01.10.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 127 / Tagesordnungspunkt 14

Peter WichtelCDU/CSU - Internationale Luftverkehrsabkommen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Im März 2008, also vor sieben Jahren, hat mit der Verabschiedung des sogenannten Open-­Skies-Abkommens zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den USA eine neue Ära der transatlantischen Luftfahrt begonnen. Mit dem wegweisenden Luftverkehrsabkommen haben zwei der größten Luftverkehrsmärkte der Welt vereinbart, enger zusammenzuarbeiten. Sie haben alle bisherigen Einschränkungen hinsichtlich Strecken, Tarif oder der Anzahl von Flügen aufgehoben. Das bedeutete eine Stärkung des Wettbewerbs am Himmel, mehr Passagiere, Kostenersparnisse für die Airlines und insbesondere niedrige Ticketpreise für uns Verbraucher.

Heute befassen wir uns mit der Erweiterung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den USA, mit der sogenannten zweiten Stufe. Die Vereinbarung darüber wurde im Jahr 2010 unterzeichnet und wird seitdem vorläufig angewendet. Die Erweiterung bringt spürbare Verbesserungen mit sich. So hat man sich neben einer weiteren Stärkung des Wettbewerbs auf eine verbesserte Zusammenarbeit in Fragen des Umweltschutzes, des Lärmschutzes, der Flugsicherheit, der Gefahrenabwehr, des Klimawandels und des Verbraucherschutzes sowie in sozialen Fragen geeinigt.

(Stephan Kühn (Dresden) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf dem Papier!)

Es gibt beispielsweise eine Arbeitsvereinbarung über gegenseitige Flughafenbewertungen. Zudem wurde mit dem Umweltschutzprojekt AIRE ein Vorhaben zur Verminderung der umweltschädlichen Auswirkungen von Transatlantikflügen gestartet.

Das ursprüngliche Abkommen aus dem Jahr 2008, das die weitreichendsten Vereinbarungen enthielt, die jemals im Luftverkehr ausgehandelt wurden, kann mit der uns nun vorliegenden zweiten Stufe aus dem Jahr 2010 in vielen Bereichen noch einmal verbessert werden.

Fester Bestandteil des Abkommens wird auch weiterhin der sogenannte Gemeinsame Ausschuss sein. In diesem Gremium kommen mindestens einmal pro Jahr Vertreter aller Vertragsparteien, also der Europäischen Union, der europäischen Mitgliedstaaten und der USA, zusammen, um Konsultationen zum Abkommen durchzuführen und dessen Anwendung zu prüfen. Deutschland wird dabei durch das Bundesverkehrsministerium vertreten.

(Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Fehlt!)

Wichtig anzumerken ist, dass der Gemeinsame Ausschuss keine Gesetzgebungsgewalt hat und ein reines Beratungsgremium ist. Zudem werden die Entscheidungen einvernehmlich getroffen. Teilweise aufkommende Kritik am Ausschuss, dieser würde es einzelnen Mitgliedstaaten oder der Europäischen Union oder den Amerikanern ermöglichen, eigenmächtige Entscheidungen zu treffen, ist somit falsch und vollkommen unbegründet.

Ähnlich verhält es sich mit der Kritik an den vermeintlich niedrigen Umweltstandards. So gibt es Stimmen, die behaupten, dass mit dem Inkrafttreten des erweiterten Abkommens die Umweltstandards alle nicht mehr eingehalten werden müssen, sondern nur noch das Regelwerk der internationalen Zivilluftfahrt, also der ICAO. Auch dieser Vorwurf ist falsch und haltlos. Es ist vielmehr so, dass die Standards erhalten bleiben,

(Christian Kühn (Tübingen) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind ja auch viel zu niedrig!)

dass die Gesetzgebungsverfahren nach wie vor von den Nationalstaaten gemacht werden. Im Rahmen der Kompetenz und im Einklang mit höherem Recht kann dies auch weiterhin getan werden. Die Umweltregeln, die wir haben, bleiben erhalten.

Abschließend betrachtet bieten das Luftverkehrsabkommen und die uns vorliegenden Erweiterungen unschätzbare Vorteile für die Luftverkehrsunternehmen und insbesondere für uns Passagiere. Die seitens der EU-Kommission veröffentlichten Werte bestätigen dies übrigens eindrucksvoll. So rechnet man langfristig damit, dass 26 Millionen Passagiere zwischen Europa und den USA mehr fliegen werden. Der wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Nutzen wird bei 12 Milliarden Euro liegen. Außerdem schätzt man, dass bis zu 80 000 Arbeitsplätze entstehen können.

Kurzum: Das ursprüngliche Abkommen aus dem Jahr 2008 und die europäische Erweiterung des Luftverkehrsabkommens werden nun mit dem Protokoll und der zweiten Stufe nochmals verbessert. Deswegen werden wir ihm zustimmen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Herbert Behrens, Fraktion Die Linke.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5892478
Wahlperiode 18
Sitzung 127
Tagesordnungspunkt Internationale Luftverkehrsabkommen
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