Gerhard SchickDIE GRÜNEN - Umsetzung der Änderung der Transparenzrichtlinie
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch die Koalition wurde jetzt ein bisschen Transparenz über das Zustandekommen der einzelnen Abschnitte des Gesetzentwurfs hergestellt, aber darum geht es bei der Transparenzrichtlinie nicht, sondern es geht um Transparenz im unternehmerischen Bereich.
Dieser Gesetzentwurf enthält viele Regelungen. Ich will mich auf drei Punkte konzentrieren:
Der erste ist das Thema Bußgelder, das schon angesprochen worden ist. Wir halten es für richtig, dass hier die Bußgelder erhöht werden und vor allem, dass sie sich am Umsatz orientieren, weil dadurch eine richtige Relation hergestellt wird. Eine Regelung, die als Abschreckung einen festen Betrag vorsieht, während gleichzeitig Umsatz und Gewinn des Unternehmens möglicherweise sehr hoch sind, ist ja nur wenig sinnvoll.
Trotzdem muss man sagen, dass dies ein fragmentarischer Ansatz bleibt. Sie gehen nur an Einzelpunkte heran. Insgesamt müssen wir sagen, dass die Sanktionsmechanismen bei einem Fehlverhalten von Unternehmen in Deutschland auch nach der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs deutlich zu geringe Folgen haben werden. Das werden wir auch im Zusammenhang mit VW noch einmal diskutieren müssen. Es wird für die Unternehmen auch nach der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs einfach immer noch zu günstig sein, sich nicht an die Gesetze in Deutschland zu halten. Hier wollen wir weiter gehen als Sie.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der zweite Punkt ist das Thema Delisting. Es geht um folgende Frage, die schon angesprochen worden ist: Was passiert, wenn ein Unternehmen von der Börse genommen wird? – Sie haben jetzt ja den Anschein erweckt, es gebe nun ein großartiges Verfahren. Man muss aber sagen: Schon 2013 hat der Bundesgerichtshof in der sogenannten Frosta-Entscheidung klargemacht, dass der Gesetzgeber entscheiden muss. Dass Sie das jetzt kurzfristig noch in diesen Gesetzentwurf aufnehmen mussten, ist nicht gerade ein Ausdruck großer Vorausschau eines gesetzgebenden Organs, sondern das wurde schnell „dazugefrickelt“.
Nun aber auch zur Kritik in der Sache: Wir meinen, dass Ihr Vorgehen nicht richtig ist, sondern es wäre richtig gewesen, sich an der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu orientieren und sie mit einigen Modifikationen in den Gesetzentwurf zu übernehmen.
Die Angemessenheit des verpflichtenden Kaufangebots sollte daran gemessen werden, ob eine qualifizierte Mehrheit der Aktionäre das Angebot annimmt. Daneben muss natürlich auch eine gerichtliche Überprüfung der Angebotshöhe ermöglicht werden. Wir meinen, dass das ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der kleinen Aktionäre und den Interessen der Unternehmensleitung gewesen wäre.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Genau das machen wir!)
Der dritte Punkt ist das Country-by-Country-Reporting. Es ist schon gesagt worden: Das ist in zwei Branchen ein Fortschritt. Dadurch kommt dort mehr Transparenz hinein. Die Frage ist aber, warum das eigentlich nur in zwei Branchen geschieht.
In einer dritten Branche gibt es bereits ein entsprechendes Vorbild. Dort ist dies vom Europäischen Parlament schon durchgesetzt worden. Wir Grünen haben uns damals sehr dafür eingesetzt. Ich spreche von den Banken. Mit der Bankenrichtlinie haben wir das hinbekommen, und seit dem 1. Juli 2015 kann man sehen, was das bringt. Ich glaube, es ist wichtig, sich das in diesem Kontext einmal klarzumachen.
Die Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament hat dazu eine Studie erstellt, um eine erste Abschätzung vornehmen zu können. Was können wir aus den Daten lernen, wenn die Banken offenlegen müssen, wo sie wie viel Steuern zahlen und wie dies im Verhältnis zum Umsatz steht?
Man kann zum Beispiel sehen, dass jeder einzelne Mitarbeiter der Deutschen Bank im Steuerparadies Malta 20,8 Millionen Euro zum Konzernergebnis beiträgt, während es bei einem Mitarbeiter in Deutschland nur 45 000 Euro sind. Hier besteht also eine riesige Diskrepanz, die sich nicht damit erklären lässt, dass in Malta nur die Supermitarbeiter und in Deutschland nur die nicht leistungsfähigen Mitarbeiter tätig sind, sondern nur damit, dass ein relevanter Teil der Erträge offensichtlich eher im Steuerparadies versteuert wird als bei uns.
(Lothar Binding (Heidelberg) [SPD]: Die Zahlen kommen durch BEPS!)
Genau diese Offenheit brauchen wir, und hier hilft der Verweis von Lothar Binding per Zwischenruf, dass die Zahlen durch BEPS kommen, natürlich nicht.
(Lothar Binding (Heidelberg) [SPD]: Die Zahlen kommen genau daher!)
– Ja, Moment. Genau das ist ja das Problem: Es ist von der Bundesregierung vorgesehen, dass nur die Steuerverwaltungen diese Zahlen haben. Das geschieht also gerade hinter verschlossenen Türen und ist nicht transparent.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE])
Wenn man also Transparenz will, dann muss man dem gemeinsamen Entschließungsantrag der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen und sagen: Wir wollen diese Transparenz in Zukunft für alle Branchen,
(Lothar Binding (Heidelberg) [SPD]: Es geht nicht um den Pranger, sondern um Transparenz!)
damit wir Fehlverhalten im Steuerbereich und im Bereich der Geldwäsche leichter aufdecken und damit einen wichtigen Beitrag zu einer besseren Unternehmensführung leisten können.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Philipp Murmann, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5892292 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 127 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der Änderung der Transparenzrichtlinie |