Renate KünastDIE GRÜNEN - Einführung einer Speicherfrist und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ich bisher von den Koalitionsfraktionen gehört habe, fand ich ziemlich dünn.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Zurufe von der CDU/CSU: Oh!)
Der Kollege der SPD hat so getan, als hätte man grundsätzlich und sehr intensiv beraten. Aber, Herr Kollege Fechner, davon habe ich nichts gemerkt. Sie haben gezeigt, gerade die SPD, dass Sie ein ewiges Hin und Her vollendet haben. Erst ist Herr Maas lange Zeit rumgelaufen und hat gesagt: Nein zur Vorratsdatenspeicherung. Denn sie sei mit der Rechtsprechung und unseren Grundrechten nicht vereinbar. Dann ist er irgendwie über Nacht, nachdem er vorher als ein kleines Vögelchen im Baum saß und den Mund spitzte, vom Ast gefallen, statt das Lied der Grundrechte zu singen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Anders kann man es gar nicht bezeichnen. Plötzlich war er weg. Oder wenn er uns hier später zehn Minuten etwas erklärt: Er hat zu keinem Zeitpunkt etwas erklärt. Er hat sich nicht einmal getraut, am letzten Mittwoch oder zu einem anderen Zeitpunkt in den Ausschuss zu kommen und sich zu seinem Meinungswandel, zu den Beispielen befragen zu lassen. Wahr ist doch – Herr Fechner, Sie sagen: Wir müssen eine große Debatte über Grundrechte führen –: Sie haben in Ihrer eigenen Rede diese Debatte gar nicht geführt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das haben wir gemacht! Es ist intensiv auf dem Parteikonvent besprochen worden!)
– Nein, im Parteikonvent! Wer ist der Parteikonvent? Hier ist der Deutsche Bundestag mit seinen Ausschüssen. Auch hier müssen Sie diese Beispiele bringen.
Ich sage Ihnen: Kein Beispiel, das ich hier oder im Ausschuss gehört habe, hat am Ende Bestand gehabt. Das Putzigste war, dass ein Ermittler sagte: Wenn man nach dem Ausbrennen des Wohnwagens der NSU-Terroristen die Handys hätte auswerten können, was hätte man dann alles über den NSU erfahren. – Meine Damen und Herren, was hätten wir alles über den NSU erfahren, wenn die deutschen Behörden zehn Jahre lang ordentlich gearbeitet hätten, und zwar ohne Vorratsdatenspeicherung?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Es gibt viele Argumente, aber dafür reicht meine Redezeit nicht.
Sie haben gesagt, Sie wollen Grundrechte diskutieren und haben am Ende – ich finde: ideologisch – nur Sicherheitsaspekte gebracht, wobei Sie nicht einmal Alternativen diskutiert haben. Was würde eigentlich nach einer Tat gegen Quick Freeze sprechen? Das kommt bei Ihnen gar nicht vor.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: So ein alter Vogel! Der ist schon vor ein paar Jahren vom Ast gefallen!)
Sie könnten die Daten einer bestimmten Region, die Sie grundsätzlich speichern wollen, per Quick Freeze speichern, um alle Daten der Menschen, die in einem bestimmten Umkreis eines Tatortes anwesend waren, zu haben. Diese Alternative könnte man ja erörtern. Aber nein, Sie machen alle in dieser Bundesrepublik zu Verdächtigen, alle und nicht nur die Netzgemeinde, sondern jeden, der kommuniziert.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie tun so, als ginge es um ein paar Daten. Unser Kollege Malte Spitz ist schon erwähnt worden. Er hat das bei der Telekom abgefragt und in einem Buch niedergelegt. Meine Damen und Herren, gehen Sie getrost davon aus: Alle drei, vier Minuten wird von jedem von uns, von jedem, der technische Geräte hat, festgestellt, wo er sich aufhält, wie lange er dort ist, mit wem er kommuniziert. Das hat Orwell in 1984 gar nicht so gut beschreiben können, wie es heute passiert. Dann kommen die Fluggastdaten dazu, demnächst, denke ich, die Pkw-Maut, Wohnraumüberwachung und Ähnliches.
