25.09.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 125 / Tagesordnungspunkt 22

Paul LehriederCDU/CSU - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Werte Zuschauer! Als letzter Redner in dieser Debatte zu Wort zu kommen, hat den großen Vorteil, dass man noch kurz auf einige vorherige Ausführungen eingehen kann.

Herr Müller – Sie schauen zu Recht her –, natürlich muss ich Ihren Wortbeitrag abermals, wie bereits gestern Nachmittag, kritisieren. Sie haben ja ausgeführt, was an diesem Gesetz noch verbesserungsfähig ist. Wir werden am 12. Oktober eine Anhörung dazu haben. Aber ich will Ihnen eines mitteilen – Frau Präsidentin, wenn Sie die Uhr nicht laufen lassen, dann darf ich hier unbegrenzt reden. Darauf wollte ich nur hinweisen.

(Heiterkeit im ganzen Hause – Petra Crone [SPD]: Bitte nicht!)

Gut, ab jetzt laufen meine neun Minuten. Bitte nichts abziehen!

Also, Herr Müller, ich darf darauf hinweisen – ich habe mich extra noch bei der Frau Ministerin kundig gemacht –: Gestern bei der Besprechung im Kanzleramt war auch der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow dabei. Und ich wünsche mir ausdrücklich, dass ihm Ihr Redebeitrag zugesandt wird, damit er einmal beurteilen kann, was Ihre Fraktion im Bundestag zu den Ergebnissen sagt, die er am Vorabend ausgehandelt hat.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Wir sind froh, dass wir endlich einen guten Kompromiss –

Herr Müller möchte mir eine Frage stellen. Ich würde sie zulassen, Frau Präsidentin.

(Heiterkeit im ganzen Hause)

Herr Müller muss sich richtig melden, damit wir das hier auch sehen können.

Er hat sich bei mir gemeldet.

Sie würden die Frage zulassen. – Herr Müller, bitte schön.

Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen, Herr Lehrieder. Sie sind ja schneller als das Präsidium. Respekt!

(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Gutes Auge!)

Übrigens höre ich Ihnen immer aufmerksam zu.

Ich will gerne Folgendes von Ihnen wissen – vielleicht haben Sie schon davon gehört –: Ist Ihnen bekannt – wenn nicht, ist es Ihnen nach meiner Frage bekannt –, dass die Thüringer Staatsregierung gestern ihr Einverständnis nur gegeben hat, damit es überhaupt einen Kompromiss in der Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gibt, und dass sie ihr Einverständnis unter den Vorbehalt gestellt hat, dass sie nicht jedem dieser Punkte, wenn er als Gesetzesvorhaben in den Bundesrat kommt, zustimmen wird? Ist Ihnen das bekannt?

(Nadine Schön (St. Wendel) [CDU/CSU]: Was ist denn das für eine Vereinbarung? – Sönke Rix [SPD]: Das bezieht sich auf die Herkunftsstaaten!)

– Das ist eine Protokollerklärung. Die bezieht sich selbstverständlich nicht nur auf die Herkunftsstaaten.

Es geht um die sicheren Herkunftsstaaten. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass Thüringen einer besseren Verteilung zugestimmt hat, Herr Müller. Das müssen Sie akzeptieren.

(Sönke Rix [SPD]: Genau!)

Bodo Ramelow hält diesen Kompromiss für gut in den Punkten, über die wir heute debattieren. Wir debattieren jetzt nicht über das Asylpaket, sondern wir debattieren die Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Den Umgang mit diesen haben Sie in Ihrem Wortbeitrag kritisiert.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Dem gefundenen Kompromiss hat Bodo Ramelow gestern sogar ausdrücklich und vernünftigerweise zugestimmt. Es gibt ja auch noch ein paar Vernünftige bei den Linken. Man sollte das nicht für möglich halten.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Von daher sind wir froh, dass wir Bodo Ramelow in Thüringen haben. Die Frage ist beantwortet. Wie schon gesagt: Wir hoffen, dass wir das in den weiteren Beratungen gut hinbekommen.

