Mechthild HeilCDU/CSU - Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Lay, Sie haben recht: Der Traum vom Eigenheim ist bei vielen Deutschen wirklich stark verankert. Etwa drei Viertel aller Deutschen halten das Eigenheim für die beste Geldanlage. Daran hat auch die Finanzkrise nichts geändert. So verwundert es heute nicht, dass die aktuell noch sehr niedrigen Zinsen auch zum Kauf von Wohnimmobilien genutzt werden. Ich halte das für eine gute Idee, natürlich nicht nur deshalb, weil ich Architektin bin. Ich freue mich auch als Verbraucherschutzbeauftragte darüber, dass wir heute in erster Beratung über die Wohnimmobilienkreditrichtlinie sprechen; denn wir werden viele Dinge beschließen, die die Position der Verbraucher weiter stärken werden.
Was planen wir da genau? Wer sich zukünftig zu einer Immobilie beraten lässt, der muss über die Höhe des Beratungsentgelts und die Berechnungsmethode informiert werden, und er muss informiert werden, ob der Berater seiner Empfehlung nur eigene Produkte oder auch fremde Produkte zugrunde legt.
Zu Beginn der Beratung steht natürlich immer die Datenerfassung. Darüber hinaus müssen auch die Wünsche und Bedürfnisse eines Kunden aufgenommen werden. Damit gilt dann auch hier das, was wir bereits in anderen Finanzdienstleistungsbereichen erfolgreich eingeführt haben.
Wir legen einen anderen Schwerpunkt auf die Qualifikation der Berater. Was für die Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler heute schon eine Selbstverständlichkeit ist, gilt nun bald auch für die Immobilienberater. Dazu gehören die Einführung eines Sachkundenachweises, der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und eine Registrierung bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde.
Nicht selten werden zusätzlich zum Immobilienkredit noch weitere Produkte verkauft. Es werden Verträge abgeschlossen, die den Kunden – vermeintlich – absichern sollen. In vielen Fällen sind sie aber gar nicht notwendig und nutzen in erster Linie dem Darlehensgeber. Diese Geschäfte werden wir stark eindämmen, indem wir ein Kopplungsverbot aussprechen werden. Der Kunde soll nicht mehr gezwungen werden können, einen Vertrag zu einem weiteren Produkt gemeinsam mit dem Immobilienkredit abschließen zu müssen. Freiwillig kann er das natürlich nach wie vor tun, aber ein Kopplungsgeschäft werden wir ausschließen.
Um auch in diesem Bereich die Zahl der Wahlmöglichkeiten zu erhöhen, schaffen wir die Voraussetzungen für eine Honorarberatung analog zur Anlageberatung.
In dem vorliegenden Entwurf sprechen wir noch ein weiteres Thema an – auch die Kollegen haben es schon angesprochen –: den Dispozins. Seit Jahren fordern wir die Banken auf, die Dispozinssätze im Internet zu veröffentlichen. Auch das, sollte man meinen, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein; Herr Schick, da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Manche Banken sind in den letzten Jahren allerdings sehr hartnäckig gewesen und sind unserer Aufforderung nicht gefolgt. Damit muss jetzt Schluss sein. Deswegen schreiben wir in dem Gesetz jetzt eine Offenlegung vor. Jeder Kunde kann dann die Dispozinsen online vergleichen und für sich das beste Angebot heraussuchen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ein weiterer Punkt, den wir angehen, sind die Beratungspflichten bei der Überziehung. Aus einer Umfrage aus dem Jahr 2013 geht hervor, dass etwa 10 Prozent aller Bürger jeden Monat den Dispo nutzen; 8 Prozent nutzen ihn permanent, das ganze Jahr und über Jahre hinweg. Das legt den Schluss nahe, dass vielen dieser Dispokunden nicht bekannt sein kann, dass es wirklich kostengünstigere Alternativen zum Dispo gibt. Das wollen wir und das müssen wir ändern.
Wenn ein Kunde – um das jetzt genau festzulegen – sein Konto zukünftig über sechs Monate zu mehr als 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages überzieht oder die geduldete Überziehung über drei Monate ununterbrochen zu mehr als 50 Prozent nutzt, wird ihm ein Beratungstermin offeriert. Wichtig dabei: Es bleibt nach wie vor seine freie Entscheidung, ob er die Beratung annimmt oder ob er sie ablehnt.
Die Beratung – das fordern wir allerdings ein – muss auf alle Alternativen zum Dispokredit hinweisen, mögliche Konsequenzen aufzeigen oder auch geeignete Beratungsstellen nennen, etwa eine Schuldnerberatung.
(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann muss man erst mal zwei Alternativen bieten!)
Mir als CDU/CSU-Verbraucherschutzpolitikerin sind natürlich die Verbraucherinformationen ganz besonders wichtig. Überall und immer spreche ich davon: Nur wenn man gute Informationen hat, kann man auch eigenverantwortlich handeln und eigenverantwortliche Entscheidungen treffen. Der Entwurf geht an dieser Stelle schon in die richtige Richtung, aber sicherlich gibt es an der einen oder anderen Stelle auch noch etwas nachzujustieren.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen mit Ihnen und bin mir sicher, dass wir am Ende eine Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie haben werden, die ein Stück weit mehr die Handschrift der CDU trägt und uns als CDU/CSU in der Verbraucherpolitik ein weiteres Stück nach vorne bringt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Als nächster Redner spricht Dennis Rohde von der SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5854851 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 125 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie |