Rita Schwarzelühr-Sutter - Änderung des Atomgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe gar nicht, dass bei so einem interessanten Thema nicht mehr Kolleginnen und Kollegen im Plenarsaal bleiben.
(Ulli Nissen [SPD]: Aber wir sind da!)
– Die wichtigsten sind da.
Die sogenannte Entsorgungsrichtlinie ist teilweise noch in nationales Recht umzusetzen. Sie dient der Schaffung eines europäischen Gemeinschaftsrahmens für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen geeignete innerstaatliche Vorkehrungen treffen, um ein hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zu gewährleisten.
Das deutsche Recht entsprach schon weitgehend den Vorgaben dieser Richtlinie. Ein erster Schritt zur weiteren Umsetzung ist durch das Standortauswahlgesetz vom 23. Juli 2013 erfolgt. Ich kann mich noch gut erinnern; das Gesetz wurde am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause beschlossen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Umsetzung der Richtlinie jetzt abgeschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Bundesregierung verpflichtet, in Form eines Nationalen Entsorgungsprogramms darzulegen, wie die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, die nationale Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle umzusetzen. Das Nationale Entsorgungsprogramm ist künftig regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
Wir haben im Vorgriff auf diese Regelung und vor dem Hintergrund der europäischen Verpflichtung zur Vorlage eines Entsorgungsprogramms bis zum 23. August dieses Jahres bereits ein Nationales Entsorgungsprogramm erstellt, das vom Bundeskabinett schon beschlossen und der EU-Kommission übermittelt wurde. Wir haben damit Transparenz geschaffen und eine belastbare, solide gerechnete und ungeschönte Planung für die Entsorgung des Atommülls vorgelegt.
Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung des Programms bestand für die Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Beteiligung. Wir haben in diesem Programm die Kritik an der Option der Erweiterung des Endlagers Schacht Konrad berücksichtigt. In diesem Zusammenhang begrüße ich es, dass sich die Endlagerkommission – ohne Verlängerung ihrer gesetzlich vorgesehenen Arbeitszeit bis Mitte 2016 – auch mit der Planung für die Entsorgung der zurückzuholenden Asse-Abfälle und der möglicherweise endzulagernden Rückstände aus der Urananreicherung befassen wird.
Der Umweltausschuss hat Ergänzungen des Entwurfs empfohlen. Hierbei geht es um Regeln für das Verfahren zur Übermittlung von Abfalldaten und die Erweiterung von Bußgeldtatbeständen. Ich halte die Änderungen für sinnvoll. Sie gehen auf die Anregungen des Bundesrates zurück und werden auch von der Bundesregierung unterstützt.
Daher kann ich Ihnen insgesamt den Gesetzentwurf einschließlich seiner Änderungen zur Annahme empfehlen und hoffe auf eine entsprechende Beschlussfassung.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank, Frau Kollegin Schwarzelühr-Sutter. – Nächste Rednerin: Eva Bulling-Schröter für die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5975503 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 130 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Atomgesetzes |