15.10.2015 | Deutscher Bundestag / 18. EP / Session 130 / Tagesordnungspunkt 14

Volker BeckDIE GRÜNEN - Bereinigung des Rechts der Lebenspartner

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Ich muss ja sagen: Da ich die Debatten zu diesem Thema in diesem Haus schon eine Weile führe, dachte ich: Ich kann mich nicht mehr aufregen, und ich erlebe nichts Neues mehr. Frau Sütterlin-Waack, Sie haben mich heute Abend überrascht. Das mit dem Ehebegriff im Grundgesetz war ja nun samt und sonders Stuss.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Es geht auch eine Nummer kleiner!)

Teil der verfassungsrechtlichen Texte, auf die sich die Vereinigten Staaten, Frankreich oder Deutschland berufen, ist doch, dass sie in einer bestimmten historischen Situation geschrieben wurden, wie zum Beispiel die französische Déclaration des Droits de l‘Homme. Damals war man der Auffassung, dass selbstverständlich diese Menschenrechte nicht für Frauen gelten. Sie gelten heute für Frauen, ohne dass der Verfassungstext geändert wurde.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Als Amerika die Bill of Rights in seine Verfassung geschrieben hat, war man selbstverständlich der Auffassung, dass das für Weiße gilt, aber nicht für Schwarze, weil die keine Menschen sind. Als das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat verabschiedet wurde, war man der Auffassung, dass Homosexualität strafbar ist. Wenn es strafbar ist, können gleichgeschlechtliche Paare natürlich nicht auf einem Standesamt eine Ehe schließen; das wäre widersinnig. Aber das alles waren falsche, menschenrechtswidrige Rechtszustände.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Diese haben wir überwunden. Deshalb muss man die Begriffe der Verfassung hier in einem neuen Licht lesen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Da bin ich schon erstaunt, dass Sie offensichtlich immer noch in den 50er-Jahren geistig stehen geblieben sind und nicht akzeptieren, dass Homosexuelle die gleichen Menschenrechte haben wie Heterosexuelle.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Damit sind wir beim Kern der Debatte. Dass es Ihnen in der Koalition letztendlich um eine Fortsetzung der Schikanierung geht, sieht man an dem vorliegenden Gesetzentwurf.

(Dr. Sabine Sütterlin-Waack [CDU/CSU]: Das ist doch Quatsch! – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Völliger Quatsch!)

Sie, meine Damen und Herren von der SPD, haben versprochen: 100 Prozent Gleichstellung nur mit uns! Sie haben es sogar geschafft, in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, dass Lebenspartnerschaft und Ehe gleichgestellt werden sollen. Bloß, warum haben Sie das dann nicht in den Gesetzentwurf geschrieben?

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Wir haben Ihnen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass man, wenn man nicht den Schritt zur Öffnung der Ehe geht, wenigstens gleiche Rechte von Lebenspartnerschaft und Ehe vorsieht.

Sie können die Differenzen auch nicht so recht begründen. Wir haben in einer Kleinen Anfrage mit 50 Fragen versucht, herauszufinden, was der Sinn der verschiedenen Unterschiede ist.

(Ulli Nissen [SPD]: Kleine Anfrage mit 50 Fragen!)

Dabei kam heraus: Bei manchen Sachen finden Sie das Recht nicht so aktuell und halten es eigentlich für renovierungs- und bereinigungsbedürftig. Dann wundert man sich, warum das nicht im Bereinigungsgesetz gemacht wird. Bei anderen Sachen kündigen Sie an, darüber wollten Sie – nach zwei Jahren Koalition – jetzt doch noch einmal nachdenken; beim Sprengstoffgesetz und beim Bundesvertriebenengesetz plane man etwas.

Dass das Herumdoktern am Lebenspartnerschaftsgesetz keinen Sinn mehr hat, sieht man an Ihrer Antwort auf die Fragen nach dem Staatsbürgerschaftsrecht und der Niederlassungserlaubnis. Da sagen Sie nämlich, was Ihnen bei der Lebenspartnerschaft dauernd passiert:

Bei der fehlenden Einbeziehung von Lebenspartnerschaften in § 51 Absatz 10 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes handelt es sich um ein redaktionelles Versehen. Dieses wird bei nächster Gelegenheit korrigiert.

Die Gelegenheit wäre heute. Das haben Sie aber nicht gemacht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wenn Sie die Gelegenheit beim Schopfe ergreifen wollen, dann legen Sie Ihren Gesetzentwurf zu den Akten und stimmen wenigstens unserem zu. Machen Sie Schluss mit der Diskriminierung!

Wir haben hier häufig über die Adoptionsfrage gestritten. Bei dieser Frage geht es eigentlich auch nur noch um eine Schikane. Selbstverständlich können Schwule und Lesben in Lebenspartnerschaften über Einzeladoption und dann über Sukzessivadoption gemeinsame Adoptiveltern werden. Warum in zwei Schritten mit zwei Verwaltungsverfahren und zwei Gutachten? Das alles kostet Geld und Zeit und ist zum Nachteil der Kinder, die ohnehin in solchen Lebenspartnerschaften aufwachsen werden.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Das alles geschieht nur, um eine symbolische Diskriminierung aufrechtzuerhalten. Das hält vor der Verfassung nicht stand. Ich finde es nicht anständig, dass Sie daran festhalten wollen.

(Beifall des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Liebe Sozialdemokraten, beim Griechenland-Hilfspaket haben 60 Abgeordnete nicht mit der Koalition und der Kanzlerin gestimmt. Machen Sie nun einmal genauso viel Dampf, und zeigen Sie Mut! Stimmen Sie heute unserem Gesetzentwurf zu! Dann haben wir wenigstens beim Lebenspartnerschaftsgesetz die gleichen Rechte, und Sie können sich darauf berufen, dass Sie nur die Vorgabe des Koalitionsvertrages umgesetzt haben, die die anderen nicht umsetzen wollten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Elfi Scho-Antwerpes [SPD]: Ich fühle mich gar nicht angesprochen bei der männlichen Form! Diskriminierung!)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Alexander Hoffmann, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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