Edelgard Bulmahn - Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 in der Rechtssache C-72/12
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)
Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/6385, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 18/5927 und 18/6288 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Stimmt jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Dann ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen worden.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Stimmt jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Der Gesetzentwurf ist damit einstimmig angenommen worden. Das passiert ja auch nicht so häufig.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5976402 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 130 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes |