Christian PetrySPD - Umsetzung der Änderung der Transparenzrichtlinie
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist heute ein besonderer Tag hier im Parlament. Über was wir heute schon alles diskutiert haben: über die Flüchtlingsproblematik, über Krieg, über Welthandel, über Menschenhandel. Und nun beraten wir den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie, an das drei weitere Gesetze angedockt sind.
Aber, meine Damen und Herren, auch das sollte man in einem größeren Kontext sehen: Das, was wir heute hier beraten und vorbereitet haben, trägt auch ein Stück dazu bei, dass wir Europa transparenter machen, Europa zu mehr Akzeptanz verhelfen und den Verbraucherschutz stärken, sodass damit auch auf diesem Gebiet ein Beitrag dazu geleistet wird, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Europa zu stärken.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Dieses Vertrauen brauchen wir. Wenn wir all die Politikfelder beherrschen wollen, die die Debatte und den Alltag aktuell überlagern, weil die anderen Probleme wesentlich bedeutender und dringender zu lösen sind, müssen wir im Hinblick auf den Finanzmarkt die Wege gehen, die wir seit der Finanzkrise gegangen sind. Es geht um eine Stärkung des Finanzmarktes und die Schaffung von mehr Transparenz. Dies bringt das Vertrauen zurück.
Wir müssen die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Drei weitere Gesetzesvorhaben sind daran angedockt worden. Die deutsche Seeschifffahrt ist genannt worden. Sie wird davon profitieren, dass durch Änderungen im Versicherungsteuergesetz Erlöspools auch zukünftig von der Versicherungsteuer befreit bleiben. Das stärkt die Konkurrenzfähigkeit. Bei uns hat der Kollege Andreas Schwarz dieses Thema bearbeitet. Ich glaube, die Einigung war am Ende einvernehmlich. Hier hat sich die Schifffahrt letztlich durchgesetzt – zwar nicht ganz diskussionsfrei, aber ich glaube, diese Regelung ist von Vorteil.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Außerdem haben wir mit dem Begleitgesetz zur Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge die Transaktionskosten bei Zahlungen mit Debit- und Kreditkarten gedeckelt; dazu wird mein Kollege Jens Zimmermann reden. Auch hier geht es um große Volumina. Das hört sich nach so wenig an, aber wenn man es aufsummiert, stellt man fest, dass es um mehrere Milliarden Euro geht. Durch die getroffenen Regelungen soll letzten Endes der Verbraucher gestärkt werden. Wir werden sehen, ob es so kommt. Jens Zimmermann wird dazu Ausführungen machen.
Außerdem ist die gesetzliche Regelung zur Anlegerentschädigung im Falle des Börsenrückzugs einer Aktiengesellschaft, das sogenannte Delisting, zu nennen. Die Initiative hierzu kam – das ist mein persönlicher Eindruck, Herr Dr. Middelberg – nicht von der CDU, sondern von der SPD;
(Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Genau! Das ist auch mein Eindruck! – Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Na, na, na!)
aber hier geht es nicht um das Urheberrecht. Herr Professor Hirte hat dazu einige Vorschläge eingebracht, zum Beispiel zu den Ad-hoc-Regelungen, die vom Kollegen Johannes Fechner dargelegt werden. Herr Fechner hat darüber hinaus die Missbrauchsmöglichkeiten angesprochen. Wir haben uns zusammengefunden; das war nicht einfach. Ich danke Herrn Dr. Middelberg für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich glaube, er hat in seiner eigenen Fraktion einen schwierigeren Part gehabt als ich in der SPD-Fraktion.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)
Insofern, finde ich, hat er das gut gemacht. Wir sind, wie gesagt, zusammengekommen, und wir haben einen guten Vorschlag vorgelegt. Jens Fechner wird ihn noch erläutern.
Ich denke, dass das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie – sie ist der Kern – den Anleger- und Verbraucherschutz am Wertpapiermarkt nachhaltig stärken wird. Denn eine umfassende Transparenz ist grundlegend für ein effizientes Marktgeschehen; wir wissen das. Hier geht es nun um die Umsetzung einer EU-Richtlinie.
Durch die frühzeitige Bekanntgabe von Informationen können beispielsweise Aktienhalter eine fundiertere Beurteilung von Geschäftsergebnissen vornehmen. Der Verkauf und Erwerb von Aktien muss im Sinne der Markttransparenz dokumentiert werden. Mit der Überarbeitung der Transparenzrichtlinie stellen wir klar, dass der Schutz der Anlegerinnen und Anleger bei uns im Vordergrund steht. Die Überarbeitung der Richtlinie führt zu einer deutlichen Erhöhung des Sanktionsrahmens bei Verstößen. Das war nicht ganz unumstritten, und daran wurde vonseiten der Kreditwirtschaft Kritik geübt. Aber wir halten das für notwendig; denn die bisherigen Regelungen sahen keine effektive Strafe vor. Da ging es eher um die Portokasse: 1 Million Euro. Das konnte man einfach so machen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Nun wird es umsatzabhängige Geldbußen geben. Ich glaube, das ist ein Schritt nach vorne.
Verstöße gegen Meldepflichten eines Stimmberechtigten führen in Zukunft automatisch zum Stimmrechtsverlust und zur Möglichkeit des Verlusts von Vermögensrechten. Auch dies ist natürlich eine sehr harte Strafe. Ich glaube, sie wird greifen.
Die nationale Aufsichtsbehörde wird die BaFin sein. Ich denke, durch die Veröffentlichung der Sanktionen auf ihrer Internetseite wird die Transparenz gestärkt.
Die Auflistung von Zahlungen an Unternehmen im Rohstoffsektor ist eben schon von Herrn Kollegen Troost genannt worden. Dies ist eine Regelung, die nachhaltig wirken soll, die man stärken sollte und die man auf andere Bereiche ausweiten kann. Aber jetzt machen wir das erst einmal für diesen Bereich. Ich glaube, das ist ein guter Schritt nach vorne.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Das war jetzt auch ein gutes Ende, Herr Kollege Petry.
Das Ende kommt jetzt mit dem Dank, wenn es noch erlaubt ist, Frau Präsidentin.
Ja.
Ich möchte all denjenigen, die mitgearbeitet haben, besonders Herrn Dr. Middelberg und den Kollegen des Finanzministeriums und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz danken; denn dies ist ein gutes und richtiges Signal im Jahr der Stärkung des Verbraucherschutzes.
Glück auf!
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Dr. Gerhard Schick.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5892272 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 127 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der Änderung der Transparenzrichtlinie |