15.10.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 130 / Tagesordnungspunkt 14

Susann RüthrichSPD - Bereinigung des Rechts der Lebenspartner

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zwei Kinder. Ich erziehe sie gemeinsam mit meinem Mann. Wir sind nicht verheiratet. Wir können uns frei entscheiden. Wir könnten jederzeit verheiratet sein. Das unterscheidet uns von anderen Paaren, die in genau derselben Situation sind, bei denen ebenfalls Kinder leben oder leben könnten, die das ganz normale Leben miteinander teilen, die heiraten wollen, es aber nicht können, weil es zwei Männer oder zwei Frauen sind.

Für mein Familienleben würde es nicht den geringsten Unterschied machen, wenn nebenan zwei Männer oder zwei Frauen als verheiratetes Paar leben. Ganz im Gegenteil: Niemand büßte etwas ein. Wenn die Ehe die Keimzelle der Gesellschaft sein soll, wenn Familien mit Kindern da sind und wenn wir Familien stärken wollen, was hindert uns dann daran, allen Menschen die Stabilität einer Ehe zu gewähren,

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

auch den Kindern, die bei gleichgeschlechtlichen Paaren leben?

Wir regeln heute die weitere Angleichung der Lebenspartnerschaften an die Ehe. Das ist gut; aber es ist noch nicht das Ende des Weges. Es sind Gesetzentwürfe in der Diskussion, die die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen wollen. Mit deren Annahme könnten wir uns die Debatte um die Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft ersparen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Harald Petzold (Havelland) [DIE LINKE])

Aber gut, es stehen Bedenken im Raum. Diese Bedenken muss ich nicht teilen. Aber es geht mir doch entschieden gegen den Strich, wenn etwa mit dem Kindeswohl gegen die Öffnung der Ehe und damit des Adoptionsrechts argumentiert wird.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn es ist auch heute so: Eine Adoption findet immer am Kindeswohl orientiert statt. Nicht die Eltern suchen sich ihr Wunschkind aus. Die künftigen Eltern haben keinen Anspruch auf ein Kind. Es gibt viel mehr adoptionswillige Eltern als Kinder, die adoptiert werden können. Natürlich prüfen die Jugendämter, welches Elternpaar für das Kind das beste und das geeignetste ist. Warum sollen das nicht zwei sorgende Frauen oder Männer sein?

Es ist doch bereits jetzt so, dass Kinder in den verschiedensten Konstellationen leben: bei Mama oder Papa, bei Mama und Papa, bei zwei Mamas, bei zwei Papas. Das Entscheidende ist eben nicht die Konstellation, sondern die Fürsorge, die Liebe und die sichere Bindung, die diese Kinder bei ihren Eltern erfahren.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich hoffe, dass wir die Bedenken bald überwinden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehöre nicht zu denen, die in den Debatten zu diesem Thema schon 15-mal gesprochen haben. Ich habe eine Bitte: Lassen Sie uns diese Debatte noch zweimal führen: zur ersten Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfes zur Öffnung der Ehe und dann zu seiner Verabschiedung. Und dann ist gut.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5976227
Wahlperiode 18
Sitzung 130
Tagesordnungspunkt Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
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