Aber noch einmal, Herr Müller: Man sollte bitte nicht alles vermischen. Die Frage der sicheren Herkunftsländer mag zu einem Vorbehalt bei Bodo Ramelow geführt haben; das ist kein Thema. Aber die Lösung für die Problematik, die wir heute debattieren, begrüßt auch Thüringen ausdrücklich, im Übrigen auch Herr Kretschmann aus Baden-Württemberg. Frau Dörner, Frau Rosenheimer, das muss einfach auch gesagt werden.

In Anbetracht dessen, was gerade passiert, sind wir alle gefordert, die Kräfte zu bündeln. Wir stehen derzeit vor der größten zentralen Herausforderung unserer Zeit. Es wurde von den Vorrednern bereits darauf hingewiesen: Alle Probleme, die wir in den letzten Jahren gehabt haben, werden vor dem Hintergrund dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, die jetzt vor uns liegt, relativiert. Ich darf an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich den Dank an alle wiederholen, die sich hier engagieren.

Ich beginne mit den Ehrenamtlichen: Es gibt eine Vielzahl von Ehrenamtlichen, die in Notunterkünften und in Flüchtlingsunterkünften Aufnahme überhaupt erst möglich machen. Ja, es kommen unwahrscheinlich viele Menschen zu uns. Die Menschen, die zu uns kommen, müssen wir ordnungsgemäß, human und fair behandeln. Darum bemühen wir uns.

Ich darf mich bedanken beim THW, beim Roten Kreuz, bei den Maltesern, bei den Johannitern, bei der Polizei, bei den Kommunen und bei den Bürgermeistern, die schweren Herzens manche Turnhalle zur Verfügung gestellt haben und jetzt die Gratwanderung schaffen müssen zwischen Schulsport einerseits und der Schaffung von Unterkunftsmöglichkeiten andererseits. Wir haben sehr viele tüchtige Bürgermeister landauf, landab. Sie dürfen versichert sein: Was Bayern angeht, weiß ich, wovon ich rede.

Darüber hinaus sind es natürlich die Länder, die toll mitziehen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Mit dem gestrigen Kompromiss haben sie 1 Milliarde Euro extra bekommen, damit sie ihren Aufgaben nachkommen können.

Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der wir als Bund uns beteiligen, an der sich die Länder beteiligen, an der sich die Kommunen beteiligen, an der sich die Ehrenamtlichen beteiligen. Nur so kann es gelingen. Dafür ein herzliches Wort des Dankes an alle, die daran einen Anteil haben: an die Bürgermeister, die Landtagskollegen, die Ehrenamtlichen des THW und des Roten Kreuzes. Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Gleichwohl gebietet es aber auch die Ehrlichkeit, zu sagen: Unsere Kapazitäten sind nicht unbegrenzt. Wir müssen aufpassen und uns fragen: Wie viele Menschen können wir aufnehmen? Wie viele Menschen können wir – mit den ganzen Institutionen, die ich angeführt habe – hier bei uns betreuen, wenn wir ihnen gerecht werden wollen? Deshalb ist auch der gestern Abend gefundene Kompromiss – Herr Müller, man muss sichere Herkunftsländer definieren – durchaus richtig, und es ist vertretbar, zu sagen: Jawohl, wir werden die Kapazitäten, über die unsere Gesellschaft verfügt – und die sind sehr groß –, auf die beschränken müssen, die tatsächlich Kriegsflüchtlinge sind, die tatsächlich aus Not zu uns kommen und die tatsächlich um ihr Leben fürchten. Es gibt viele Beispiele. Viele von uns kennen aus ihren Wahlkreisen syrische oder afghanische Flüchtlinge.

(Zurufe des Abg. Norbert Müller (Potsdam) [DIE LINKE])

Wir sind gefordert, an einer gelingenden Integration mitzuwirken. Herr Kollege Patzelt hat das völlig zu Recht gesagt: Die jungen Menschen kommen zu uns nach wochen-, monate- oder zum Teil jahrelanger Flucht. Sie wähnen sich am Ziel. Daher dürfen wir sie nicht ins Nichts fallen lassen. Wir müssen sie betreuen. Wir müssen sie auffangen. Wenn uns diese Integration nicht gelingt, drohen uns in mehreren Jahren große gesellschaftliche Probleme. Deshalb ist richtig, dass wir uns mit dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher auf die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge besonders konzentrieren.

Alle unter 18‑Jährigen, die alleine zu uns kommen, verdienen besonderen Schutz. Das ist aufwendig; das kostet viel Geld. Ja, das ist richtig. Aber wenn uns das nicht gelingt und wir diese Gruppe Jugendlicher als verlorene Generation Salafisten oder anderen radikalen Kräften zutreiben lassen, dann haben wir etwas falsch gemacht. Deshalb ist dieses Gesetz, zu dem wir am 12. Oktober eine Anhörung durchführen, das wir am 14. Oktober im Ausschuss abschließend beraten werden und das am 15. oder 16. Oktober in zweiter und dritter Lesung bereits den Bundestag verlassen soll, ebenso der richtige Weg wie die Kompromisse, die wir gestern Abend gefunden haben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unabhängig von der noch ungeklärten Frage, wie auch die europäischen Nachbarländer die Verantwortung, die wir als EU gemeinsam tragen, wahrnehmen können, gehen wir die Herausforderungen in unserem Lande an. Es wurde bereits ausgeführt, dass wir die bei uns lebenden Menschen anständig und menschenwürdig behandeln müssen. So hat es unser Fraktionsvorsitzender Volker Kauder gestern in seiner Bundestagsrede ausdrücklich formuliert.

Wir müssen insbesondere diejenigen Kinder und Jugendlichen schützen, die ohne ihre Eltern zu uns kommen. Dass sie die Kraft dazu haben – Frau Ministerin hat darauf hingewiesen –, kann man sich oft nicht vorstellen. Wie kann ein 10-, 12-jähriges Kind Tausende Kilometer mit Schlepperbooten über das Mittelmeer den Weg zu uns schaffen? Woher haben sie die Kraft? – Wir müssen also besonders diejenigen Kinder und Jugendlichen schützen, die ihre Eltern während der Flucht verloren oder aus den Augen verloren haben, deren Eltern auf der Flucht verstorben sind, vielleicht getötet worden sind.

Gleichzeitig stellt die stetig steigende Anzahl der ausländischen Kinder und Jugendlichen, die ohne ihre Familie nach Deutschland fliehen, unsere Kommunen vor Ort vor erhebliche, auch finanzielle, Herausforderungen und Belastungen. Da nach geltendem Recht das Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Einreise des unbegleiteten ausländischen Minderjährigen fällt, zu dessen Inobhutnahme verpflichtet ist, stellt das viele Kommunen – ich denke insbesondere an Rosenheim, an Passau, aber auch an Hamburg – vor große Probleme. Insbesondere die vorgenannten Einreiseknotenpunkte haben ihre Kapazitätsgrenzen erreicht.

Es stellt sich nun die Frage, ob ein überlastetes Jugendamt im Grenzbereich besser für die Betreuung der Jugendlichen geeignet ist als ein Jugendamt im Landesinneren, wo freie Kapazitäten sind und man sich mit Engagement, mit Verve und mit Leidenschaft besser um die Jugendlichen kümmern kann. So ist die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer, die nach Deutschland gekommen sind, seit 2010 um 133 Prozent gestiegen. In Anbetracht der aktuellen Lage müssen wir diesbezüglich mit einem weiteren Anstieg der Zahlen rechnen.