Keiner kann begründen, warum wir alle derartig verdächtig sind.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Niemand von Ihnen hat bis jetzt die Frage der Datensicherheit beantwortet. Man muss ja Mitleid mit den Providern haben, die wieder einmal dreistellige Millionenbeträge ausgeben müssen, um angeblich ein Sicherheitsniveau herzustellen. Wenn das beim EuGH scheitert, können Sie einmal schauen, wie es mit dem Geld ist, meine Damen und Herren. So macht man Mittelstandsförderung à la SPD. Wo ist eigentlich der Wirtschaftsminister, der hier immer von digitalen Agenden spricht?
Zur Datensicherheit nach Snowden. Wie naiv sind Sie? Oder was glauben Sie, wie naiv wir sind, dass wir glauben, man könnte Daten an einem Ort über zehn Wochen speichern, ohne dass die NSA da rankommt? Da können Sie noch so viel spielen. Sie müssen sich mit der Frage auseinandersetzen: Jeder Tag der Speicherung an zentralen Orten führt dazu, dass Geheimdienste dieser Welt, im Zweifelsfalle sogar unser eigener, auf diese Datenmengen und das Profil, das man damit bilden kann, Zugang haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Jetzt sagen Sie vielleicht, meine Damen und Herren: Das können wir alles schützen, das entwickeln wir. – Ich sage Ihnen: Ich traue unseren Geheimdiensten auch keinen halben Meter, nicht nur wegen der aktuellen Enthüllung. Einem Geheimdienst, der sagt, er wisse nicht, nach welchen Adressen in den Selektorenlisten der USA gefragt wird, traue ich nicht zu, dass er meine Daten schützt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Ihre Vorlage verstößt gegen europäisches Recht; denn der EuGH hat gesagt, dass die anlasslose Verarbeitung der Daten unzulässig ist. Er hat ganz klar gesagt: Es muss irgendeinen Bezug zwischen mir als Person, dem überwachten Bürger, und dem Risiko oder dem Verdacht geben. – An keiner Stelle haben Sie so etwas aufgezählt. Sie verlagern das nach hinten, in die Verwertung, meine Damen und Herren.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist so dünn!)
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Das Urteil des EuGH besagt auch: Sie müssen differenzieren, zum Beispiel bei Berufsgeheimnisträgern. – Was sagen Sie uns in den Ausschüssen? Na ja, dann hört man halt in das Gespräch rein, und dann wird man schon rausfinden, ob es ein Anwalt oder ein Abgeordneter ist.
(Thomas Strobl (Heilbronn) [CDU/CSU]: So ein Quatsch! – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Das kann man nicht, weil der Gesprächsinhalt nicht gespeichert wird!)
– Entschuldigung. Ich meinte: Man guckt sich die Dinge an und stellt später fest,
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Aha!)
dass es zu XY gehört. – In dem Augenblick sind die Daten vorhanden, und da hilft es mir nicht, dass gesagt wird, das dürfte am Ende nicht für eine Urteilsbegründung verwertet werden. Sie sagen, technisch gehe das nicht. – Wir leben im 21. Jahrhundert! Billionen Daten werden verarbeitet, und Sie sagen: Es geht nicht.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wichtige Daten sind die zur übrigen Redezeit! Die ist jetzt nämlich bei Ihnen abgelaufen!)
Es gehe nicht mal, die Anschlüsse des Deutschen Bundestags herauszunehmen. – Das glauben Sie doch selbst nicht!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich sage Ihnen: Dieses Gesetz widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH, die im Zusammenhang mit Safe Harbor bekräftigt wurde. Das, was Sie hier machen, ist weder erforderlich noch geeignet noch verhältnismäßig, meine Damen und Herren. Deshalb kann man, um die Freiheit dieses Landes zu schützen, dieses Gesetz heute nur ablehnen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wer die Sicherheitsideologie so weit treibt, dass er die Freiheit opfert, hat am Ende weder Sicherheit noch Freiheit, und das wollen wir nicht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Für die Bundesregierung erteile ich das Wort Bundesminister Heiko Maas.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5978297 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 131 |
Tagesordnungspunkt | Einführung einer Speicherfrist und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten |