Alexander HoffmannCDU/CSU - Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, man kann schon sagen, dass die Geschichte der Gleichstellung heute ein neues Kapitel bekommt. Wir gehen einen richtigen und wichtigen Schritt. Ich habe schon beim letzten Mal vorangestellt: Wir sind uns doch im Prinzip und vom Ergebnis her einig: Niemand soll aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden.
(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum ist das dann so schwer?)
Gerade in diesen Tagen finde ich es wichtig, dass dieses Signal auch nach außen geht,
(Volker Beck (Köln) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann machen Sie es doch wenigstens, um die Muslime zu ärgern!)
in diesen Tagen, da Tausende unser Land als Zufluchtsland aufsuchen. Aber ich möchte an dieser Stelle schon davor warnen, dass wir dieses Signal mit einer eher konditionierten Diskussion verwässern; denn das schwächt das Signal nur ab.
(Harald Petzold (Havelland) [DIE LINKE]: Was soll denn das jetzt?)
Ich glaube, man kann heute schon sagen, dass wir trotz aller Diskussion die Geschichte der Gleichstellung gemeinsam in diesem Land gestaltet haben –
(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja! Die einen mehr, die anderen weniger! – Volker Beck (Köln) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben alles abgelehnt und in Karlsruhe bekämpft, aber sonst waren Sie irgendwie dabei!)
mit unterschiedlichen Positionen, mit gesellschaftspolitischen Prozessen und auch mit innerparteilichen Orientierungsphasen. Aber das werden Sie einer großen Volkspartei wie der CDU einfach zugestehen müssen, einer Partei, die für sich in Anspruch nimmt, die unterschiedlichsten Strömungen zu vereinen.
Ich behaupte heute: Der Erfolg gibt uns recht. Den Erfolg sollten wir nicht an der Bezeichnung messen, sondern an Inhalten.
(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gerade in den Umfragen sieht man das!)
Das sage ich ganz bewusst in einer Zeit, in der die Diskussion in eine neue Richtung kommt, in der argumentiert wird, wir müssten die Ehe für alle öffnen, weil wir nur durch eine Öffnung der Ehe eine hundertprozentige Gleichstellung erreichen würden.
(Harald Petzold (Havelland) [DIE LINKE]: Das ist auch so!)
Dann werden verschiedene Länder genannt, 20 sind es mittlerweile an der Zahl, und es wird – das empfinde ich als problematisch – der Eindruck erweckt, als wären diese Länder mustergültig und hätten eine hundertprozentige Gleichstellung. Schauen wir uns diese Länder an. Ich erinnere an meine These: Der Erfolg der Gleichstellung wird sich an Inhalten festmachen und nicht an Bezeichnungen. Bei genauerem Hinsehen stellen wir zum Beispiel fest, dass in den USA, wo 2015 der Supreme Court die Ehe für alle geöffnet hat, über die Hälfte der Bundesstaaten noch heute keinerlei Antidiskriminierungsgesetze für Homosexuelle im Arbeitsbereich haben.
(Volker Beck (Köln) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wissen Sie, dass Sie dagegen waren in Deutschland und dass Rot-Grün das gegen Sie durchgesetzt hat?)
Schauen wir nach Mexiko, wo die Ehe für alle im Jahr 2006 eingeführt wurde. Aktuelle Umfragen zeigen, dass 63 Prozent der Bevölkerung nach wie vor Homosexuelle nicht akzeptieren. Ganz dramatisch ist es in Brasilien. Seit 2013 gibt es dort in allen Bundesstaaten die Ehe für alle. Im Jahr 2002 gab es dort tragische 126 Morde an Homosexuellen. Brasilien ist noch heute an der Spitze der Länder, in denen es die meiste Gewalt gegen Homosexuelle gibt.
Deswegen ist für mich die Quintessenz daraus: Der Erfolg der Gleichstellung macht sich nicht an der Bezeichnung fest.
Es ist auch nicht so, wie immer argumentiert wird, dass aus Artikel 6 Grundgesetz zwingend die Öffnung der Ehe folgen würde. Artikel 6 schützt die Ehe als Keimzelle der Gesellschaft, aber eben auch als Ursprung des Lebens.
(Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD]: Das steht aber nicht im Grundgesetz! – Harald Petzold (Havelland) [DIE LINKE]: Das steht aber nicht in Artikel 6!)
Artikel 6 schützt die Familie als sozialen Rückzugsort der gegenseitigen Solidarität. Es ist vollkommen richtig: Eine Familie können auch gleichgeschlechtliche Partner gründen. Ich erlebe das selbst in meinem Umfeld, und ich sage Ihnen: Das sind tolle Eltern, und die können das. Aber es gibt eben diesen einen Unterschied: Ursprung des Lebens kann eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft nicht sein.
(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was meinen Sie denn mit „Ursprung des Lebens“?)
Deswegen sagt das Bundesverfassungsgericht auch – die Entscheidung ist vorhin schon von der Kollegin Sütterlin-Waack zitiert worden –, dass die Ehe als Institution eben Mann und Frau vorbehalten ist. Aus dieser Argumentation erschließt sich, dass eine Grundgesetzänderung erforderlich wäre. Das sieht im Übrigen – das ist heute noch überhaupt nicht angeklungen – auch das Bundesjustizministerium so.
(Volker Beck (Köln) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Bundesjustizminister hat das dementiert! Das war doch der Herr Lange, der alles unterschreibt, ohne zu lesen!)
Herr Kollege Petzold, auch ich war in der Anhörung, und ich wollte konkret wissen, aufgrund welcher Punkte wir die Ehe für alle brauchen, weil sonst die Gleichstellung nicht gelingt. Ich habe diese Frage ausdrücklich formuliert, und ich habe auf diese Frage keine Antwort bekommen.
(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Womöglich lag es an der Frage!)
Ich nehme im Übrigen auch nicht wahr, dass sich die Bedeutung der Ehe gewandelt hat und dass es eine Entkoppelung von Ehe und Elternschaft gegeben hat. 70 Prozent der Kinder wachsen in Ehen auf.
Insofern, meine Damen, meine Herren, möchte ich am Ende für eine Versachlichung der Debatte werben. Ich möchte auch für Zustimmung werben. Wir machen einen großen Schritt; wir machen einen richtigen Schritt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Nächste Rednerin ist Susann Rüthrich, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5976226 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 130 |
Tagesordnungspunkt | Bereinigung des Rechts der Lebenspartner |