In Bayern befanden sich mit über 10 000 Minderjährigen derart viele unbegleitete Kinder und Jugendliche in der Obhut der bayerischen Jugendämter, dass teilweise eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Aber gerade dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss sichergestellt werden. Auch wenn ich aus Bayern komme, will ich dem Freistaat Bayern ganz bewusst danken, dass man es in diesem Jahr geschafft hat, dass man in Vorleistung getreten ist in der Erwartung, dass es einen vernünftigen finanziellen Kompromiss als Ausgleich durch den Bund geben wird. Das ist ja auch nicht selbstverständlich. Bayern hat vieles geleistet. Herzlichen Dank an die Jugendämter, die in den letzten Monaten besonders betroffen waren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Norbert Müller (Potsdam) [DIE LINKE])

Meine Damen und Herren, nicht nur nach den Vereinbarungen der UN-Kinderrechtskonvention, sondern auch nach unserem christlichen und humanitären Menschenbild müssen wir eine den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angepasste Betreuung sicherstellen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern vor Krieg und Vertreibung aus ihren Heimatländern fliehen, bei uns die bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung erhalten, die sie benötigen. Durch die Einführung einer gesetzlichen bundesweiten Aufnahmepflicht der Länder soll eine am besonderen Schutzbedürfnis und Kindeswohl der einreisenden Kinder und Jugendlichen ausgerichtete Versorgung sichergestellt werden.

Die angesprochene Aufnahmequote – darauf wurde bereits hingewiesen – orientiert sich am sogenannten Königsteiner Schlüssel – also nicht Königsberger Schlüssel, wie hier schon gesagt wurde – und wird durch einige Kindeswohlgesichtspunkte ergänzt, wie zum Beispiel möglichst auf einen Abschluss des Verteilungsverfahrens innerhalb von 14 Werktagen hinzuwirken, die Überführung zum Jugendamt durch eine geeignete Begleitperson durchzuführen oder einen Ausschluss des Verteilungsverfahrens vorzusehen, sofern der Gesundheitszustand des Minderjährigen dies nicht zulässt oder das Kindeswohl hierdurch gefährdet wäre. Zudem werden etwaige soziale Bindungen bei einer eventuellen Verteilung berücksichtigt, das heißt beispielsweise familiäre Beziehungen. Wir wollen ganz bewusst den Jugendlichen dahin schicken, wo der Onkel, die Tante oder ein Familienangehöriger bereits Unterkunft gefunden hat.

Meine Damen und Herren, es wird eine Querschnittsaufgabe. In meinem vorbereiteten Redebeitrag hätte ich dazu noch einiges auszuführen. Meine Zeit neigt sich abermals sehr schnell dem Ende zu. Ich bekomme auch keine Zwischenfragen mehr von Ihnen, Herr Müller, und leider auch nicht von Frau Dörner.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Deshalb darf ich darauf hinweisen: Wir müssen aufpassen, dass wir die Kinder und Jugendlichen, die bei uns sind, angefangen von der Kita über die schulische Ausbildung, die Berufsausbildung bis in das Berufsleben, begleiten, dass wir ihrem Leben einen Sinn geben, wenn sie schon bei uns sind. Vor kurzem habe ich bei einer Glasspezialfirma in meinem Wahlkreis erlebt, mit welchem Stolz zwei afghanische Praktikanten Elektroteile zusammengeschraubt haben. Das hat mich beeindruckt. Wir haben hier Potenziale. Wir sind aber verpflichtet, es richtig zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten.

Liebe Opposition, Sie brechen sich nichts ab, wenn Sie das Gesetz auch einmal loben würden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Der Kollege Lehrieder hat schon darauf hingewiesen, dass er der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt war. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/5921 und 18/5932 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Ich sehe, dass Sie damit einverstanden sind. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5854365
Wahlperiode 18
Sitzung 125
Tagesordnungspunkt Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
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