15.10.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 130 / Tagesordnungspunkt 8

Hiltrud LotzeSPD - Änderung des Atomgesetzes

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf den Besuchertribünen! Unser Debattenthema heute ist die 14. Novelle des Atomgesetzes, aber eigentlich – das haben wir hier jetzt eben schon gehört – reden wir über das Nationale Entsorgungsprogramm, das NaPro.

Kernpunkte der Novelle sind der Auftrag und die Kriterien für ein Nationales Entsorgungsprogramm, welches die Bundesregierung – das hat die Parlamentarische Staatssekretärin vorhin gesagt – ja bereits erstellt hat. Im NaPro wird nicht nur erstmals – und das breit angelegt, offen, ehrlich und umfassend – der Atommüll bilanziert, sondern auch ein Konzept dafür entworfen, welcher Atommüll wo gelagert werden soll.

Ab unter die Erde und dann Schwamm drüber: Das war – so flapsig könnte man es vielleicht sagen – lange Zeit die gängige Entsorgungsphilosophie, mit fatalen Folgen, wie wir bei der Asse erkennen mussten. Bei der Asse, in Gorleben und beim Schacht Konrad wurde auch klar, dass es nicht ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit geht.

(Beifall der Abg. Ulli Nissen [SPD])

Diese Erkenntnis wurde mit dem Standortauswahlgesetz vom Juli 2013 und der Einsetzung der Endlagerkommission aufgegriffen. Damit wurde auch schon der Richtlinie entsprochen. Endlich sollte ein Verfahren gefunden werden, das die Öffentlichkeit, die Bevölkerung, miteinbezieht und bei ihr möglichst breite Akzeptanz findet, damit es nicht so wie bei Gorleben abläuft, wo der Standort aus zweifelhaften politischen Erwägungen willkürlich bestimmt wurde.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Kommission ist also dabei, ein Suchverfahren zu entwickeln, insbesondere für hochradioaktiven Müll. Je länger die Kommission tagt, desto deutlicher wird die Dimension der Herausforderungen, die in dem Auftrag liegen. Das macht das Nationale Entsorgungsprogramm deutlich: Wir haben nicht nur ein ungelöstes Problem mit dem hochradioaktiven, sondern auch mit dem mittel- und schwachradioaktiven Müll.

Es ist hier schon angeklungen: Was passiert mit den Asse-Abfällen und was mit den sogenannten Uran-Tails aus Gronau? Das NaPro – auch das wurde schon angesprochen – favorisiert nun die Suche nach einem Endlager, das alle Arten des Atommülls, hochradioaktiv sowie mittel- und schwachradioaktiv, aufnehmen kann. Dies geschieht aus einem sehr guten Grund: Die Bedenken der Bevölkerung gegen Schacht Konrad wurden gehört und ernst genommen. Das ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Als Abgeordnete, in deren Wahlkreis Gorleben liegt, kann ich ein solches Vorgehen nur ausdrücklich begrüßen.

(Beifall der Abg. Ulli Nissen [SPD])

Ich muss allerdings an dieser Stelle kritisch anmerken, dass die seit Jahrzehnten vorgetragenen Bedenken der Menschen aus Lüchow-Dannenberg über lange Zeit leider keine vergleichbare Folgewirkung hatten.

Eine Suche nach einem Kombilager würde alle Voraussetzungen radikal verändern. Wir reden dann vom zehnfachen Volumen und bei den Asse-Abfällen über mögliche chemische Reaktionen, Prozesse und Auswirkungen, die wir noch gar nicht kennen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kommission hat auch in diesem Fall eine, wie ich meine, gute Entscheidung getroffen. Sie wird in dem Bericht, der im Juli 2016 übergeben wird, insbesondere die Auswahlkriterien für hochradioaktive Abfälle darstellen und sich in einem weiteren Kapitel mit Empfehlungen für eine Lagerstätte beschäftigen, in der auch die Asse-Abfälle eingelagert werden können.

Eines muss aber aus meiner und aus unserer Sicht ganz klar sein: Eine Verengung auf ein wie auch immer geartetes Kombilager, bei der es aufgrund des benötigten Volumens von vornherein nur auf Salz als Wirtsgestein und damit auf Gorleben als einzig möglichen Standort hinausläuft, ist nicht akzeptabel. Das widerspräche auch den Zielen und dem Grundgedanken des Standortauswahlgesetzes.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Auch Akzeptanz wäre so nicht zu erreichen. So wie ich die Arbeit in der Kommission verfolge, ist das überhaupt nicht zu erwarten; da bin ich ganz sicher. Ich will das als Abgeordnete mit Gorleben im Wahlkreis hier nur noch einmal deutlich sagen, und das ist natürlich auch die Erwartung der Menschen in meiner Region.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen ist es richtig, dass das Nationale Entsorgungsprogramm explizit unter Vorbehalt der Ergebnisse der Endlagerkommission steht und nicht umgekehrt, wie die Linken es fordern. Aus all den hier genannten Gründen können wir der 14. Novelle des Atomgesetzes in der Fassung der Beschlussvorlage mit gutem Gewissen zustimmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Kollegin Lotze. – Der letzte Redner in dieser Debatte: Florian Oßner.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5975617
Wahlperiode 18
Sitzung 130
Tagesordnungspunkt Änderung des Atomgesetzes
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