15.10.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 130 / Tagesordnungspunkt 18

Hansjörg DurzCDU/CSU - Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vergangenen Dezember hat das Kabinett den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz beschlossen und damit die Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung deutlich stärker in den Fokus gerückt. Fördern und Fordern, Kommunikation und Beratung – mit dem NAPE verfügen wir über einen Maßnahmenkatalog, mit dem wir die von uns gesteckten Ziele im Bereich des Klimaschutzes erreichen.

(Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Damit allein erreichen Sie sie nicht! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es könnte ruhig ein bisschen mehr sein!)

– Das sehen wir dann.

Durch die Zusammenschau der unterschiedlichsten Maßnahmen ist er zudem hilfreich, um sich im weiten Feld der Energieeffizienz zurechtzufinden. Er zeigt auf, wo Potenziale liegen und wie diese gehoben werden können.

Es ist gut, dass das Thema Effizienz durch den NAPE stärker in den Fokus gerückt ist. Genau dieser Fokus ist auch notwendig, um der Energieeffizienz auch in der Öffentlichkeit zu dem Stellenwert zu verhelfen, den sie als zweite Säule der Energiewende verdient.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nach einer entsprechenden Vorbereitungsphase befinden wir uns nun mitten in der Umsetzung des NAPE. Eine Vielzahl von Maßnahmen wurde bereits umgesetzt. Dazu zählen zum Beispiel die Weiterentwicklung der Energieberatung, die Verstetigung und Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms, die Fortentwicklung des Marktanreizprogramms und die Umsetzung des Artikels 8 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie.

(Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, da gibt es gerade ein Vertragsverletzungsverfahren!)

Frau Bulling-Schröter, das sind nur ein paar Maßnahmen, und uns liegt ja auch ein Zeitplan vor, bis wann die weiteren Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Sie sehen also: Hier ist sehr viel im Fluss.

Mit der heutigen Verabschiedung der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes fügen wir unserer Strategie einen weiteren Baustein hinzu.

Wir sprechen häufig davon, welch hohen Anteil der Gebäudebestand mit knapp 40 Prozent für den Gesamt­energieverbrauch in Deutschland hat. Dabei liefert die Heizung wiederum den größten Beitrag innerhalb des Gebäudes. Deshalb halte ich es auch für äußerst positiv, dass wir heute die Gelegenheit haben, über genau eine solche Maßnahme zu diskutieren, die exakt diesen Bereich adressiert. Ich bin froh darüber, dass wir im Bereich der Energieeffizienz über eine konkrete Maßnahme diskutieren, die exemplarisch genau für die Art und Weise steht, wie wir uns als Union die Steigerung der Energieeffizienz vorstellen. Wir wollen die Potenziale nicht durch Zwang, sondern auf freiwilliger Basis heben: durch Information und Anreize.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Bernd Westphal [SPD])

Mit dem Nationalen Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen gehen wir genau diesen Weg, indem wir den Verbraucher in den Mittelpunkt stellen. Für die Verbraucher soll mehr Transparenz entstehen, und sie sollen anhand objektiver Kriterien selber entscheiden können. Genau so wollen und werden wir zum Austausch motivieren.

Fest steht: Das Potenzial zur Effizienzsteigerung im Bereich der Heizungsanlagen von Wohngebäuden ist riesig. 70 Prozent der Heizgeräte in Deutschland werden als nicht effizient eingestuft. Ein Grund dafür ist das Durchschnittsalter; wir haben es vorhin schon gehört. Es liegt bei den Geräten bei etwa 17,6 Jahren. Ein Drittel ist sogar älter als 20 Jahre.

Unser erklärtes Ziel ist es, die Sanierungsrate signifikant zu erhöhen. Deshalb werden mit Start zum 1. Januar 2016 Heizkessel von Heizungsinstallateuren, Gebäudeenergieberatern oder Schornsteinfegern mit einem Aufkleber versehen, mit dessen Hilfe der Verbraucher über die Effizienz der Anlage informiert wird – und das ohne Kosten für den Verbraucher.

Gekennzeichnet werden in einem ersten Schritt jene Anlagen, die älter als Baujahr 1986 sind. In den folgenden Jahren werden sukzessive auch jüngere Altersklassen in das Verfahren einbezogen, bis schließlich nach einem stetigen Prozess im Jahr 2023, also nach acht Jahren, alle knapp 13 Millionen Anlagen erfasst sind, die dann älter als 15 Jahre sind.

Der Aufkleber soll den Verbraucher über den Effizienzstatus seines Heizkessels informieren und damit verdeutlichen, inwieweit aus Effizienzgesichtspunkten Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig erhält der Besitzer Informationen über Heizungschecks, Vor-Ort-Beratungsmöglichkeiten und mögliche Förderprogramme.

Im Übrigen setzt der Aufkleber auf dem bestehenden EU-weiten Effizienzlabel für neue Heizkessel auf, das seit September 2015 gilt. Das Label ist dem Verbraucher außerdem bereits von Konsumgütern bestens bekannt. Damit erreichen wir einen hohen Wiedererkennungswert. Mit dem engen Bezug zu dem EU-Etikett für Neugeräte stellen wir außerdem eine Vergleichbarkeit von Altgeräten und Neugeräten für den Verbraucher sicher.

Mit unserer Beschlussempfehlung schlagen wir zudem vor – auch das ist bereits angeklungen –, die bisherigen Effizienzklassen F und G zu streichen, da sie für die Heizungsanlagen in Deutschland quasi keine Rolle spielen werden.

Nach einer wissenschaftlichen Untersuchung ist das Heizungslabel dazu geeignet, die Austauschrate von Heizungsanlagen um 20 Prozent pro Jahr zu erhöhen. Das ist also wirklich ein nicht ganz unwesentlicher Schritt.

Sehr geehrte Damen und Herren, für notwendige Informationen zu sorgen, ist ein Schritt. Mit dem Heizungslabel haben wir eine hervorragende Möglichkeit, den Verbraucher direkt zu sensibilisieren. Doch damit ist zunächst nur der erste Schritt getan. Der zweite muss folgen, nämlich die Sanierung anzureizen. Dazu ist die konkrete Ausgestaltung der Förderung von zentraler Bedeutung.

Die Fördermittel im Bereich der Energieeffizienz wurden enorm aufgestockt. Wir nehmen in den kommenden fünf Jahren, wenn man die Maßnahmen zusammenzählt, insgesamt etwa 8 Milliarden Euro in die Hand – eine ganz beträchtliche Summe –, um ein ganzes Bündel an Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz umzusetzen. Speziell im Bereich Heizung zählen dazu beispielsweise der Pumpentausch in Gebäuden, mit dem insbesondere durch den Einbau von modernen und hocheffizienten Pumpen Energieeinsparungen von 70 bis 80 Prozent erreicht werden können; oder das Programm zur Förderung der Heizungsoptimierung, mit dem bestehende Anlagen optimal eingestellt und somit ohne große Baumaßnahmen Effizienzsteigerungen erreicht werden; oder das Marktanreizprogramm, mit dem das Heizen mit erneuerbaren Energien gefördert wird, das bereits zum 1. April dieses Jahres modifiziert wurde und seitdem wieder sehr gut nachgefragt wird.

Die Information und die Förderinstrumente helfen uns nicht nur, die Klimaziele zu erreichen, sondern werden auch einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft leisten und sind ein enormes Konjunkturprogramm, also insgesamt eine sehr sinnvolle Maßnahme.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Gleichzeitig mit dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz treffen wir auch eine Entscheidung im Bereich Energieleitungsbau. Künftig wird der Turnus des Netzentwicklungsplans neu gefasst und von einem jährlichen auf einen zweijährigen Zyklus umgestellt. Dadurch wird der Prozess insgesamt schlanker, besser strukturiert und verständlicher. Damit die Regelung bereits für den nächsten NEP greift und der neue Turnus bereits 2016 angewendet werden kann, muss die Änderung noch in diesem Jahr in Kraft treten. Deshalb bitte ich Sie insgesamt um Zustimmung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank. – Als letzte Rednerin in dieser Debatte hat Dr. Julia Verlinden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5976399
Wahlperiode 18
Sitzung 130
Tagesordnungspunkt Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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