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Frau Bundesministerin Schwesig, ich glaube, es geht völlig in Ordnung, dass Sie in den Bundesrat fahren, um dort den Gesetzentwurf einzubringen.

Meine Fraktion hat am 5. März dieses Jahres einen guten Antrag vorgelegt, in dem wir ein kindeswohlgerechtes Verfahren für die Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus überlasteten Einreiseknotenpunkten vorschlagen. In unserem Antrag fordern wir als Grundlage einer freiwilligen Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen eine Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe und den Aufbau kompetenter Strukturen für ein umfassendes Clearingverfahren. Dies wird von den Fachverbänden auch ausdrücklich unterstützt. Einige Kolleginnen und Kollegen waren ja gestern beim parlamentarischen Frühstück zum Thema Flüchtlingskinder.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines offenbar nicht ganz einfachen politischen Aushandlungsprozesses. Getrieben von den betroffenen Bundesländern standen Umverteilungsinteressen der Länder einerseits gegen Grundsätze der Jugendhilfe und der UN‑Kinderrechtskonvention andererseits. In diesem Spannungsfeld hat die Koalition untereinander und mit den Ministerpräsidenten verhandelt. Am Ende haben die Ministerpräsidenten der am stärksten betroffenen Länder zusammen mit dem Bundesinnenministerium die Feder geführt, auch weil innerhalb der Bundesregierung – das bedaure ich sehr – nach wie vor ungeklärt zu sein scheint, ob sie grundsätzlich eine flüchtlingsfreundliche oder eine flüchtlingsablehnende Politik fährt.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Das ist nicht ungeklärt!)

Die Handschrift des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann ich in diesem Gesetzentwurf nicht mehr sehen; er entspricht nicht den Ankündigungen, die Sie noch vor einem Dreivierteljahr getätigt haben. Monatelang sind Sie nicht zu Potte gekommen. Nun, nachdem ein meines Erachtens schlechter Entwurf vorliegt, machen Sie Druck, dass dieses Gesetz noch früher in Kraft treten soll und die Umverteilung noch früher beginnen soll, nachdem es zwischenzeitlich hieß, dass die Länder bis zum 1. April 2016 Luft haben.

Ihre Handlungsunfähigkeit hat dazu geführt, dass sich die betroffenen Kommunen und Länder derzeit selbst helfen. Helfen ist hier ein Euphemismus. Um es ganz klar zu sagen: Wenn in Brandenburg und in anderen Bundesländern in den letzten Wochen Hunderte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Bayern angekommen sind, die man dort schlichtweg einfach in Züge und Busse gesetzt hat, ohne sie in Obhut zu nehmen, ohne sie zu registrieren, ohne die Kinder- und Jugendhilfe in Kraft treten zu lassen, dann ist das schlichtweg ein rechtswidriges Verfahren gewesen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Bayerische Staatsregierung hat die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, weil ihr das Gesetz offenbar zu lange gedauert hat, inzwischen in die eigenen Hände genommen. Das ist meines Erachtens illegal. Das hat mit Jugendhilfe nichts zu tun. Hier kann man nicht mehr von einer Überforderung der Kinder- und Jugendhilfe sprechen, sondern nur noch von einem Totalversagen der politisch Verantwortlichen.

(Beifall der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])

An die Adresse der CSU: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie hätten Sie eigentlich reagiert, wenn das nicht Hunderte ausländische Kinder und Jugendliche gewesen wären, die in München gestrandet sind, sondern wenn das deutsche Kinder gewesen wären? Hätten Sie die auch planlos in irgendwelche Züge und Busse zu anderen Jugendämtern gesetzt, damit sie dort aufgenommen werden, frei nach dem Motto: Ob Budapest oder Wien, es hält sich gerade eh niemand mehr an die Gesetze und das Recht, warum sollte es dann Bayern machen? Das ist inakzeptabel. Das geht so nicht.

(Beifall bei der LINKEN – Sönke Rix [SPD]: Das ist ausgemachter Blödsinn, was Sie gerade gesagt haben!)

Vielleicht ist Ihnen aber das Kindeswohl – da kommen Sie möglicherweise in Widerspruch zu Bundesministerin Schwesig – im Falle der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eben nicht ganz so wichtig, da es sich nicht um deutsche Kinder handelt. Sie können sich jetzt aufregen. Die grüne Landtagsfraktion im Bayerischen Landtag – ich bin ihr dafür sehr dankbar – hat sich im Zuge einer Kleinen Anfrage von der Bayerischen Staatsregierung beantworten lassen, dass es sogar Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist, die Kinder- und Jugendhilfestandards für nichtdeutsche Kinder herabzusetzen. Das ist übrigens genau das Gegenteil von dem, was Frau Bundesministerin Schwesig gerade vorgestellt hat.

