Karl-Heinz BrunnerSPD - Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! In diesen Tagen sprechen wir in Deutschland fast ausschließlich über die Frauen und Männer, die als Flüchtlinge zu uns nach Deutschland kommen. Wir sagen ganz selbstverständlich – das ist auch richtig so –, dass Menschen, die aus Ländern kommen, in denen sie unterdrückt, missachtet, verfolgt, diskriminiert werden, in Deutschland einen Anspruch auf Schutz haben. Wir sagen gleichzeitig, und zwar mit voller Überzeugung, dass diese Menschen in Deutschland unser Wertegerüst, unser Grundgesetz, unsere Grundsätze und unsere Gesellschaftsordnung zu berücksichtigen und zu achten haben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Johannes Fechner [SPD])
– Danke sehr. – Zu dieser Grundordnung in Deutschland und zu unserem Wertegerüst gehört, niemanden zu diskriminieren. Dazu gehört: Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Es kann nicht sein, dass man einer Frau nicht die Hand gibt. Zu diesem Grundgerüst gehört, dass in diesem Land, nicht nur durch die Entscheidung des Deutschen Bundestags und die Entscheidung der entsprechenden Gerichte, Männer mit Männern und Frauen mit Frauen zusammenleben dürfen und können und ein Teil unserer Gesellschaft sind.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Deshalb, verehrte Kolleginnen und Kollegen, halte ich es für fast überflüssig, in einer solchen Diskussion zu fragen: Warum brauchen wir dann noch ein Gesetz, wenn wir von den Flüchtlingen in unserem Land verlangen, dass sie sich an unsere Rechtsordnung halten, dass niemand diskriminiert werden darf? Warum müssen wir in Deutschland dann noch ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem wir Diskriminierungen in diesem Lande aufheben? Wir müssen es machen, weil in diesem Land die Ehe zwischen Menschen gleichen Geschlechts immer noch nicht die Rechtsstellung hat, die sie eigentlich haben sollte.
Gestern sagte Volker Kauder einen schönen Satz frei nach Kurt Schumacher: Politik beginnt als Erstes mit dem Erkennen der Wirklichkeit. – Die Wirklichkeit in diesem Land ist eine andere als die, die für uns vorgesehen ist. Die Wirklichkeit heißt: Männer leben mit Männern, Frauen leben mit Frauen. Schwule und Lesben haben in diesem Land die gleichen Rechte und können sie auch in Anspruch nehmen.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegt nunmehr zu Recht der Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner als ein wichtiger, aber, wie ich sage, nicht letzter und endgültiger Schritt zur zweiten und dritten Beratung in diesem Hause vor. Er hat den langen Kampf – Martin Luther King würde ihn als langen Weg bezeichnen – von der Verschärfung der Vorschriften gegen Homosexuelle im Jahr 1935 über die unsäglichen Bestätigungen durch deutsche Parlamente und das deutsche Verfassungsgericht im Jahre 1959, dann über die Änderungen 1969 bis hin zum Lebenspartnerschaftsgesetz 2001 und zur Bereinigung des Rechts geführt.
Ich sage: Heute ist ein guter Tag, aber noch nicht der letzte Tag in diesem Kampf. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie alle in diesem Haus an dieser Stelle um Zustimmung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner.
Gleichzeitig bitte ich die lieben Kolleginnen und Kollegen der Union: Geben Sie sich einen Ruck! Anerkennen Sie die Wirklichkeit in diesem Land, sodass wir bei den dann anstehenden Beratungen über die Gesetzentwürfe des Bundesrates, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Linken und wie sie so alle vorliegen,
(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es liegen genug Vorschläge vor!)
zu einem vernünftigen Ergebnis für die Menschen dieses Landes kommen.
In diesem Sinne: Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Vielen Dank. – Als Nächstes spricht der Kollege Harald Petzold, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5976193 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 130 |
Tagesordnungspunkt | Bereinigung des Rechts der Lebenspartner |