Stephan KühnDIE GRÜNEN - Internationale Luftverkehrsabkommen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns im Deutschen Bundestag bereits mit zahlreichen Luftverkehrsabkommen befasst. Das Luftverkehrsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten hat eine besondere wirtschaftliche Bedeutung und weist relevante Besonderheiten auf.
Im uns vorliegenden Gesetzentwurf zum Protokoll vom 24. Juni 2010 zur Änderung des bereits 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens sind detaillierte Bestimmungen zu Betriebsbeschränkungen enthalten. Sie machen aus unserer Sicht das Erlassen von Betriebsbeschränkungen, wie beispielsweise Nachtflugverboten, zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsgefährdendem Lärm an deutschen Flughäfen in Zukunft mindestens schwerer.
Die hier verfassten Regeln zum Lärmschutz sind insbesondere deswegen relevant, weil – das wurde schon erwähnt – im Luftverkehrsabkommen für Streitfälle die Anrufung einer Schiedsgerichtsbarkeit vorgesehen ist. In Artikel 19 des Gesetzes zu dem Luftverkehrsabkommen vom 25. und 30. April 2007 steht Folgendes – ich zitiere –:
Einigen sich die Vertragsparteien nicht ..., so wird die Streitigkeit auf Ersuchen einer der Vertragsparteien in Übereinstimmung mit den nachstehend aufgeführten Verfahren Gegenstand eines Schiedsverfahrens.
Die Fragen des Lärmschutzes an Flughäfen sollen also nicht mehr vor regulären deutschen Gerichten verhandelt, sondern von Schiedsgerichten entschieden werden.
(Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: So geht es nicht, genau!)
Wie für TTIP gilt auch hier: Wir wollen nicht, dass Unternehmen jenseits der bestehenden Rechtssysteme in intransparenten Verfahren Sonderrechte erstreiten können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Davon, dass Fluggesellschaften klagen würden, ist auszugehen. Amerikanische Airlines haben in der Vergangenheit wiederholt gegen die deutsche und die europäische Umweltgesetzgebung geklagt. So hat eine US-Fluggesellschaft vor dem Finanzgericht in Hessen gegen die Luftverkehrsteuer geklagt, wenn auch erfolglos. Die Richter haben festgestellt, dass die Luftverkehrsteuer sehr wohl völkerrechts- und verfassungskonform ist.
(Arno Klare [SPD]: Genau!)
In einem anderen, aber ähnlichen Fall haben einige amerikanische und kanadische Luftverkehrsunternehmen gegen die Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel geklagt. Eine der Begründungen dieser Klage war, dass der Emissionshandel gegen das sogenannte Open-Skies-Agreement verstößt. Der Text, über den wir hier beraten, ist eine Ergänzung zum Open-Skies-Agreement. Das will ich an dieser Stelle auch erwähnen.
Die Airlines haben wieder verloren. Die Einbeziehung internationaler Flüge in das Emissionshandelssystem war rechtens. Diese Klage wurde vor dem Europäischen Gerichtshof und nicht vor einem Schiedsgericht verhandelt, und dort gehören diese Verfahren auch hin.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Positiv kann man zu dem Vertragstext erwähnen, dass darin tatsächlich eine Anti-Dumping-Klausel verankert ist. Herr Klare hat es erwähnt.
(Zuruf von der SPD: So ist es!)
Hier wird endlich anerkannt, dass offene Märkte auch ordentliche arbeits- und sozialrechtliche Normen brauchen.
Das amerikanische Verkehrsministerium hat der Billigfluggesellschaft Norwegian Air International mit Sitz in Irland auf Basis von Artikel 17 a des vorliegenden Protokolls die Verkehrsrechte verweigert. Hintergrund war, dass Norwegian Air International für Langstreckenflüge Leiharbeiterinnen aus Singapur und Thailand zu den dortigen schlechten Arbeitsrechtsstandards beschäftigt hatte.
Dieser Aspekt wiegt die eingangs beschriebenen Nachteile des Abkommens aber nicht auf. Deshalb werden wir heute gegen den Gesetzentwurf stimmen und uns dem Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke anschließen.
Herzlichen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Als letztem Redner in dieser Aussprache erteile ich das Wort dem Abgeordneten Thomas Jarzombek, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5892561 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 127 |
Tagesordnungspunkt | Internationale Luftverkehrsabkommen |