In einer so schwierigen Situation legen Sie nun Ihren Gesetzentwurf vor. Dabei ist es doch so: Sie erfinden ein total bürokratisches Umverteilungsverfahren nach dem Königsteiner Schlüssel; das wird nicht funktionieren, das prognostiziere ich Ihnen. Aber gehen wir einmal davon aus, dass zumindest diese Umverteilung funktionieren wird, dann können Sie das beste Interesse der Kinder – das schreibt die UN‑Kinderrechtskonvention vor – damit nicht sichern.

Fakt ist doch: Die Kinder- und Jugendhilfe steht schon jetzt in vielen Teilen des Landes vor dem Kollaps, und zwar nicht, weil wir Flüchtlingskinder aufnehmen, weil wir unbegleitete Minderjährige aufnehmen, sondern weil es eine chronische Unterfinanzierung der sozialen Infrastruktur über Jahre gegeben hat.

(Sönke Rix [SPD]: Außer in Brandenburg! Da regieren die Linken mit!)

Wenn jetzt ein paar dazu kommen, tun sich die Probleme auf. Mit der starren Umverteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel verteilen Sie die Überforderung bundesweit. Wie sollen denn unvorbereitete, unterfinanzierte und unerfahrene Kommunen bzw. Jugendämter dem Kindeswohl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gerecht werden?

Ich will Ihnen einmal skizzieren, wie das Verteilungsverfahren im Gesetz beschrieben ist – das muss man sich, glaube ich, ein Stück weit auf der Zunge zergehen lassen –: Ein 15-jähriger afghanischer Flüchtling wird in München von der Bundespolizei aufgegriffen, wird registriert und dem Münchener Jugendamt vorgestellt. Das Münchener Jugendamt hat dann sieben Tage Zeit, um Meldung an das Land abzusetzen, um das Alter feststellen zu lassen und zu schauen, ob es möglicherweise Geschwisterkinder gibt, mit denen er zusammengeführt werden soll. Sieben Tage! Das Landesjugendamt in Bayern muss dann binnen drei Tagen nach dieser Meldung dem Bundesverwaltungsamt Meldung machen, dass ein 15-jähriger afghanischer Flüchtling in München aufgegriffen wurde und, weil Bayern davon schon so viele hat, irgendwohin verteilt werden soll. Das Bundesverwaltungsamt hat dann wiederum zwei Tage Zeit, um eine Entscheidung zu treffen, wo dieser 15-jährige afghanische Junge hin soll. Binnen zwei Tagen nach der Entscheidung, die dann getroffen wurde, muss sich das Landesjugendamt des aufnehmenden Bundeslandes ein regionales Jugendamt aussuchen, wo der junge, 15-jährige Afghane hin soll. Dann sind bereits mindestens zwei Wochen ins Land gegangen. Wenn gerade Sommerpause ist, es zu Urlaubsvertretungen kommt oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkrankt oder schlichtweg nicht verfügbar sind, weil überlastet, dann ist der Monat, den das Gesetz für die Umverteilung vorschreibt – danach darf sie nicht mehr erfolgen –, bereits abgelaufen. Das heißt, sie erfolgt in der Praxis überhaupt nicht. Das Gesetz ist selbst nach Ihren eigenen Ansprüchen überhaupt nicht praktikabel.

Nun hat der gestrige Flüchtlingsgipfel beschlossen, 350 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen; das haben Sie gerade ausgeführt. Ich habe das über Nacht durchrechnen lassen: Für einige Bundesländer reicht das für etwa 10 Prozent des Mehrbedarfs in der Kinder- und Jugendhilfe aus. 10 Prozent des Mehrbedarfs! Andere Bundesländer sagen: Wir kommen damit vielleicht zwei Monate hin. – Zwei Monate! Nach Ihrem Konzept müssen in Zukunft alle Kommunen und Jugendämter flüchtlingskindgerechte Kapazitäten

(Sönke Rix [SPD]: Das ist heute auch schon so!)

im Allgemeinen Sozialen Dienst, Vormünder, Ergänzungspfleger, Schulen, Schulplätze, Jugendhilfeangebote, Gesundheitsdienste, Übersetzer und Sprachlernkurse vorhalten. Das soll ohne ausreichende finanzielle Mittel geschehen, und das Ganze am besten aus dem Stegreif, weil das Gesetz nämlich zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Wie soll das leistbar sein?

