25.09.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 125 / Tagesordnungspunkt 25

Gerhard SchickDIE GRÜNEN - Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Heck, ich möchte als Erstes sagen: Ich finde, Productplacement muss bei einer Bundestagsrede nicht sein. Ich würde zumindest davon absehen, hier Werbeslogans von Unternehmen zu verwenden. Ich hoffe, dass das nicht in Absprache mit dem Unternehmen stattgefunden hat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Lachen des Abg. Dr. Stefan Heck [CDU/CSU])

Bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie geht es im Kern darum, wie wir die Stärke von Bank und Kunden in einem Vertragsverhältnis rechtlich regeln. Das heißt, die Frage ist, ob sich der Gesetzgeber in den verschiedenen Bereichen eher auf die Seite der Banken oder auf die Seite der Kunden stellt. Leider sind Sie da zu bankenfreundlich. Ich will an vier Punkten deutlich machen, warum diese Kritik gerechtfertigt ist:

Der erste Punkt betrifft die Dispozinsen. Einmal ganz ehrlich: Wenn wir stolz darauf sind, dass wir im Gesetz regeln, dass die Banken ihre Konditionen veröffentlichen müssen – das kann ja wohl nicht sein! Das ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit. Das ist doch das absolute Minimum. Wenn man darauf stolz ist, dann heißt das, dass man die eigentlichen Fragen nicht angeht. Beim Thema Dispozins heißt das auch: Es braucht eine Begrenzung, die natürlich gewisse Spielräume lässt, sich an den Marktzinsen orientiert. Aber es kann doch nicht sein, dass wir das, was es teilweise an Auswüchsen gibt, einfach nur mit dem Regeln von Selbstverständlichkeiten, mit der Offenlegung der Konditionen, angehen. Das ist eindeutig zu wenig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Der zweite Punkt betrifft das Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht war für die Banken und Sparkassen in der Vergangenheit tatsächlich ein großes Problem, auch weil im Gesetz ein Fehler war. Das muss man konstatieren. Wenn wir uns das Ganze allerdings einmal mit Blick auf die Zukunft anschauen, gilt trotzdem: Beide, der Verbraucher und die Bank, haben es mit komplexen rechtlichen Fragen zu tun. Es ist ja wohl eher der Bank, dem Profi, als dem Kunden zuzumuten, diese Regelungen zu verstehen und richtig anzuwenden. Deswegen ist es richtig, dass der Kunde hier ein Widerrufsrecht hat. Ich glaube, dass Sie hier zu bankenfreundlich sind. Für den Kunden muss es auch in Zukunft die Möglichkeit geben, zu widerrufen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der dritte Punkt betrifft das Thema Vorfälligkeitsentschädigung. Dabei sind folgende Fragen wichtig: Die eine ist: Wie hoch dürfen Vorfälligkeitsentschädigungen sein? Braucht es eine Begrenzung oder nicht? Die andere Frage lautet: Wie ist die Berechnungsmethode? Wird das überprüft? Läuft das sauber? Außerdem stellt sich die grundlegende Frage: Wollen wir Vorfälligkeitsentschädigungen überhaupt?

Es ist klar, dass es dann, wenn wir – das gilt auch für meine Fraktion – an einem über mehrere Jahre festen Zins, also an der Zinsbindung, festhalten wollen, richtig ist, dass es Vorfälligkeitsentschädigungen gibt; sonst haben die Banken keine Planungssicherheit – so weit d’accord. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob man eine Begrenzung festlegen muss. Ich meine, eine Begrenzung ist notwendig, um sicherzustellen, dass es keine Exzesse gibt. Außerdem muss die Berechnungsmethode – das ist das absolute Minimum – einheitlich und transparent sein. Es kann nicht sein, dass sich die Verbraucher darauf nicht verlassen können; denn sie können im Einzelnen nicht so gut rechnen wie eine Bank. Es ist eine absolute Selbstverständlichkeit, dass wir im Gesetz eine einheitliche und transparente Berechnungsmethode festlegen. Auch da springen Sie mit Ihrer gesetzlichen Regelung deutlich zu kurz.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will noch einen vierten Punkt nennen – es gibt weitere Punkte; die werden wir in den weiteren Beratungen ansprechen –: die Kopplungsgeschäfte. Die EU-Richtlinie legt fest, dass man Kopplungsgeschäfte nur durchführen kann, wenn sie behördlich genehmigt sind. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, das entsprechend umzusetzen. Sie haben aber hier genau diese Begründung, dass es einen Nutzen für den Verbraucher haben muss, weggelassen. Damit öffnen Sie Tür und Tor dafür, dass es weiterhin eine Reihe von unsinnigen Kopplungsgeschäften gibt, dass etwa ein Immobilienkredit mit einem Bausparvertrag oder mit einer Versicherung gekoppelt wird, bei denen die Kosten für den Kunden teilweise deutlich steigen, was für ihn weder transparent noch nachvollziehbar ist, oder die Risiken deutlich zunehmen, weil nicht klar ist, ob ein Kunde am Ende das Geld hat, um seinen Kredit wirklich zurückzahlen zu können.

Solche problematischen Geschäfte, die es reihenweise in Deutschland gibt, auch bei vielen, wie wir meinen, eigentlich seriösen Häusern, müssen wir zurückdrängen. Wir müssen schauen, dass es hierfür nicht wieder eine offene Tür gibt. Sie haben aber genau hier die Bindung an die Voraussetzung, dass ein solches Geschäft dem Kunden nutzen muss, weggelassen. Auch dieser Fehler zeigt, dass Sie zu bankenfreundlich sind.

Deswegen sehen wir in dem vorgelegten Gesetzentwurf einen großen Korrekturbedarf und hoffen, dass es in den Ausschussberatungen gelingt, diesen auch durchzusetzen.

Danke.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Mechthild Heil von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5854850
Wahlperiode 18
Sitzung 125
Tagesordnungspunkt Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
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