Johannes FechnerSPD - Umsetzung der Änderung der Transparenzrichtlinie
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, enthält eine wichtige Regelung zum Delisting. Es geht dabei um die Frage, welche Regelungen für Kleinaktionäre gelten sollten, insbesondere wenn sich große Unternehmen von der Börse zurückziehen. Ich bin sehr froh darüber, dass wir hier zu einer Regelung gekommen sind, die große Vorteile für die Kleinaktionäre bringen wird.
Künftig wird es ein verbindliches Abfindungsangebot an die Aktionäre geben, wenn sich ein Unternehmen von der Börse zurückzieht. Denn bei einem solchen Rückzug werden die Aktien praktisch nicht mehr handelbar. Deswegen hat in der Regel schon die Ankündigung eines Delistings oft massive Kursrückgänge mit den entsprechenden Nachteilen zur Folge. Die SPD will, dass es ein angemessenes und faires Abfindungsangebot an die Aktionäre gibt. Es muss an der Börse gerecht und transparent zugehen. Deswegen ist das eine ganz wichtige Maßnahme.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es ist kein Geheimnis: Wir in der SPD-Fraktion hätten uns auch vorstellen können, dass wir uns an den Regelungen orientieren, die gelten, wenn ein börsennotiertes Unternehmen mit einem anderen, nicht börsennotierten Unternehmen verschmolzen wird. Nach diesen Regelungen müssen die Aktionäre dann zum Ertragswert und damit zum vollen Wert des Aktieneigentums abgefunden werden, und sie haben die Möglichkeit, die Höhe der Abfindung im Spruchverfahren überprüfen zu lassen. Das hätten wir gerne gehabt, und auch der Deutsche Anwaltverein hat sich dahin gehend geäußert. Wir haben in der Union leider außer Herrn Hirte, glaube ich, wenig Befürworter für eine solche Regelung gefunden.
Dennoch meine ich, dass wir einen vernünftigen Kompromiss gefunden haben. Generell gilt der Börsenwert der letzten sechs Monate. Wenn es Manipulationen gibt, wird allerdings auf das Ertragswertverfahren zurückgegriffen werden, das dann auch gerichtlich überprüft werden kann, sodass es einen Rechtsschutz gibt.
Die zweite Möglichkeit, wann auf diese Art und Weise überprüft werden kann, ob ein angemessenes Abfindungsangebot vorliegt, geht auf den Vorschlag von Herrn Hirte zurück. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es Ihr Vorschlag war, dass dann, wenn eine fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilung erfolgt oder es gar keine Ad-hoc-Mitteilung gibt, diese Regelung greift. Wir meinen: In den Fällen, dass Kurse manipuliert werden, soll der Börsenkurs nicht Maßstab sein, weil er eben gedrückt worden ist.
Wichtig war uns auch, dass der Ausgleich, dass eine solche Abfindung in Geld statt in Aktien erfolgt. Nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen haben wir den Vorschlag, dass bei einem Übernahmeangebot, das von den Aktionären nicht angenommen wird, ein Abfindungsangebot nicht erteilt werden muss. Sonst käme es zu einer regelrechten Erpressung, dass ein Aktionär auch ein noch so schlechtes Übernahmeangebot annehmen muss, um nicht in die Situation des Delistings zu kommen, mit der Folge, dass er noch weniger für seine Aktien bekommt.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Sie sehen also: Wir haben sehr viele wichtige Regelungen getroffen. Dabei möchte ich noch einen Punkt hervorheben: Ich glaube nicht, dass jemand sich Sorgen machen muss, dass dadurch Börsengänge weniger attraktiv werden. Denn das Delisting ist getrennt von der Frage, ob es einen Aufschlag für den Aktienwert gibt. Der Rückzug von der Börse kann nicht wegen eines Streits, etwa eines längeren Rechtsstreits, darüber, in welchem Umfang abgefunden werden muss, aufgehalten werden.
Sie sehen: Wir machen insbesondere für die Kleinanleger ein wichtiges Gesetz. Deswegen kann man dem Gesetzentwurf eigentlich nur zustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Nächster Redner ist jetzt Professor Heribert Hirte, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5892294 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 127 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der Änderung der Transparenzrichtlinie |