Um es deutlich zu sagen: Nach Aussagen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik der Technischen Universität Dortmund haben von den 402 Landkreisen und kreisfreien Städten, die wir heute haben, ganze 60 Erfahrung mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. – In Sachsen-Anhalt wurden letztes Jahr ganze 22 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut. Ganze 22! – Die müssen jetzt relativ schnell, aus dem Stegreif, deutlich mehr aufnehmen. Sie müssen auch die Strukturen dafür vorhalten, Kollege Rix, und die entsprechenden Strukturen aufbauen. Sie wissen doch ganz genau: Das Fachpersonal dafür gibt es überhaupt nicht. Die Schulplätze sind nicht zur Verfügung gestellt. Sie können mir nicht erklären, dass das ein sinnvoller, guter Weg ist.

Das hat etwas damit zu tun, dass wir die soziale Infrastruktur über Jahre unterfinanziert haben, sie am Ende verknappt wurde und jetzt fehlt. Richtig wäre es, eine Umverteilung auf bestehende Kompetenzzentren durchzuführen. Zur Finanzierung muss neben einer Aufstockung der 350 Millionen Euro aber auch ein Ausgleichsmechanismus zwischen Ländern und Kommunen entwickelt werden, weil es natürlich völlig richtig ist, Länder und Kommunen nicht aus der Verantwortung zu lassen. Aber hier ist es sinnvoller, die Finanzen zu verteilen, als die Kinder durch die Gegend zu schicken.

Mit Ihrem Gesetz werden die bestehenden Kompetenzzentren aber sogar noch geschwächt. Denn wenn Zentren, die seit Jahren Erfahrung mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen haben und jetzt überlaufen – auch hier muss Abhilfe geschaffen werden –, schlagartig deutlich weniger haben, entstehen sogar freie Kapazitäten, während anderswo aufnehmende Jugendämter gar nicht wissen, wie sie fachgerecht und kindeswohlgerecht mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zurechtkommen sollen.

Wir müssen flächendeckend große Strukturen aufbauen. Aber was passiert eigentlich, wenn die Fallzahlen in zwei, drei, vier, fünf Jahren möglicherweise zurückgehen?

(Petra Crone [SPD]: Sollen wir es etwa lassen, oder wie? Meine Güte!)

Dann haben Sie flächendeckend in der Kinder- und Jugendhilfe passgenaue Strukturen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgebaut, die dann möglicherweise so niemand mehr braucht. Das halten Ihnen übrigens auch die Fachverbände immer wieder vor.

Hinzu kommt, dass sich fluchterfahrene Kinder nicht nach Ihrer Quote richten werden.

(Marcus Weinberg (Hamburg) [CDU/CSU]: Was ist denn jetzt Ihre Alternative? – Martin Patzelt [CDU/CSU]: Sie drehen die Dinge alle um!)

Herr Kollege, denken Sie an die Redezeit?

Ich komme zum Ende, Herr Präsident. – Schon heute sind die Abgänge in die Illegalität, gezwungene Kriminalität und Menschenhandel nicht zu vernachlässigen. Was glauben Sie eigentlich, was ein Jugendlicher macht, dem man nach Wochen der Ungewissheit erzählt, dass er nach Heidenau kommt?

(Susann Rüthrich [SPD]: Die Sächsische Schweiz hatte schon unbegleitete Jugendliche!)

Wir brauchen dringend eine Lösung, welche Ihr Gesetzentwurf nicht anbietet. Mit Ihrem Gesetz verlagern Sie die Probleme auf die Länder und Kommunen und lassen sie damit im Wesentlichen allein. Die 350 Millionen Euro sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Am Ende lassen Sie die Kinder und Jugendlichen, um die es hier geht, alleine. Ich hoffe, dass wir in den Beratungen hier noch substanzielle Änderungen vornehmen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN – Petra Crone [SPD]: Das war aber ein Armutszeugnis! Ganz schlimm! – Zuruf von der CDU/CSU: Und da klatschen die auch noch!)

Marcus Weinberg hat nun für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5854202
Wahlperiode 18
Sitzung 125
Tagesordnungspunkt Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
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